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   BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90   

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BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90 (https://dejure.org/1990,1607)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1990 - XII ARZ 26/90 (https://dejure.org/1990,1607)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - XII ARZ 26/90 (https://dejure.org/1990,1607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Gericht bei einem Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf die Mutter während des Getrenntlebens der Eltern - Entscheidungsbefugnis des Familiengerichts über die Regelung der elterlichen Sorge während des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsstandsbestimmung bei Sorgerechtsverfahren getrennt lebender Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1282
  • FamRZ 1990, 1226
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90
    Ausnahmen gelten bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BGHZ 1, 341, 342; 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH Beschluß vom 13. März 1964 - I b ARZ 44/64 - NJW 1964, 1416, 1418); ein solcher Verstoß ist dem Amtsgericht Charlottenburg aber nicht unterlaufen.

    Der Beschluß entbehrt insoweit trotz sachlicher Unrichtigkeit nicht jeglicher Rechtsgrundlage und erweist sich deshalb noch nicht als willkürlich (vgl. BGHZ 71, 69, 72 m.w.N.).

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90
    Ausnahmen gelten bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BGHZ 1, 341, 342; 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH Beschluß vom 13. März 1964 - I b ARZ 44/64 - NJW 1964, 1416, 1418); ein solcher Verstoß ist dem Amtsgericht Charlottenburg aber nicht unterlaufen.
  • BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90
    Ausnahmen gelten bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BGHZ 1, 341, 342; 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH Beschluß vom 13. März 1964 - I b ARZ 44/64 - NJW 1964, 1416, 1418); ein solcher Verstoß ist dem Amtsgericht Charlottenburg aber nicht unterlaufen.
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90
    Ausnahmen gelten bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BGHZ 1, 341, 342; 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH Beschluß vom 13. März 1964 - I b ARZ 44/64 - NJW 1964, 1416, 1418); ein solcher Verstoß ist dem Amtsgericht Charlottenburg aber nicht unterlaufen.
  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67

    Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90
    Allerdings hat das Amtsgericht Charlottenburg anscheinend nicht erkannt, daß die Kinder mit der Trennung der Eltern einen von beiden Elternteilen abgeleiteten Doppelwohnsitz haben (§ 7 Abs. 2, § 11 BGB; vgl. BGHZ 48, 228, 233 ff.), von denen einer im Bezirk dieses Amtsgerichts liegt.
  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90
    Zu den nach § 621 a Abs. 1 Satz 2 ZPO in Familiensachen anzuwendenden zivilprozessualen Vorschriften gehört auch § 281 ZPO (vgl. BGHZ 71, 15).
  • BGH, 30.11.1983 - IVb ARZ 50/83

    Doppelwohnsitz - Eheliche Kinder - Getrenntlebende Eltern

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90
    Die Verkennung der daraus resultierenden örtlichen Zuständigkeit des Gerichts, das als erstes mit der Sache befaßt ist (§ 621 a Abs. 1 ZPO; §§ 64 k Abs. 3 Satz 2, 43 Abs. 1, 36 Abs. 1, § 4 FGG; vgl. Senatsbeschluß vom 30. November 1983 - IVb ARZ 50/83 - FamRZ 1984, 162 = NJW 1984, 971 m.w.N.), hindert jedoch ebenfalls nicht die bindende Kraft des Verweisungsbeschlusses.
  • OLG Hamm, 05.06.2018 - 2 SAF 9/18

    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte bei mehreren zulässigen

    Dies lässt die Bindungswirkung nicht entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.07.1990 - XII ARZ 26/90 -, FamRZ 1990, 1226, Tz. 6, zit. nach juris).
  • OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11

    Verweisung an das zuständige Gericht trotz rügeloser Verhandlung; Rechtsfolgen

    Diese Bindungswirkung greift auch dann ein, wenn der Beschluss unrichtig oder verfahrensfehlerhaft ist, und entzieht auch einen sachlich zu.U.nrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).
  • BGH, 12.04.2018 - IX ZB 66/17

    Örtliche Zuständigkeit: Klage gegen einen Insolvenzverwalter persönlich;

    Ausnahmen gelten bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990 - XII ARZ 26/90, NJW-RR 1990, 1282), die vorliegend im Hinblick auf die erteilten Hinweise nicht gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990, aaO).
  • OLG Rostock, 19.10.2005 - 10 WF 222/05

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das Oberlandesgericht gem. § 36

    Denn auch Verweisungsbeschlüsse, die auf einem Verfahrensmangel beruhen, sind grundsätzlich wirksam (vgl. BGH FamRZ 1998, 360, 361 li. Sp.; BGH FamRZ 1990, 1226, 1227 li. Sp.).

    Der Beschluss wird durch diesen Fehler nicht willkürlich, weil es Sinn der Bindungswirkung ist, die Frage der örtlichen Zuständigkeit dem weiteren Streit zu entziehen (vgl. BGH FamRZ 1990, 1226, 1227 li. Sp.).

  • OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 11 SV 36/22

    Willkürlichkeit einer Verweisung nach § 281 ZPO ohne sie tragenden

    Ein Verweisungsbeschluss ist jedenfalls dann willkürlich und nicht nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend, wenn das verweisende Gericht sich des Antragserfordernisses bewusst gewesen ist, den nur hilfsweise für den Fall einer Zuständigkeitsrüge des Beklagten gestellten Verweisungsantrag als bedingten Antrag erkannt und trotz offensichtlichen Nichteintritts der Bedingung eine Verweisung ausgesprochen hat, weil eine rügelose Einlassung im schriftlichen Vorverfahren nicht möglich sei (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 11.7.1990 - XII ARZ 26/90, juris).

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.07.1990 - XII ARZ 26/90, juris, nicht entgegen, weshalb offenbleiben kann, ob der dortigen Auffassung zu folgen ist.

  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 69/16

    Gerichtsstandbestimmung; Unterbrechung; Insolvenz; Antrag; Bindungswirkung;

    Es lässt die Bindungswirkung nicht ohne weiteres entfallen, wenn die Verweisung ohne einen darauf gerichteten Antrag erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 11.07.1990 - XII ARZ 26/90, NJW-RR 1990, 1282, beck-online).
  • BayObLG, 14.10.2002 - 1Z AR 140/02

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei Verletzung des

    Die Bindung tritt grundsätzlich auch dann ein, wenn der Verweisungsbeschluss zu Unrecht ergangen ist (BGH NJW 1988, 1794/1795; FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 19851 397/401).
  • OLG Köln, 10.11.2008 - 11 W 71/08

    Zulässigkeit der außerordentlichen Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss

    Dies folgt allerdings nicht bereits daraus, dass er ohne den gem. § 281 Abs. 1 S.1 ZPO erforderlichen Antrag des Klägers ergangen ist; denn nach herrschender Meinung führt selbst eine Verweisung ohne Antrag für sich allein nicht zwingend zur Annahme einer willkürlichen Entscheidung ( Stein / Jonas / Leipold a.a.O. Rn. 45; Musielak / Foerste, ZPO 6. Aufl., § 281 Rn. 17; Zöller - Greger a.a.O. Rn. 16; BGH FamRZ 90, 1226; OLG Oldenburg FamRZ 03, 1835).
  • BayObLG, 24.05.2002 - 1Z AR 52/02

    Unzulässige Weiterverweisung nach bindendem Verweisungsbeschluss - Gerichtsstand

    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NLTW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).
  • BAG, 22.01.1992 - 5 AS 9/91

    Durchführung des Bestimmungsverfahrens bei negativem Kompetenzkonflikt von

    Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, daß auch nach altem Recht Verfahrensfehler, wie z.B. ein fehlender Antrag die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses nicht beseitigten (BGH Urteil vom 11. Juli 1990 - XII ARZ 26/90 - FamRZ 1990, 1226).
  • OLG Hamm, 08.06.2012 - 32 Sa 38/12

    Zur Gerichtszuständigkeit bei falscher Bewertung eines Schmerzensgeldanspruchs

  • BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02

    Verweisungsbeschluß bei ausschließlicher AGB-Gerichtsstandskalsuel

  • OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 80/07

    Anwendung der Vorschrift des § 94 Abs. 1 Nr. 4 Kostenordnung (KostO) bei

  • BayObLG, 14.03.2003 - 1Z AR 15/03

    Anwendbarkeit von § 281 ZPO im Aufgebotsverfahren

  • BayObLG, 12.08.2002 - 1Z AR 100/02

    Wirksame Verweisung aufgrund Auslegung unzutreffender Gerichtsbezeichnung -

  • BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 22/02

    Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Abweichung vom Mahnbescheidsantrag wegen

  • OLG Naumburg, 18.03.1999 - 3 AR 5/99

    Bindende Verweisung an das zuständige Amtsgericht bei einem doppelten Wohnsitz

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2013 - 9 AR 15/13

    Verweisungen, die das rechtliche Gehör verletzen, sind nicht bindend!

  • OLG Brandenburg, 18.11.2020 - 1 AR 32/20
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