Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5679
BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89 (https://dejure.org/1989,5679)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1989 - XI ZB 2/89 (https://dejure.org/1989,5679)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89 (https://dejure.org/1989,5679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzungsgrund - Krankheit - Voraussetzungen

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 931
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
    § 176 ZPO setzt keine wirksame Prozeßvollmacht, sondern lediglich voraus, daß der Rechtsanwalt selbst sich ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln zum Prozeßbevollmächtigten bestellt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440).

    Befindet sich eine Partei in dem Zeitraum zwischen Zustellung einer Entscheidung und Ablauf der Rechtsmittelfrist in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit, ist ihr nach § 233 ZPO erforderliches prozessuales Verschulden entsprechend den §§ 276 Abs. 1 Satz 3, 827 Satz 1 BGB, die für diese Beurteilung heranzuziehen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440), ausgeschlossen.

    Eine Zurückverweisung kommt in Betracht, wenn in einem anderen Verfahren ein Gutachten über die Geschäftsfähigkeit einer Partei erstattet worden ist, das beigezogen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440).

    Nach dem Beschluß des VIII. Zivilsenats vom 22. Oktober 1986 aaO können besondere Umstände es rechtfertigen, dem von einer Partei gestellten Antrag auf Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens trotz der Einschränkung des § 294 Abs. 2 ZPO nachzugehen, wenn aufgrund eines bereits erstatteten Gutachtens ein Ausschluß des Verschuldens nicht als glaubhaft gemacht angesehen werden kann.

  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88

    Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße -

    Auszug aus BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
    Er sei zwar am 26. April 1988 in einem Rechtsstreit der Klägerin gegen seine Ehefrau für diese in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Charlottenburg - 8 C 75/88 - aufgetreten.

    Der Beklagte selbst macht Geschäftsunfähigkeit als Wiedereinsetzungsgrund nicht geltend, sondern schließt sie lediglich für den 26. April 1988, an dem er in dem Rechtsstreit 8 C 75/88 Amtsgericht Charlottenburg für seine Ehefrau aufgetreten ist, nicht aus.

  • BFH, 23.01.1986 - IV R 16/84

    Nachweispflicht des Prozessführungsbefugten hinsichtlich seiner Bevollmächtigung

    Auszug aus BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
    Der Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Berufungsgericht steht § 294 Abs. 2 ZPO entgegen, wonach die Glaubhaftmachung nur durch präsente Beweismittel erfolgen kann (vgl. BFH, Urteil vom 23. Januar 1986 - IV R 16/84, BFH NV 1987, 451, 452).
  • BGH, 20.12.1977 - I ZB 27/77

    Statthaftigeit der sofortigen Beschwerde vorm BGH gegen einen Beschluss des

    Auszug aus BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
    Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 238 Abs. 2 Satz 1, 341 Abs. 2, 542 Abs. 3, 567 Abs. 3 Satz 2 ZPO zulässig (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77, NJW 1978, 1437), aber unbegründet.
  • BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer

    Auszug aus BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
    Eine Erkrankung rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die erkrankte Partei nicht mehr in der Lage ist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels zu treffen und den Rechtsanwalt hiervon zu unterrichten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1970 - VIII ZR 256/68, VersR 1970, 821, 822; Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84, VersR 1985, 393, 394 und vom 6. März 1985 - VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550).
  • BGH, 06.03.1985 - VIII ZB 27/84

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
    Eine Erkrankung rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die erkrankte Partei nicht mehr in der Lage ist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels zu treffen und den Rechtsanwalt hiervon zu unterrichten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1970 - VIII ZR 256/68, VersR 1970, 821, 822; Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84, VersR 1985, 393, 394 und vom 6. März 1985 - VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550).
  • BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 256/68

    KOstenentscheidung - Rechtsmittelfrist - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis

    Auszug aus BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
    Eine Erkrankung rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die erkrankte Partei nicht mehr in der Lage ist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels zu treffen und den Rechtsanwalt hiervon zu unterrichten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1970 - VIII ZR 256/68, VersR 1970, 821, 822; Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84, VersR 1985, 393, 394 und vom 6. März 1985 - VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden -

    Auszug aus BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
    Sie wurde in Lauf gesetzt, als das Versäumnisurteil am 29. Juni 1988 - mangels bis dahin erfolgter Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes - den früheren Prozeßbevollmächtigten des Beklagten zugestellt wurde (§ 87 Abs. 1 ZPO; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185, 1186 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in

    Eine Erkrankung rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, wenn die erkrankte Partei wegen ihrer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihren Rechtsanwalt sachgemäß zu unterrichten (vgl. BGH, Beschl. v. 11.07.1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931).
  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Zwar rechtfertigt die Erkrankung der Partei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels, wenn die Partei wegen ihrer Erkrankung nicht in der Lage ist, ihren Rechtsanwalt sachgemäß zu unterrichten (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931; BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957).

    Dass sie sich krankheitsbedingt nicht um die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens habe kümmern können, ist mithin nicht belegt, zumal die Beklagte weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht hat, ihr Gesundheitszustand habe sich nach dem 27. Februar 2012 nochmals verschlechtert (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 1989 aaO).

  • BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Versäumung der

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5; vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZB 80/04

    Versäumung der Berufungsfrist wegen bettlägriger Erkrankung des

    Eine Erkrankung rechtfertigt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Partei infolge ihres Krankheitszustandes nicht in der Lage ist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung zu treffen und den Rechtsanwalt hiervon zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - NJW-RR 1994, 957; vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 4; und vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84 - VersR 1985, 393, 394).
  • LG München I, 21.06.2018 - 36 S 2814/18

    Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz Schriftsatz, der nicht zur

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6 vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5; vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BSG, 06.03.2008 - B 5a R 478/07 B
    Eine Erkrankung rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die erkrankte Partei nicht mehr in der Lage ist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels zu treffen und den Rechtsanwalt hierüber zu unterrichten (BGH NJW-RR 1994, 957; BGH VersR 1989, 931 mwN).
  • BGH, 19.03.1991 - XI ZB 12/90

    Beschwerde gegen Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die erkrankte Partei nicht mehr in der Lage ist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels zu treffen und den Rechtsanwalt hiervon zu unterrichten (Beschluß des Senats vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, BGHR ZPO § 233 - Rechtsmitteleinlegung 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.10.2001 - IV ZB 10/01
    Eine Erkrankung rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die erkrankte Partei nicht mehr in der Lage ist, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels zu treffen (vgl. nur BGH, VersR 1989, 931).
  • BPatG, 12.06.2013 - 28 W (pat) 17/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung - "dent.apart

    Die Erkrankung muss so schwer sein, dass sie die zur Fristwahrung notwendigen Handlungen unmöglich oder unzumutbar macht (BGH VersR 89, 931; Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 233 Rdnr. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht