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   BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21   

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https://dejure.org/2021,43221
BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21 (https://dejure.org/2021,43221)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2021 - XII ARZ 35/21 (https://dejure.org/2021,43221)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 (https://dejure.org/2021,43221)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 1666 BGB, § ... 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG, § 17 a GVG, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB, § 1666 Abs. 4 BGB, §§ 1666, 1666 a BGB, §§ 23 b GVG, 111 Nr. 2, 151 Nr. 1 FamFG, § 111 BNotO, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden (hier: mit dem Ziel der Unterlassung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen); Einleitung von Vorermittlungen für ein Verfahren nach § 1666 BGB aufgrund elterlicher Eingaben ...

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Familiengerichte sind nicht zuständig für die Überprüfung von Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Für Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden (hier: mit dem Ziel der Unterlassung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen) ist der Rechtsweg zu den Familiengerichten im Verfahren nach § 1666 Abs. 1 und 4 BGB nicht eröffnet; zuständig sind ausschließlich die ...

  • rechtsportal.de

    Ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden (hier: mit dem Ziel der Unterlassung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen); Einleitung von Vorermittlungen für ein Verfahren nach § 1666 BGB aufgrund elterlicher Eingaben ...

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsweg - Rechtsweg schulische Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegenüber Schulen in Bezug auf Corona-Schutzmaßnahmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona-Schutzmaßnahmen in der Schule - und die fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte

  • lto.de (Pressebericht, 27.10.2021)

    Zuständigkeitsfrage: Familiengerichte überprüfen nicht die Corona-Schutzmaßnahmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegenüber Schulen ...

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur fehlenden Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegenüber Schulen in Bezug auf Corona-Schutzmaßnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familiengerichte dürfen Schulen keine Anordnungen hinsichtlich Coronamaßnahmen erteilen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    BGH beendet Kompetenzstreit um Corona-Schutzmaßnahmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Familiengericht bei schulischen Corona-Maßnahmen nicht zuständig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3470
  • MDR 2022, 53
  • FamRZ 2021, 1884
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.06.2021 - 6 AV 4.21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem rechtswegübergreifenden negativen

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21
    Eine Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht kommt wegen unüberwindbar verschiedener Prozessmaximen beider Verfahrensordnungen nicht in Betracht (im Anschluss an BVerwG vom 21. Juni 2021 - 6 AV 4/21, NJW 2021, 2600).

    Das Verfahren ist einzustellen, da zwar die Verwaltungsgerichte für das Rechtschutzbegehren der Beteiligten ausschließlich zuständig sind, eine Rechtswegverweisung in dem hier eingeleiteten Verfahren jedoch nicht in Betracht kommt und die vom Familiengericht ausgesprochene Verweisung nicht bindet (vgl. BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 10).

    Diese Regelungslücke ist aber - im Einklang mit der Rechtsprechung anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes - in der Weise zu schließen, dass dasjenige oberste Bundesgericht den negativen Kompetenzkonflikt zwischen den Gerichten verschiedener Gerichtszweige entscheidet, das einem der beteiligten Gerichte übergeordnet ist und zuerst angegangen wird (BGH Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01 - NJW 2001, 3631, 3632; BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 5 mwN).

    Denn obwohl ein nach § 17 a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den eigenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine Zuständigkeitsbestimmung in Analogie zu § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es in einem Verfahren zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (vgl. BGH Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13 - MDR 2013, 1242 Rn. 5 zu § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 5 zu § 53 Abs. 1 Nr. 5 VwGO).

    Denn die Rückgabeverfügung ist mit einer beschlussähnlichen Begründung versehen, welche unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 2021, 2600) den endgültigen Rechtsstandpunkt einnimmt, dass der Verweisungsbeschluss des Familiengerichts keine Bindungswirkung entfalte.

    Sie betreffen das Schulverhältnis als Rechtsverhältnis zwischen dem Schüler und einer öffentlichen, von einer Gebietskörperschaft getragenen Schule, deren Handeln in inneren Schulangelegenheiten einschließlich der Schulordnungsmaßnahmen der öffentlichen Gewalt zugerechnet wird (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7).

    Davon erfasst werden auch von der Schule angeordnete Infektionsschutzmaßnahmen (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1047 f.; OLG Bamberg FamRZ 2021, 1539, 1540; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 10; OLG München FamRZ 2021, 1538, 1539; OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935, 936; BeckOK VwGO/Reimer [Stand: 1. April 2021] § 40 Rn. 71a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 zur verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Untersagung von Maßnahmen des Jugendamts).

    Die Vorschrift des § 17 a GVG ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine Verweisung von Amts wegen betriebener Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mangels "Beschreitung eines Rechtswegs" durch einen Antragsteller oder Kläger nicht in Betracht kommt, sondern diese bei fehlender Zuständigkeit einzustellen sind (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 11; OLG Karlsruhe NJW 2021, 2054; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1383, 1384; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1048; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 5, 10 f.; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 12. Juli 2021 - 14 UF 90/21 - juris Rn. 10 f.).

    Aufgrund der Eingabe der Beteiligten zu 1 und 2 vom 15. März 2021 hätte beim Familiengericht kein kontradiktorischen Regeln folgendes Antragsverfahren eröffnet werden können, das einer Verweisung an das Verwaltungsgericht zugänglich gewesen wäre (vgl. BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 11 f.), sondern allenfalls ein Verfahren von Amts wegen.

  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 34/21

    Verfahrensfähigkeit eines Minderjährigen in einem Verfahren wegen

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21
    Davon erfasst werden auch von der Schule angeordnete Infektionsschutzmaßnahmen (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1047 f.; OLG Bamberg FamRZ 2021, 1539, 1540; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 10; OLG München FamRZ 2021, 1538, 1539; OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935, 936; BeckOK VwGO/Reimer [Stand: 1. April 2021] § 40 Rn. 71a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 zur verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Untersagung von Maßnahmen des Jugendamts).

    Auf Grundlage des § 1666 BGB können die Familiengerichte auch die Jugendämter nicht zur Unterlassung von Maßnahmen der Jugendhilfe wie etwa einer Inobhutnahme verpflichten (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 mwN; vgl. auch BVerwG FamRZ 2002, 668 f.).

  • OLG Brandenburg, 27.07.2021 - 13 UF 80/21

    Zulässigkeit der Verweisung eines Verfahrens gem. § 1666 BGB gegenüber dem Land

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21
    Davon erfasst werden auch von der Schule angeordnete Infektionsschutzmaßnahmen (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1047 f.; OLG Bamberg FamRZ 2021, 1539, 1540; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 10; OLG München FamRZ 2021, 1538, 1539; OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935, 936; BeckOK VwGO/Reimer [Stand: 1. April 2021] § 40 Rn. 71a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 zur verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Untersagung von Maßnahmen des Jugendamts).

    Die Vorschrift des § 17 a GVG ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine Verweisung von Amts wegen betriebener Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mangels "Beschreitung eines Rechtswegs" durch einen Antragsteller oder Kläger nicht in Betracht kommt, sondern diese bei fehlender Zuständigkeit einzustellen sind (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 11; OLG Karlsruhe NJW 2021, 2054; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1383, 1384; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1048; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 5, 10 f.; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 12. Juli 2021 - 14 UF 90/21 - juris Rn. 10 f.).

  • OLG München, 21.06.2021 - 2 WF 618/21

    Kostenentscheidung bei Einleitung eines Kinderschutzverfahrens trotz

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21
    Davon erfasst werden auch von der Schule angeordnete Infektionsschutzmaßnahmen (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1047 f.; OLG Bamberg FamRZ 2021, 1539, 1540; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 10; OLG München FamRZ 2021, 1538, 1539; OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935, 936; BeckOK VwGO/Reimer [Stand: 1. April 2021] § 40 Rn. 71a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 zur verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Untersagung von Maßnahmen des Jugendamts).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2021 - 9 WF 342/21

    Unzuständigkeit des Familiengerichts für die Überprüfung coronabedingter

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21
    Davon erfasst werden auch von der Schule angeordnete Infektionsschutzmaßnahmen (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1047 f.; OLG Bamberg FamRZ 2021, 1539, 1540; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 10; OLG München FamRZ 2021, 1538, 1539; OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935, 936; BeckOK VwGO/Reimer [Stand: 1. April 2021] § 40 Rn. 71a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 zur verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Untersagung von Maßnahmen des Jugendamts).
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21
    Diese Regelungslücke ist aber - im Einklang mit der Rechtsprechung anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes - in der Weise zu schließen, dass dasjenige oberste Bundesgericht den negativen Kompetenzkonflikt zwischen den Gerichten verschiedener Gerichtszweige entscheidet, das einem der beteiligten Gerichte übergeordnet ist und zuerst angegangen wird (BGH Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01 - NJW 2001, 3631, 3632; BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80

    Zuständigkeitsstreit zwischen Familiengericht und Gericht der (allgemeinen)

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21
    Auch konnte ein Zuständigkeitsstreit zwischen dem für Kindschaftssachen zuständigen Familiengericht und dem für Vormundschaftssachen zuständigen Gericht der allgemeinen freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweisung gelöst werden (Senatsbeschluss BGHZ 78, 108 = FamRZ 1980, 1107).
  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21
    Umgekehrt kann ein beim Gericht für Notarsachen (§ 111 BNotO) anhängig gemachtes Verfahren, das als ein streitiges Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzusehen ist, an die Zivilgerichte verwiesen werden (BGHZ 115, 275 = MDR 1992, 185).
  • OLG Köln, 12.07.2021 - 14 UF 90/21

    Einleitung eines kinderschutzrechtlichen Verfahrens im Wege der einstweiligen

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21
    Die Vorschrift des § 17 a GVG ist jedoch einschränkend dahin auszulegen, dass eine Verweisung von Amts wegen betriebener Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mangels "Beschreitung eines Rechtswegs" durch einen Antragsteller oder Kläger nicht in Betracht kommt, sondern diese bei fehlender Zuständigkeit einzustellen sind (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 11; OLG Karlsruhe NJW 2021, 2054; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1383, 1384; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1048; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 5, 10 f.; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 12. Juli 2021 - 14 UF 90/21 - juris Rn. 10 f.).
  • OLG Bamberg, 17.05.2021 - 7 WF 124/21

    Rechtswegverweisung im Amtsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21
    Davon erfasst werden auch von der Schule angeordnete Infektionsschutzmaßnahmen (BVerwG NJW 2021, 2600 Rn. 7; OLG Jena FamRZ 2021, 1043, 1047 f.; OLG Bamberg FamRZ 2021, 1539, 1540; OLG Brandenburg Beschluss vom 27. Juli 2021 - 13 UF 80/21 - juris Rn. 10; OLG München FamRZ 2021, 1538, 1539; OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935, 936; BeckOK VwGO/Reimer [Stand: 1. April 2021] § 40 Rn. 71a; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 34/21 - FamRZ 2021, 1402 Rn. 13 zur verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Untersagung von Maßnahmen des Jugendamts).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

  • BGH, 13.10.1983 - I ARZ 408/83

    Einschlägige Zuständigkeit bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen einem Gericht

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2021 - 20 WF 70/21

    Familiensache: Rechtswegverweisung nach Anregung auf Einleitung eines

  • BGH, 14.05.2013 - X ARZ 167/13

    Bindungswirkung der Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen

  • OLG Frankfurt, 05.05.2021 - 4 UF 90/21

    Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für die Überprüfung

  • BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21

    Zuständigkeit für die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen:

    Für Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden (hier: mit dem Ziel der Unterlassung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen) ist der Rechtsweg zu den Familiengerichten im Verfahren nach § 1666 Abs. 1 und 4 BGB nicht eröffnet; zuständig sind ausschließlich die Verwaltungsgerichte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21, juris).

    Eine Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht kommt wegen unüberwindbar verschiedener Prozessmaximen beider Verfahrensordnungen nicht in Betracht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21, juris).

    b) Zu Recht hat das Oberlandesgericht den eigenen Rechtsweg gemäß § 17 a Abs. 2 GVG für unzulässig erklärt (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 - juris Rn. 7 f.).

    c) Ebenfalls zu Recht hat das Oberlandesgericht eine Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht abgelehnt und das Verfahren eingestellt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 - juris Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21

    Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die

    Die Fachgerichte haben in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 -, Rn. 8, und vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21 -, Rn. 15) § 1666 Abs. 4 BGB dahingehend ausgelegt, dass damit eine Befugnis der Familiengerichte zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt nicht verbunden ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2022 - 3 MR 1/22

    Verweisungsbeschluss im Kindesschutzverfahren wegen Schutzmaßnahmen an Schulen im

    2. Die Verweisung eines beim Amtsgericht/Familiengericht angeregten, auf Maßnahmen gegen eine Schule abzielenden Amtsverfahrens an ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist verfahrensfehlerhaft und löst wegen des dadurch auftretenden unauflösbaren Widerspruchs mit Prozessmaximen der Verwaltungsgerichtsordnung keine Bindungswirkung aus (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 16.06.2021 6 AV 1.21, 6 AV 2.21 , juris sowie BGH, Beschl. v. 06.10.2021 XII ARZ 35/21, juris).

    Der dem Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts zugrundeliegende Verfahrensverstoß erweist sich als in dieser Weise qualifiziert, denn er führt, wie das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Verfahrenskonstellationen bereits umfänglich ausgeführt haben (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 16.06.2021 - 6 AV 1/21, 6 AV 2.21 -, juris Rn. 10 ff.; BGH, Beschl. v. 06.10.2021 - XII ARZ 35/21 -, juris Rn. 11), zu einem unauflösbaren systematischen Widerspruch mit den Prozessmaximen der Verwaltungsgerichtsordnung.

    Ein derartiges Verfahren mit dem Ziel der Aufhebung schulischer Anordnungen ist der Verwaltungsgerichtsbarkeit beziehungsweise der insoweit maßgeblichen Verwaltungsgerichtsordnung jedoch wesensfremd und darf deshalb den Verwaltungsgerichten auch nicht im Wege der Verweisung "aufgedrängt" werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.06.2021 - 6 AV 1.21, 6 AV 2.21 -, juris Rn. 13; BGH, Beschl. v. 06.10.2021, a.a.O., juris Rn. 11).

  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 7 WF 1114/21

    Antrag auf Anordnung von Maßnahmen nach dem GewSchG gegen hoheitliches Handeln

    Die Frage der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ist abschließend durch den Bundesgerichtshof geklärt (vgl. BGH NJW 2021, 3470; NJW-RR 2022, 73; FamRZ 2022, 103; FamRZ 2022, 189 hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen im schulischen Sonderrechtsverhältnis).

    Unterschiede in der Rechtsprechung sind insoweit nicht erkenn- oder absehbar (vgl. BVerfG Beschluss vom 18.1.2022 - 1 BvR 2318/21 zur verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf BGH NJW 2021, 3470 und FamRZ 2022, 189; vgl. bereits BayVGH Beschluss vom 24.7.2012 - 10 CE 12.1171, beck-online, bzgl. Maßnahmen nach dem GewSchG gegen Polizeibeamte).

  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 330/21

    Rechtsweg für den Aussetzungsantrag des Elternteils eines Schulkindes im Hinblick

    Die angefochtene Entscheidung hält einer rechtlichen Nachprüfung stand (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 - juris).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2023 - 2 U 33/22
    Die Kontrolle dieser Behörden obliegt vielmehr den Verwaltungsgerichten (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 -, NJW 2021, 3470 = NZFam 2021, 1019, Rdnr. 8 bei juris).
  • BVerwG, 04.11.2021 - 6 AV 9.21

    Gericht der Hauptsache im Berufungszulassungsverfahren

    Damit ist der negative Kompetenzkonflikt ausgelöst (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 - Rn. 6 zu § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2023 - 9 UF 111/23

    Entziehung des Sorgerechts im Wege einer einstweiligen Anordnung; Bestellung des

    Auf der Grundlage des § 1666 Abs. 4 BGB können die Familiengerichte daher auch die Jugendämter nicht zur Vornahme oder Unterlassung von Maßnahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII verpflichten (BGH, Beschluss vom 06.10.2021 - XII ARZ 35/21 m. w. N.).
  • VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21

    Keine Maskenbefreiung für Berliner Schüler, wenn sein Attest die medizinischen

    Auch die vom Antragsteller in Bezug genommenen Stellungnahmen der Prof. Dr. Ulrike K ... und einer Prof. Dr. Eva K ... (gemeint ist wohl Christof K ... ) aus der Entscheidung des für die Kontrolle von Verwaltungshandeln evident unzuständigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 6 AV 4/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 -, juris Rn. 7) Amtsgerichts Weimar vermögen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nicht zu erschüttern.
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