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   BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97   

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https://dejure.org/1997,868
BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97 (https://dejure.org/1997,868)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1997 - XII ARZ 13/97 (https://dejure.org/1997,868)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - XII ARZ 13/97 (https://dejure.org/1997,868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof - Bindungswirkung eines amtsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses - Voraussetzung für den Erlass eines Verweisungsbeschlusses hinsichtlich eines Scheidungsverfahrens - Voraussetzung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2 S. 5, § 181 Abs. 1, § 36 Nr. 6
    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1161
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89

    Unzulässigkeit der Erstbeschwerde mangels Einhaltung der einmonatigen

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97
    Die Zustellungsurkunde vom 11. Oktober 1996 erbringt keinen Nachweis dafür, daß es sich bei der in der Zustellanschrift bezeichneten Wohnung in L. tatsächlich um die Wohnung des Antragsgegners im Sinne von § 181 ZPO handelte, da dies außerhalb der Wahrnehmung des Zustellers lag (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - FamRZ 1990, 143 = BGHR a.a.O. § 182 Wohnung 2).
  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86

    Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97
    Hieran fehlt es z.B., wenn er die Wohnung endgültig oder zumindest für längere Zeit - etwa aufgrund eines beruflich begründeten Auslandsaufenthalts - nicht mehr nutzt (Zöller/Stöber, a.a.O. Rdn. 7; vgl. auch BGH Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86 - BGHR a.a.O. § 182 Wohnung 1).
  • BGH, 14.03.1990 - VIII ZR 204/89

    Ersatzzustellung an den nichtehelichen Lebensgefährten

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97
    Denn der Gesetzgeber wollte mit der Ersatzzustellung nach § 181 Abs. 1 ZPO den Zugang zustellungsbedürftiger Schriftstücke an den Adressaten durch Aushändigung an solche Personen ermöglichen, von denen man nach der Lebenserfahrung aufgrund ihres zum Adressaten bestehenden Vertrauensverhältnisses erwarten kann, daß sie ihm das Schriftstück alsbald aushändigen (vgl. BGHZ 111, 1, 5) [BGH 14.03.1990 - VIII ZR 204/89].
  • BGH, 22.02.1995 - XII ARZ 2/95

    Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Mitteilung eines nicht verkündeten

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97
    Da weder der Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts Viersen vom 21. Februar 1997 dem Beklagten noch die Ablehnung der Übernahme durch das Amtsgericht Freiburg vom 22. April 1997 beiden Parteien zur Kenntnis gebracht wurden, können die Beschlüsse nicht als rechtskräftige Unzuständigerklärungen im Sinne von § 36 Nr. 6 ZPO angesehen werden (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 22. Februar 1995 - XII ZB 2/95 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung, rechtskräftige 8).
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86

    Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit von auf

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97
    Der Erlaß eines Verweisungsbeschlusses setzt grundsätzlich den Eintritt der Rechtshängigkeit voraus (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR a.a.O. § 281 Abs. 2 Satz 2 Rechtshängigkeit 1).
  • VG Mainz, 09.02.2011 - 3 K 1571/10

    Voraussetzungen der Ersatzzustellung - tatsächlicher Lebensmittelpunkt

    Vergleiche zum Leitsatz: BGH, Beschluss vom 4. Juni 1997 - XII ARZ 13/97 -, NJW-RR 1997, 1161.(Rn.5).

    Unwesentlich ist, ob der Zustelladressat dort auch seinen Wohnsitz i.S. von § 7 BGB hat oder polizeilich gemeldet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 1997 - XII ARZ 13/97 -, NJW-RR 1997, 1161).

  • OLG Brandenburg, 28.07.2016 - 1 (F) Sa 6/16

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines

    Das Merkmal rechtskräftig setzt die wirksame Mitteilung der entsprechenden Entscheidungen an die Beteiligten voraus (BGH, vgl. nur: NJW-RR 1997, 1161; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. A., § 36 Rdnr. 25 m.w.N.).
  • KG, 25.04.2019 - 2 AR 12/19

    Stufenklage: Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses;

    Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO sind ferner auch der Sache nachgegeben, nachdem sich sowohl das Amtsgericht Mitte als auch das Landgericht Berlin rechtskräftig im Sinne der Vorschrift (vgl. zum Begriff BGH, Beschluss vom 4. Juni 1997 - XII AZR 13/97, NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt haben.
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