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   BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11   

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https://dejure.org/2012,9775
BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11 (https://dejure.org/2012,9775)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2012 - XI ZB 4/11 (https://dejure.org/2012,9775)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2012 - XI ZB 4/11 (https://dejure.org/2012,9775)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Nichtwahrung einer fristwahrenden Übermittlung einer Berufungsbegründung per Telefax

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Nichtwahrung einer fristwahrenden Übermittlung einer Berufungsbegründung per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.09.2009 - XI ZB 29/08

    Nachweis eines rechtzeitigen Zugangs einer Berufungsbegründungsschrift per Fax;

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11
    Hiernach etwa verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Rechtsmittelführers, der zu beweisen hat, dass er die Berufung rechtzeitig begründet hat (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - VII ZB 8/03, NJW 2003, 3487; Senatsbeschluss vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08, juris Rn. 12).

    b) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist - hier also am 22. November 2010 bis 24: 00 Uhr - vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen, d. h. gespeichert worden sind (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18, vom 8. Mai 2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045 Rn. 12, vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08, juris Rn. 16 und vom 18. November 2010 - I ZB 62/10, juris Rn. 5).

    Die Eingangszeit ist dabei nach der gesetzlichen Zeit gemäß § 4 i. V. m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG) i. d. F. durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2008 (BGBl. I S. 1185), das mit Wirkung vom 12. Juli 2008 an die Stelle des früheren Gesetzes über die Zeitbestimmung (Zeitgesetz) getreten ist, zu beurteilen, wofür grundsätzlich den Auskünften des Telekommunikationsunternehmens aus den Aufzeichnungen über die Dauer zeitabhängiger Verbindungen wesentliche Bedeutung zukommt (Senatsbeschluss vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08, juris Rn. 12).

  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06

    Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11
    Die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung muss indessen - wie auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels - zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden; an die Überzeugungsbildung werden insoweit keine geringeren oder höheren Anforderungen gestellt als sonst (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457 Rn. 8 ff. mwN und vom 15. September 2005 - III ZB 81/04, NJW 2005, 3501).

    Sofern die Formulierung in der angefochtenen Entscheidung, das Berufungsgericht vermöge "aus den eidesstattlich versicherten Darstellungen des Prozessbevollmächtigten und der Mitarbeiterin H. nicht die vom Kläger gewünschte Schlussfolgerung zu ziehen", auch in dem Sinne gemeint sein sollte, dass allein die bloße anwaltliche Versicherung des betreffenden Geschehens nicht geeignet sei, um den vollen Beweis für die fristgerechte Einreichung der Berufungsbegründung zu erbringen, hätte das Berufungsgericht darin auch ein Angebot zur Vernehmung des Anwalts als Zeugen sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11 Rn. 10 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen), jedenfalls die Parteien darauf hinweisen und ihnen Gelegenheit geben müssen, Zeugenbeweis anzutreten oder auf andere Beweismittel zurückzugreifen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11
    b) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist - hier also am 22. November 2010 bis 24: 00 Uhr - vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen, d. h. gespeichert worden sind (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18, vom 8. Mai 2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045 Rn. 12, vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08, juris Rn. 16 und vom 18. November 2010 - I ZB 62/10, juris Rn. 5).

    Anders als die Rechtsbeschwerdeerwiderung meint, steht dem nicht von vornherein entgegen, dass die von der Rechtsbeschwerde an anderer Stelle in Bezug genommene Telefax-Übermittlung eines Empfangsbekenntnisses von der Kanzlei der Prozessbevollmächtigten des Klägers an das Landgericht für den 2. November 2010 einen Zeitunterschied von lediglich 51 Minuten (Sendezeit: 16: 53 Uhr, Empfangszeit: 16: 02 Uhr) belegt, so dass - da der Faxausdruck der letzten Seite der Berufungsbegründung vom 22. November 2010 die Sendezeit "00: 51 Uhr" ausweist - die vollständige Begründungsschrift nicht vor dem 23. November 2010, 0: 00 Uhr, bei Gericht eingegangen sein könne, was schon verspätet sei (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045 Rn. 12).

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZB 8/03

    Zeitbestimmung bei Einhaltung prozessualer Fristen; Abrechnung von

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11
    Hiernach etwa verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Rechtsmittelführers, der zu beweisen hat, dass er die Berufung rechtzeitig begründet hat (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - VII ZB 8/03, NJW 2003, 3487; Senatsbeschluss vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08, juris Rn. 12).
  • BGH, 15.09.2005 - III ZB 81/04

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11
    Die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung muss indessen - wie auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels - zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden; an die Überzeugungsbildung werden insoweit keine geringeren oder höheren Anforderungen gestellt als sonst (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457 Rn. 8 ff. mwN und vom 15. September 2005 - III ZB 81/04, NJW 2005, 3501).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11
    b) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist - hier also am 22. November 2010 bis 24: 00 Uhr - vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen, d. h. gespeichert worden sind (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18, vom 8. Mai 2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045 Rn. 12, vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08, juris Rn. 16 und vom 18. November 2010 - I ZB 62/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 22.12.2011 - VII ZB 35/11

    Überprüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist: Widerlegung der

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11
    Sofern die Formulierung in der angefochtenen Entscheidung, das Berufungsgericht vermöge "aus den eidesstattlich versicherten Darstellungen des Prozessbevollmächtigten und der Mitarbeiterin H. nicht die vom Kläger gewünschte Schlussfolgerung zu ziehen", auch in dem Sinne gemeint sein sollte, dass allein die bloße anwaltliche Versicherung des betreffenden Geschehens nicht geeignet sei, um den vollen Beweis für die fristgerechte Einreichung der Berufungsbegründung zu erbringen, hätte das Berufungsgericht darin auch ein Angebot zur Vernehmung des Anwalts als Zeugen sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11 Rn. 10 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen), jedenfalls die Parteien darauf hinweisen und ihnen Gelegenheit geben müssen, Zeugenbeweis anzutreten oder auf andere Beweismittel zurückzugreifen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZB 62/10

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes -

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11
    b) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist - hier also am 22. November 2010 bis 24: 00 Uhr - vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen, d. h. gespeichert worden sind (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18, vom 8. Mai 2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045 Rn. 12, vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08, juris Rn. 16 und vom 18. November 2010 - I ZB 62/10, juris Rn. 5).
  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 9/10

    Keine wirksame Bekanntgabe einer im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens

    Vielmehr ist die Schriftform --im Gegensatz zu der fristwahrenden Wirkung von elektronisch eingelegten Rechtsbehelfen bereits bei elektronischer Speicherung (BGH-Beschlüsse vom 25. April 2006 IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214, Rz 18; vom 8. Mai 2007 VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045, Rz 12; vom 15. September 2009 XI ZB 29/08, juris, Rz 16; vom 18. November 2010 I ZB 62/10, juris, Rz 5; vom 17. April 2012 XI ZB 4/11, juris; Beschluss des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. August 2012 U 32/12, MDR 2013, 55)-- erst mit dem Ausdruck des gespeicherten Dokuments erfüllt (BGH-Beschlüsse in BGHZ 167, 214, Rz 21; in NJW 2008, 2649, Rz 11, und in NJW-RR 2009, 357, Rz 8).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZB 14/15

    Beweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung zur vollen

    Hiernach etwa verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Rechtsmittelführers, der zu beweisen hat, dass er die Berufung rechtzeitig begründet hat (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08, juris Rn. 12 und vom 17. April 2012 - XI ZB 4/11, juris Rn. 18 mwN).

    Es müssen die gesamten Signale aufgenommen und nach Verarbeitung als abrufbare digitale Datei auf den internen Datenspeicher des Geräts geschrieben worden sein (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08, juris Rn. 16 f. und vom 17. April 2012 - XI ZB 4/11, juris Rn. 19).

  • OLG Naumburg, 27.08.2012 - 12 U 32/12

    Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit einer per Telefax übermittelten

    Entscheidend ist vielmehr, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist vollständig empfangen, d.h. komplett gespeichert worden sind (z. B. BGHZ 167, 214; BGH NJW 2007, 2045; BGH WM 2009, 331; BGH BRAK-Mitt 2010, 25; BGH JurBüro 2011, 222; BGH GRUR-RR 2011, 344; BGH, Beschluss vom 17. April 2012, XI ZB 4/11; Greger in Zöller, Rdn. 9 zu § 167 ZPO und Rdn. 2 vor § 230 ZPO).

    c) Der Beklagte trägt als Berufungsführer die Beweislast für die Behauptung, dass seine Berufungsbegründung rechtzeitig bei dem Empfänger eingegangen ist (z. B. BGH, Beschluss vom 17. April 2012, XI ZB 4/11; BGH NJW 2007, 1457; BGH Beschluss vom 15. September 2009, XI ZB 29/08).

    Die Eingangszeit per Telefax übersandter Schriftsätze beurteilt sich nach der gesetzlichen Zeit gemäß § 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG) i.d.F. durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 03. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1185), das mit Wirkung vom 12. Juli 2008 an die Stelle des früheren Gesetzes über die Zeitbestimmung (Zeitgesetz) getreten ist, wofür grundsätzlich den Auskünften des Telekommunikationsunternehmens aus den Aufzeichnungen über die Dauer zeitabhängiger Einzelverbindungen wesentliche Bedeutung zukommt (z. B. BGH WM 2004, 648, 649; BGH, Beschluss vom 15. September 2009, XI ZB 29/08, BRAK-Mitt 2010, 25; BGH, Beschluss vom 17. April 2012, XI ZB 4/11 zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 20. Mai 2010, I B 13/10 zitiert nach juris).

  • BFH, 22.06.2020 - VI B 117/19

    Indizwirkung des mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeberichts bei der

    Vielmehr ist die Schriftform --im Gegensatz zu der fristwahrenden Wirkung von elektronisch eingelegten Rechtsbehelfen bereits bei elektronischer Speicherung (s. dazu BGH-Beschlüsse vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214, Rz 18; vom 08.05.2007 - VI ZB 74/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 2045, Rz 12; vom 15.09.2009 - XI ZB 29/08, Rz 16, und vom 17.04.2012 - XI ZB 4/11, Rz 19)-- erst mit dem Ausdruck des gespeicherten Dokuments erfüllt (BGH-Beschlüsse in BGHZ 167, 214, Rz 21; vom 15.07.2008 - X ZB 8/08, NJW 2008, 2649, Rz 11, und vom 04.12.2008 - IX ZB 41/08, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2009, 357, Rz 8).
  • BGH, 24.09.2019 - XI ZB 9/19

    Einhaltung einer Berufungsbegründungsfrist bei einer unvollständigen Übertragung

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es für die Fristwahrung maßgeblich nicht auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die Rechtsmittelbegründungsschrift im Telefaxgerät des Gerichts ausgedruckt worden ist, sondern auf den Zeitpunkt, in dem die gesendeten Signale vom Empfangsgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) wurden (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045 Rn. 12 und vom 17. April 2012 - XI ZB 4/11, juris Rn. 19).
  • BGH, 12.01.2021 - XI ZB 25/19

    Anforderungen an die Berufungsbegründung durch Übermittlung des Schriftsatzes per

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den rechtzeitigen Eingang eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Empfangsgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) wurden, während der Zeitpunkt des Ausdrucks unerheblich ist (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 15 ff., vom 8. Mai 2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045 Rn. 12, vom 17. April 2012 - XI ZB 4/11, juris Rn. 19 und vom 24. September 2019 - XI ZB 9/19, juris Rn. 16).
  • BGH, 19.11.2013 - II ZB 16/12

    Eingangsstempel als Beweis für einen verspäteten Einwurf eines fristwahrenden

    Hiernach etwa verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Rechtsmittelführers (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - XI ZB 4/11, juris Rn. 18).
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