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   BGH, 11.10.1994 - XI ZR 18/94   

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https://dejure.org/1994,1887
BGH, 11.10.1994 - XI ZR 18/94 (https://dejure.org/1994,1887)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1994 - XI ZR 18/94 (https://dejure.org/1994,1887)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - XI ZR 18/94 (https://dejure.org/1994,1887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 781
    Zulässigkeit eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich eines wegen Anfechtung nicht bestehenden Anspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 961
  • ZIP 1994, 1778
  • MDR 1995, 138
  • MDR 1995, 139
  • WM 1994, 2253
  • DB 1995, 371
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - XI ZR 18/94
    Es handelt sich damit um ein kausales Schuldanerkenntnis, das alle Einwendungen ausschloß, die der Klägerin in diesem Zeitpunkt bekannt waren oder mit denen sie rechnete (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82, NJW 1984, 799 m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Der Schuldner wird mit anderen Worten grundsätzlich mit allen Einwänden tatsächlicher und rechtlicher Natur präkludiert, die er bei Abgabe des kausalen Anerkenntnisses kannte oder mit denen er zumindest rechnete (BGHZ 69, 328, 331 f.; NJW 1998, 1492; 1995, 961; BAG NJW 2011, 630 Rn. 20; Gehrlein, a. a. O., Rn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZR 51/11

    Missverhältnis von Leistungen bei Immobilienpräsentation: Monatliche

    Darum ist im Streitfall anzunehmen, dass durch den Vergleich insbesondere die Frage der Sittenwidrigkeit des Darlehens außer Streit gestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1994 - XI ZR 18/94, NJW 1995, 961).
  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung

    Das kausale Schuldanerkenntnis schließt alle Einwendungen aus, die der Klägerin in diesem Zeitpunkt bekannt waren oder mit denen sie rechnete (vgl. nur BGH Beschluß vom 11. Oktober 1994 - XI ZR 18/94 - NJW 1995, 961, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07

    Mängelbeseitigungsarbeiten aus Kulanz: Kein Anerkenntnis!

    Ein deklaratorisches Anerkenntnis setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass die Parteien das Schuldverhältnis durch diese Erklärung ganz oder teilweise einem Streit entziehen und sich in bestimmten, konkreten Fragen einigen wollten (BGH NJW 1999, 2661; BGH NJW 1995, 961).
  • OLG Naumburg, 26.04.2001 - 3 U 69/00

    Begriff des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

    Ein deklaratorisches Anerkenntnis gemäß §§ 305, 241 BGB setzt voraus, dass die Parteien mit der Regelung des Schuldverhältnisses insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder die Ungewissheit entziehen wollen (vgl. BGH NJW 1995, 961).

    Ein deklaratorisches Anerkenntnis gemäß §§ 305, 241 BGB setzt voraus, dass die Parteien mit der Regelung des Schuldverhältnisses insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder die Ungewissheit entziehen wollen (vgl. BGH NJW 1995, 961).

  • LAG Köln, 28.10.1998 - 2 Sa 1767/97

    Anspruch eines angestellten Arbeitnehmers auf Zahlung einer Tätigkeitszulage zum

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  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18

    Regulierungszusage einer Versicherung als deklaratorisches Anerkenntnis

    (BGHZ 66, 254 mN; sa BGH NJW 1995, 961; OLG Naumburg NJW-RR 1995, 154).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 4 KR 2327/04

    Private Pflegeversicherung - Rückforderung von Pflegegeld

    Ein derartiges kausales Schuldanerkenntnis schließt im Bereicherungsrecht nur die Geltendmachung der Einwendungen aus, die der Klägerin bei Abgabe der entsprechenden Leistungszusage bekannt waren oder mit denen sie rechnete (vgl. Bundesgerichtshof (BGH) NJW 1995, 961; Bundesarbeitsgericht (BAG) NJW 1999, 2059, 2060).
  • OLG Nürnberg, 08.08.1997 - 6 U 351/96

    Unterschrift als Anerkenntnis v. Leistungen ggü. Bauleiter

    Denn es ist insoweit von einem vertraglichen Anerkenntnis der Beklagten dahin auszugehen, daß sie die bestehende Werklohnschuld im Hinblick auf die erbrachten Leistungen nicht nur dem Umfang nach bestätige, sondern sie auch der Ungewißheit, ob es sich bei diesen Arbeiten um besonders zu vergütende Regieleistungen handele, entziehe (deklaratorisches Schuldanerkenntnis; vgl. Palandt/Thomas, BGB, 56. Aufl., § 781 Rn. 3; BGH NJW 95, 961 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 19.04.2002 - 15 K 5415/99

    Ausgestaltung der Anfechtung eines Ergebnisses in der Ersten Juristischen

    Die vom ihm benannten Urteile des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, S. 584 und NJW 1995, S. 961) betreffen Fälle, in denen - anders als in seiner häuslichen Aufgabe - ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis vorlag.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.03.2000 - 6 Sa 84/99

    Mitteilung über die Höhe eines sich aus einer Betriebsvereinbarung ergebenden

  • LG Bonn, 13.10.2017 - 1 O 80/17

    Vergleichsinhalt, Änderungsvertrag, Anspruchsausschluss

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