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   BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00   

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https://dejure.org/2002,652
BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00 (https://dejure.org/2002,652)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2002 - XI R 61/00 (https://dejure.org/2002,652)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - XI R 61/00 (https://dejure.org/2002,652)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2, § 3 Nr. 62

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Vorwegabzugs - Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit - Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung - Vom Arbeitgeber erbrachte Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 Einkommenssteuergesetz (EStG) - Umfang der Kürzung des Vorwegabzugs - Abhängigkeit ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 3 Nr. 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 § 3 Nr. 62
    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kürzung des Vorwegabzugs kann Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen i. S. des §?3 Nr. 62 EStG übersteigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Abzug von Vorsorgeaufwendungen - "Vorwegabzug" nicht verfassungswidrig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 Buchst a, EStG § 3 Nr 62, GG Art 3 Abs 1
    Kürzung; Vorwegabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 540
  • NJW 2003, 2407
  • FamRZ 2003, 758 (Ls.)
  • BB 2003, 350
  • DB 2003, 368
  • BStBl II 2003, 183
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.05.1999 - XI R 64/98

    Vorwegabzug bei Pflichtversicherung auf Antrag

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00
    Der Vorwegabzug ist demnach eingeführt worden, um insbesondere selbständig Tätigen einen Ausgleich dafür zu bieten, dass sie die Kosten ihrer Zukunftssicherung allein aufbringen müssen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119; vom 27. Oktober 1998 X R 191/96, BFH/NV 1999, 608; vom 19. Mai 1999 XI R 64/98, BFHE 189, 361, BStBl II 2001, 64; BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1998 X B 35/98, BFH/NV 1999, 169; vom 28. Mai 1999 X B 186/98, BFH/NV 1999, 1332; Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Stand November 1990, § 10 Rdnr. P 14).
  • BFH, 26.06.1997 - X B 240/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage inwieweit Abfindungen in die

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00
    Bei dieser "personenbezogenen" Konzeption des Gesetzes, die bei der Kürzung des Vorwegabzugs darauf abstellt, ob der Steuerpflichtige überhaupt zur Gruppe derjenigen gehört, für die vom Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen erbracht wurden, führt der Umstand, dass die Kürzung die Höhe dieser Leistungen übersteigt, auch nicht zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gegen das Übermaßverbot; denn die Kürzung bezieht sich nicht auf die Höhe der Zukunftssicherungsleistungen, sondern auf den Umstand, dass bei Zahlung von Zukunftssicherungsleistungen nach Auffassung des Gesetzgebers --unabhängig von der Höhe der gerade in dem einen Jahr geleisteten Zahlungen-- ein Bedarf für einen Vorwegabzug nicht besteht (vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 X B 240/96, BFH/NV 1997, 848).
  • BFH, 27.07.1999 - IX B 44/99

    Mietnebenkosten bei Werbungskosten-Pauschbetrag

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00
    Der Gleichheitssatz fordert nicht eine immer stärker individualisierende und spezialisierende Steuergesetzgebung, sondern die Regelung eines allgemein verständlichen und möglichst unausweichlichen Belastungsgrundes (BFH-Beschluss vom 27. Juli 1999 IX B 44/99, BFH/NV 2000, 179).
  • BFH, 13.07.1998 - X B 35/98

    Vorsorgeaufwendungen - Vorwegabzug - Anwartschaften auf eine Altersversorgung -

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00
    Der Vorwegabzug ist demnach eingeführt worden, um insbesondere selbständig Tätigen einen Ausgleich dafür zu bieten, dass sie die Kosten ihrer Zukunftssicherung allein aufbringen müssen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119; vom 27. Oktober 1998 X R 191/96, BFH/NV 1999, 608; vom 19. Mai 1999 XI R 64/98, BFHE 189, 361, BStBl II 2001, 64; BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1998 X B 35/98, BFH/NV 1999, 169; vom 28. Mai 1999 X B 186/98, BFH/NV 1999, 1332; Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Stand November 1990, § 10 Rdnr. P 14).
  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Daher wird der Vorwegabzug zunächst zwar allen Steuerpflichtigen in voller Höhe gewährt; anschließend wird er in einem zweiten Schritt jedoch bei dem Personenkreis gekürzt, der nach der Wertung des Gesetzgebers einer solchen Begünstigung ganz oder teilweise nicht bedarf (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, m.w.N.).

    Es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, aus dem Umstand, dass überhaupt Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht oder Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung erworben werden, im Wege einer generalisierenden Regelung darauf zu schließen, dass ein weiterer Vorwegabzug nicht geboten ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 71/00, BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343, und in BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183).

  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05

    Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug

    Zur Verwirklichung dieses Zwecks wird der Vorwegabzug zunächst zwar allen Steuerpflichtigen in voller Höhe gewährt; anschließend erfolgt in einem zweiten Schritt jedoch eine Kürzung des Vorwegabzugs bei dem Personenkreis, der nach der Wertung des Gesetzgebers einer solchen Begünstigung ganz oder teilweise nicht bedarf (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, m.w.N.).

    Es entspricht vielmehr der Absicht des Gesetzgebers, aus dem Umstand, dass überhaupt Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht oder Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung erworben werden, im Wege einer generalisierenden Regelung darauf zu schließen, dass ein weiterer Vorwegabzug nicht geboten ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 71/00, BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343; in BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183).

    Aus dem BFH-Urteil in BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183 ergibt sich zudem, dass die Höhe der vom Arbeitgeber innerhalb eines solchen Beschäftigungsverhältnisses erbrachten Zukunftssicherungsleistungen für den Umfang der Kürzung ohne Bedeutung ist.

  • BFH, 26.09.2006 - X R 7/05

    Gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer als Eheleute; Erhalt einer Abfindung

    Zur Verwirklichung dieses Zwecks wird der Vorwegabzug zunächst zwar allen Steuerpflichtigen in voller Höhe gewährt; anschließend erfolgt in einem zweiten Schritt jedoch eine Kürzung des Vorwegabzugs bei dem Personenkreis, der nach der Wertung des Gesetzgebers einer solchen Begünstigung ganz oder teilweise nicht bedarf (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, m.w.N.).

    Es entspricht vielmehr der Absicht des Gesetzgebers, aus dem Umstand, dass überhaupt Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht oder Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung erworben werden, im Wege einer generalisierenden Regelung darauf zu schließen, dass ein weiterer Vorwegabzug nicht geboten ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343, und in BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183).

    Aus dem BFH-Urteil in BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183 ergibt sich zudem, dass die Höhe der vom Arbeitgeber innerhalb eines solchen Beschäftigungsverhältnisses erbrachten Zukunftssicherungsleistungen für den Umfang der Kürzung ohne Bedeutung ist.

  • FG Berlin, 20.08.2003 - 7 B 7344/03

    Verhältnisse des laufenden Veranlagungszeitraums für die Berechnung des

    Dem Antragsgegner ist einzuräumen, dass nach Sinn und Zweck des § 10 Abs. 3 EStG nur solchen Steuerpflichtigen, die ihre Aufwendungen für die Zukunftssicherung ausschließlich aus steuerpflichtigen Einkünften erbringen und auch keine Zukunftssicherungsleistungen aus beitragsfreien Rechtsverhältnissen herleiten können, den ungekürzten Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen sollen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, Entscheidungen des BFH -BFHE- 200, 540, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 183; XI R 71/00, BFHE 200, 544 , BStBl II 2003, 343).

    Dies gilt umso mehr, als bereits der geringfügige Bezug von sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn im Streitjahr dazu geführt hätte, dass auch die sozialversicherungsfreie Abfindung des Antragstellers für die Berechnung der Minderung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a) EStG herangezogen worden wäre (BFH-Urteil in BFHE 200, 540 , BStBl 11 2003, 183).

    Damit würde auch im Einklang stehen, dass § 10 Abs. 3 Satz 2 EStG bewusst als pauschalierende, von Vereinfachungszwecken getragene Vorschrift geschaffen wurde (BFH-Urteile in BFHE 200, 540 und 544, BStBl II 2003, 183 und 343; vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00, BFH/NV 2003, 463 ).

    Wie die Antragsteller zu Recht hervorhoben, unterscheidet sich der Streitfall dadurch vom Sachverhalt des vom BFH mit Urteil in BFHE 200, 540 , BStBl II 2003, 183 entschiedenen Falls.

  • BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

    a) Der Vorwegabzug ist durch das Steueränderungsgesetz 1961 eingeführt worden, um solchen Steuerpflichtigen, die die Kosten ihrer Zukunftssicherung allein aufbringen müssen, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Zukunftssicherung übernimmt und dieser sog. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung steuerfrei bleibt (vgl. BTDrucks 3/2573, 17, 21; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, m.w.N.).
  • FG Berlin, 08.02.2005 - 7 K 7342/03

    Kürzung des Vorwegabzugs bei der Ermittlung der abzugsfähigen Sonderausgaben;

    Nach Sinn und Zweck des § 10 Abs. 3 EStG sollen nur solche Steuerpflichtigen, die ihre Aufwendungen für die Zukunftssicherung ausschließlich aus steuerpflichtigen Einkünften erbringen und auch keine Zukunftssicherungsleistungen aus beitragsfreien Rechtsverhältnissen herleiten können, den ungekürzten Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen (vgl. BFH, Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, Entscheidungen des BFH -BFHE- 200, 540, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 183; XI R 71/00, BFHE 200, 544 , BStBl II 2003, 343 ; vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BStBl II 2004, 709 ).

    Dafür spricht auch, dass bereits der geringfügige Bezug von sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn im Streitjahr dazu geführt hätte, dass auch die sozialversicherungsfreie Abfindung des Klägers für die Berechnung der Minderung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a) EStG herangezogen worden wäre (BFH-Urteile in BFHE 200, 540 , BStBl II 2003, 183 ; vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl II 2004, 720 ).

    Damit würde auch im Einklang stehen, dass § 10 Abs. 3 Satz 2 EStG bewusst als pauschalierende, von Vereinfachungszwecken getragene Vorschrift geschaffen wurde (BFH-Urteile in BFHE 200, 540 und 544, BStBl II 2003, 183 und 343; vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00, BFH/NV 2003, 463 ).

  • BFH, 08.11.2006 - X R 9/06

    Vorwegabzug; geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

    Handelt es sich nach diesen Maßstäben bei den vom Arbeitgeber erbrachten Zahlungen dem Grunde nach um Zukunftssicherungsleistungen für den Steuerpflichtigen, so ist die Höhe der Beitragsleistungen für den Umfang der Kürzung des Vorwegabzugs ohne Bedeutung (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, und XI R 71/00, BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343, sowie in BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6).

    Diesen Zweck erreicht das Gesetz, indem der Vorwegabzug zunächst zwar allen Steuerpflichtigen gewährt, sodann in einem zweiten Schritt aber im Wege einer generalisierenden Regelung um 16 v.H. der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gekürzt wird, wenn für die Zukunftssicherung Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183; in BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343).

  • BFH, 26.09.2006 - X R 3/05

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als

    bb) Im Hinblick auf diese personengebundene Konzeption des Gesetzes (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, 543, BStBl II 2003, 183, 185) kann der erkennende Senat der Auffassung des FG nicht beitreten, bei zusammenveranlagten Mitgesellschafter-Ehegatten mache es wegen § 26b EStG keinen Unterschied, ob der anwartschaftsberechtigte Steuerpflichtige selbst oder sein Ehepartner auf vermögenswerte Rechtspositionen verzichtet.
  • BFH, 14.10.2009 - X R 14/08

    Änderung eines Steuerbescheides bei Zusammenveranlagung

    Zur Verwirklichung dieses Zwecks wird der Vorwegabzug zunächst allen Steuerpflichtigen in voller Höhe gewährt; anschließend erfolgt in einem zweiten Schritt jedoch eine Kürzung des Vorwegabzugs bei den Personen, die nach der Wertung des Gesetzgebers einer solchen Begünstigung ganz oder teilweise nicht bedürfen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, m. w. N.).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03

    Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

    Auch in den Fällen, die den Urteilen vom 16. Oktober 2002 XI R 71/00 (BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343) und XI R 61/00 (BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183) zu Grunde liegen, bezogen die Kläger nur aus einem Beschäftigungsverhältnis Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.
  • BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten

  • FG Düsseldorf, 28.07.2003 - 7 K 6232/00

    Vorwegabzugskürzung; Zukunftssicherungsleistung; Beschäftigungsverhältnis;

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 360/12

    Ermittlung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei unterlassener Arbeitgeberleistung

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 31/01

    Vorwegabzug: Kürzung bei ruhendem Arbeitslosengeldanspruch?

  • BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs

  • FG Düsseldorf, 20.10.2003 - 17 K 5703/01

    Bemessungsgrundlage für Kürzung des Vorwegabzugs bei Erbringung von

  • BFH, 31.05.2006 - X R 6/06

    Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit Altersrente; Kürzung Vorwegabzug

  • BFH, 18.09.2002 - XI B 126/01

    Ruhen des Verfahrens; Aussetzung des Verfahrens (AdV) bei Musterverfahren beim

  • FG Düsseldorf, 19.03.2004 - 15 K 4157/01

    Vorwegabzugskürzung; Zweites Beschäftigungsverhältnis; Verfassungsmäßigkeit -

  • FG Baden-Württemberg, 21.05.2013 - 8 K 1806/10

    Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 EStG wegen der Zahlung sog.

  • BFH, 23.07.2008 - X B 51/08

    Kürzung des Vorwegabzugs wegen Pensionszusage an einen zu 99,75 % beteiligten

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07

    Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

  • FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2

  • OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02

    Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 59/03

    Mehrere nichtselbstständige Arbeitsverhältnisse: Kürzung Vorwegabzug

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2120/03

    Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr

  • FG Köln, 23.07.2003 - 6 K 2835/01

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 74/03

    Mehrere Beschäftigungsverhältnisse - Kürzung Vorwegabzug

  • FG Berlin, 30.06.2003 - 9 K 9364/00

    Umfang der Vorläufigkeit eines Bescheides

  • FG Hamburg, 24.04.2002 - V 1/02

    § 10 Abs. 3 EStG verfassungsgemäß

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03

    Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • FG Hamburg, 24.04.2002 - V 277/01

    Klage kann alleine gegen Einspruchsentscheidung gerichtet

  • FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 281/02

    Einheit von zusammenveranlagten Eheleuten beim Sonderausgabenabzug;

  • FG Niedersachsen, 17.09.2003 - 2 K 513/02

    Kürzung des Vorwegabzugs; Zusammenveranlagte Ehegatten; Einkünfte aus

  • FG Niedersachsen, 13.03.2003 - 2 V 27/03

    Berücksichtigung des Arbeitslohns eines verheirateten Steuerpflichtigen bei der

  • FG Münster, 15.10.2003 - 1 K 1868/01

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen - Maßgeblichkeit des Bestehens

  • FG Niedersachsen, 25.03.2003 - 15 K 642/99

    Zuschüsse einer Aktiengesellschaft zur Kranken- und Pflegeversicherung eines

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