Rechtsprechung
BGH, 29.06.1994 - XII ARZ 19/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Amtsgericht - Familiengericht - Rechtsmittel - Urteilsbegründung - Zuständigkeit des Familiengerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung einer Entscheidung durch das "Amtsgericht-Familiengericht"; Rechtsfolgen nachträglicher Urteilsberichtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1520
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92
Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache
Auszug aus BGH, 29.06.1994 - XII ARZ 19/94
Eine solche Annahme ist in den Fällen, in denen nach dem Prinzip der formellen Anknüpfung der Instanzenzug - zum Oberlandesgericht gegen Entscheidungen des Familiengerichts und zum Landgericht gegen Entscheidungen der Zivilabteilung - betroffen ist, im Interesse der Rechtssicherheit für die beschwerte Partei grundsätzlich nicht gerechtfertigt (vgl. dazuSenatsbeschluß vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 114/92 = FamRZ 1993, 690, 691).Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Tatsache, daß entweder ein Familiengericht oder ein allgemeines Zivilgericht in der Sache entschieden hat, im Urteil aber rein versehentlich eine falsche Bezeichnung gewählt worden ist, aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei seinem Erlaß oder seiner Verkündung klar und ohne weiteres erkennbar nach außen hervorgetreten ist (vgl. BGHZ 78, 22 [BGH 08.07.1980 - VI ZR 176/78]; 20, 188, 192; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1992 aaO.).
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
Auszug aus BGH, 29.06.1994 - XII ARZ 19/94
Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO (vgl. dazu BGHZ 71, 264, 270 ff) liegen vor, nachdem sich sowohl der 25. Zivilsenat als Senat für Familiensachen als auch der 9. und der 16. Zivilsenat als allgemeine Zivilsenate des Oberlandesgerichts Köln durch die - den Parteien mitgeteilten - Beschlüsse vom 3. Mai 1994 (16. Zivilsenat), vom 17. Mai 1994 (9. Zivilsenat) und vom 25. Mai 1994 (25. Zivilsenat) rechtskräftig für unzuständig erklärt haben. - BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß
Auszug aus BGH, 29.06.1994 - XII ARZ 19/94
Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Tatsache, daß entweder ein Familiengericht oder ein allgemeines Zivilgericht in der Sache entschieden hat, im Urteil aber rein versehentlich eine falsche Bezeichnung gewählt worden ist, aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei seinem Erlaß oder seiner Verkündung klar und ohne weiteres erkennbar nach außen hervorgetreten ist (vgl. BGHZ 78, 22 [BGH 08.07.1980 - VI ZR 176/78]; 20, 188, 192;… Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1992 aaO.). - BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54
Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung
Auszug aus BGH, 29.06.1994 - XII ARZ 19/94
Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Tatsache, daß entweder ein Familiengericht oder ein allgemeines Zivilgericht in der Sache entschieden hat, im Urteil aber rein versehentlich eine falsche Bezeichnung gewählt worden ist, aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei seinem Erlaß oder seiner Verkündung klar und ohne weiteres erkennbar nach außen hervorgetreten ist (vgl. BGHZ 78, 22 [BGH 08.07.1980 - VI ZR 176/78]; 20, 188, 192;… Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1992 aaO.).
- BGH, 09.11.2016 - XII ZB 275/15
Beginn und Lauf der Berufungsfrist im Fall der Urteilsberichtigung
Es ist ausreichend, wenn sie für die Parteien des Rechtsstreits durch die Vorgänge bei Erlass und Verkündung des Urteils anhand der Prozessakten einschließlich der Sitzungsprotokolle nachvollziehbar ist (Senatsbeschluss vom 29. Juni 1994 - XII ARZ 19/94 - FamRZ 1994, 1520, 1521;… MünchKommZPO/Musielak 5. Aufl. § 319 Rn. 7). - BGH, 02.11.1994 - XII ZB 121/94
Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts
Wie der Senat im Beschluß vom 9. Dezember 1992 (…aaO.) und im Beschluß vom 29. Juni 1994 (XII ARZ 19/94) weiter ausgeführt hat, ist die Annahme einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne von § 319 ZPO in Fällen, in denen nach dem Prinzip der formellen Anknüpfung der Instanzenzug betroffen ist, im Interesse der Rechtssicherheit für die Parteien grundsätzlich nicht gerechtfertigt (vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93).