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   BGH, 18.01.2022 - XI ZR 104/21   

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https://dejure.org/2022,8668
BGH, 18.01.2022 - XI ZR 104/21 (https://dejure.org/2022,8668)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2022 - XI ZR 104/21 (https://dejure.org/2022,8668)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - XI ZR 104/21 (https://dejure.org/2022,8668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 26 Abs 1 SparkAGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 700 BGB
    Prämiensparvertrag: Wirksamkeit des formularmäßigen ordentlichen Kündigungsrecht nach Erreichen der höchsten Prämiensparstufe

  • rewis.io

    Prämiensparvertrag: Wirksamkeit des formularmäßigen ordentlichen Kündigungsrecht nach Erreichen der höchsten Prämiensparstufe

  • datenbank.nwb.de

    Prämiensparvertrag: Wirksamkeit des formularmäßigen ordentlichen Kündigungsrecht nach Erreichen der höchsten Prämiensparstufe

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Recht des Kreditinstituts zur ordentlichen Kündigung aus Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen nach Erreichen der höchsten Prämienstufe

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kündigung von langfristigen Sparverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2022, 761
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - XI ZR 104/21
    Wie der Senat in dem Grundsatzurteil vom 14. Mai 2019 (XI ZR 345/18, BGHZ 222, 74 Rn. 38 ff.) im Einzelnen begründet hat, folgt aus einer Gesamtschau, dass der Beklagten eine ordentliche Kündigung nach Erreichen der höchsten Prämienstufe möglich sein sollte.
  • BGH, 17.10.2023 - XI ZR 72/22

    Höchste Prämienstufe erreicht: Bank kann Prämiensparvertrag kündigen!

    Bei dem vorliegenden Prämiensparvertrag handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18, BGHZ 222, 74 Rn. 41), der dem Sparer auch für die Zeit nach Erreichen der Höchststufe einen Anspruch auf entsprechende Prämienzahlungen gewährt, unabhängig davon, ob die Prämien für die Folgejahre ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. Schultheiß/Widany, WM 2023, 601 Rn. 23; siehe auch BGH, Verfügung vom 18. Januar 2022 - XI ZR 104/21, juris Rn. 3).
  • LG Mühlhausen, 08.03.2023 - 1 S 37/21

    Ausschluss der ordentlichen Kündigung von Prämiensparverträgen bis zum Erreichen

    Insofern ist hiesiger Sachverhalt auch nicht vergleichbar mit demjenigen, der der Entscheidung des BGH zum Az. XI ZR 104/21 zugrunde gelegen hat.
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