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   BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05   

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https://dejure.org/2006,1798
BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05 (https://dejure.org/2006,1798)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2006 - XI R 50/05 (https://dejure.org/2006,1798)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - XI R 50/05 (https://dejure.org/2006,1798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 45
    Keine Steuerfreiheit für die private Nutzung eines betrieblichen Telefons durch Freiberufler

  • datenbank.nwb.de

    Keine Steuerfreiheit für private Nutzung eines betrieblichen Telefons durch Freiberufler

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Die Steuerbefreiung der Privatnutzung von Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten gilt nicht für selbstständige Freiberufler ? Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Private Telefonnutzung

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Private Telefonkosten sind für Selbstständige nicht steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Private Telefonkosten für Selbstständige nicht steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Private Telefonkosten: Für Selbstständige nicht steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Steuerbefreiung von PC und Telefon

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Telefonnutzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten; Förderung der Verwendung und Verbreitung des Internets mittels einer Steuervereinfachung; Beschränkung der Steuerfreiheit auf Arbeitnehmer; Verstoß ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Selbständige Bilanzbuchhalter und Controller: Keine Steuerfreiheit für die private Nutzung betrieblicher Telefone und PC

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung eines betrieblichen Telefonanschlusses durch Freiberufler nicht steuerfrei

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Nutzung betrieblicher Telefone und PCs ist für Arbeitnehmer steuerfrei, nicht aber für Selbstständige

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)
  • jed.de (Kurzinformation)

    Selbständige: private Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung von Telefon und PC

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Selbstständige dürfen nicht auf Kosten des Fiskus telefonieren

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Selbständige Bilanzbuchhalter und Controller: Keine Steuerfreiheit für die private Nutzung betrieblicher Telefone und PC

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 3, EStG § 3 Nr 45
    Privat; Steuerfreiheit; Telefonkosten; Ungleichbehandlung; Verfassungswidrigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 223
  • NJW 2006, 3309
  • BB 2006, 1890
  • DB 2006, 1816
  • BStBl II 2006, 715
  • NZA-RR 2006, 651
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05
    b) Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (z.B. BVerfG-Beschluss vom 26. Januar 1993 1 BvL 38/92, BVerfGE 88, 87, unter B.I.1. der Gründe).
  • BFH, 18.09.1986 - IV R 50/86

    Betriebsvermögen - Röntgenpraxis - Silberabfall - Zur Veräußerung bestimmter

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05
    Dabei kann offen bleiben, ob es bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, insoweit an der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 4 EStG fehlt (so Vorentscheidung), oder eine Nutzungsentnahme vorliegt, die als fiktive Betriebseinnahme zu behandeln ist (vgl. hierzu z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1986 IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403; vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80, juris Nr: STRE815057260; Schmidt/Heinicke, EStG, 25. Aufl., § 4 Rz 340).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05
    c) Für die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Nutzungsvorteile eines Arbeitnehmers einerseits und der Besteuerung privater Nutzungsentnahmen andererseits bestehen sich aus der Natur der Sache ergebende, sachlich einleuchtende Gründe (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 22. November 2000 1 BvR 2307/94, BVerfGE 102, 254, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 164, m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05
    Das bedeutet aber nur, dass er nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten, also nicht willkürlich differenzieren darf (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274, BFH/NV 2004, Beilage 3, S. 305, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05
    Dabei kann offen bleiben, ob es bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, insoweit an der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 4 EStG fehlt (so Vorentscheidung), oder eine Nutzungsentnahme vorliegt, die als fiktive Betriebseinnahme zu behandeln ist (vgl. hierzu z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1986 IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403; vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80, juris Nr: STRE815057260; Schmidt/Heinicke, EStG, 25. Aufl., § 4 Rz 340).
  • BFH, 08.10.1981 - IV R 90/80
    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05
    Dabei kann offen bleiben, ob es bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, insoweit an der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 4 EStG fehlt (so Vorentscheidung), oder eine Nutzungsentnahme vorliegt, die als fiktive Betriebseinnahme zu behandeln ist (vgl. hierzu z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1986 IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403; vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80, juris Nr: STRE815057260; Schmidt/Heinicke, EStG, 25. Aufl., § 4 Rz 340).
  • BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74

    Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als

    Auszug aus BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05
    Den Arbeitgebern sollte die Möglichkeit gegeben werden, ihren Arbeitnehmern die private Nutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte zu erlauben, ohne dies durch den mit der steuerlichen Erfassung des sog. Sachbezugs (vgl. § 8 Abs. 1, § 41 EStG; zu privaten Ferngesprächen: BFH-Urteil vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74, BFHE 120, 379, BStBl II 1977, 99; z.B. der --später wieder aufgehobene-- sog. Telefonkostenerlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Mai 2000 IV C 5 -S 2336- 13/00, BStBl I 2000, 613; siehe hierzu auch Fischer, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 201) verbundenen Verwaltungsaufwand zu erschweren (BTDrucks 14/4626, S. 6).
  • FG Münster, 28.06.2017 - 6 K 2446/15

    Lohnsteuer - Abgrenzung von Gehaltsumwandlung und Zuschuss zum ohnehin

    Jedoch hat die Klägerin Barzuschüsse an ihre Arbeitnehmer für deren privaten Telekommunikationsverträge geleistet, die gerade nicht nach § 3 Nr. 45 EStG steuerbefreit sind (vgl. BFH-Urteil vom 21.06.2006 XI R 50/05, BFHE 214, 223, BStBl II 2006, 715; Beschluss des FG München 10 V 899/16, juris).
  • BFH, 23.11.2022 - VI R 50/20

    Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen

    Der Zuschuss des Arbeitgebers für einen privaten Telefonanschluss des Arbeitnehmers ist demgegenüber nicht nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.06.2006 - XI R 50/05, BFHE 214, 223, BStBl II 2006, 715).

    Wird die zu dem jeweiligen Mobilfunkvertrag gehörende SIM-Karte nicht in dem vom Arbeitgeber überlassenen betrieblichen Gerät (Telekommunikationsgerät des Arbeitnehmers oder eines Dritten) verwendet, handelt es sich letztlich um die Übernahme der (anteiligen) Kosten eines privaten Telefonanschlusses des Arbeitnehmers, die nicht nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei ist (s. BFH-Urteil in BFHE 214, 223, BStBl II 2006, 715).

  • BFH, 14.03.2007 - XI R 1/06

    Beschränkung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG auf ArbN

    Nach Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 21. Juni 2006 XI R 50/05 (BStBl II 2006, 715) sind die Kläger der Ansicht, dass die Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), zumindest aber dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) vorzulegen sei.

    Der Senat hat mit Urteil in BStBl II 2006, 715 entschieden, dass die Beschränkung der Steuerfreiheit auf private Nutzungsvorteile von Arbeitnehmern verfassungsgemäß sei.

  • FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsausgaben durch notwendige

    In einer unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen liegt nicht zwingend ein Verstoß gegen Art. 3 GG (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juni 2006, BStBl II 2006, 715).
  • BFH, 29.06.2007 - V B 1/06

    Vereinbarkeit der auf Arbeitnehmer beschränkten Einkommensteuerfreiheit der

    Wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 21. Juni 2006 XI R 50/05 (BFHE 214, 223, BStBl II 2006, 715) entschieden hat, verletzt die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 18 K 3223/05

    Doppelte Haushaltsführung; Berufstätige Ehepartner; Beschäftigungsort;

    Anders als im Fall des BFH (a.a.O., BStBl II 2006, 715) liegt hier nicht "nach wie vor die nämliche, lediglich in unwesentlicher Weise modifizierte (..) doppelte Haushaltsführung vor".
  • FG München, 03.06.2016 - 10 V 899/16

    Barlohnumwandlung: Arbeitgeberzahlungen für Fahrtkosten als Arbeitslohn

    Zwar sind die vom Arbeitgeber für ein betriebliches Telekommunikationsgerät getragenen Verbindungsentgelte, die aus der Privatnutzung durch den Arbeitnehmer herrühren, nach § 3 Nr. 45 EStG i.V.m. R 3.45 Satz 5 Lohnsteuerrichtlinien (LStR) steuerfrei, jedoch hat der Ast. nach summarischer Prüfung im Streitfall Barzuschüsse des Arbeitgebers erhalten, die gerade nicht nach § 3 Nr. 45 EStG steuerbefreit sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2006 XI R 50/05, BFHE 214, 223, BStBl II 2006, 715).
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