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   BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99   

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BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99 (https://dejure.org/1999,1890)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1999 - XII ZA 3/99 (https://dejure.org/1999,1890)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - XII ZA 3/99 (https://dejure.org/1999,1890)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1422
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92

    Unterhaltsanspruch; Verwirkung

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
    Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457).
  • KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93

    Zum Zeitmoment bei der Verwirkung von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
    Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BGHZ 84, 280, 282), kann rückständiger Unterhalt grundsätzlich der Verwirkung unterliegen, wenn sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung als unzulässig darstellt (vgl. allgemein Stöckle in Brühl, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rdn. 1444, 1452, 1463 ff. und 1475).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
    Der Umstand, daß die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB).
  • OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85

    Verwirkung des Anspruchs eines Kindes gegen seinen Vater auf Regelunterhalt

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
    Der Umstand, daß die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB).
  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 133/17

    Kindesunterhalt: Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs

    Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurteil vom 13. Januar 1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschluss vom 16. Juni 1999, XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422).

    Ebenso hat der Senat beim Minderjährigenunterhalt in Bezug auf die Hemmung nach § 204 Satz 2 BGB in der Fassung vom 1. Januar 1964 entschieden (Senatsbeschluss vom 16. Juni 1999 - XII ZA 3/99 - FamRZ 1999, 1422).

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

    Von einem Unterhaltsgläubiger, dessen Ansprüche bereits vor ihrer Fälligkeit tituliert sind, kann mindestens ebenso wie von einem Berechtigten, der über keinen Titel verfügt, erwartet werden, daß er seine Ansprüche zeitnah durchsetzt (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juni 1999 - XII ZA 3/99 - FamRZ 1999, 1422).
  • OLG Hamm, 17.03.2014 - 6 UF 196/13

    Verwirkung titulierter Ansprüche auf Kindesunterhalt aufgrund unterbliebener

    Denn der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen das Recht auch nach den allgemeinen Grundsätzen verwirkt ist (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Naumburg FamRZ 2010, 1090; OLG Dresden FamRZ 2009, 1930).
  • OLG Hamm, 13.05.2013 - 2 WF 82/13

    Verwirkung rückständigen Kindesunterhalts

    Sind - wie hier - die Ansprüche erst nach ihrer Titulierung fällig geworden, ist auch hier zu erwarten, dass der Unterhaltsgläubiger seine Ansprüche zeitnah durchsetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.1999 - XII ZA 3/99 - FamRZ 1999, 1422).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2015 - 10 WF 43/15

    Verfahrenskostenhilfe für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen eine

    Auch Ansprüche auf Kindesunterhalt können verwirkt sein, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (BGH, FamRZ 1999, 1422).

    Die Grundsätze zur Verwirkung erfahren ohnehin für titulierte Ansprüche, deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen, keine Einschränkung (BGH, FamRZ 1999, 1422; FamRZ 2004, 531, 532; a.A. OLG Brandenburg, 4. Familiensenat, FamRZ 2014, 48).

  • OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

    Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. BGH FamRZ 1999, 1422; KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457).

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).

  • OLG Brandenburg, 25.11.2011 - 13 WF 129/11

    Kindesunterhalt: Verwirkung von Ansprüchen minderjähriger Kinder

    Von einem Unterhaltsgläubiger, dessen Ansprüche bereits vor ihrer Fälligkeit tituliert sind, kann mindestens ebenso wie von einem Berechtigten, der über keinen Titel verfügt, erwartet werden, dass er seine Ansprüche zeitnah durchsetzt (siehe dazu BGH, FamRZ 1999, 1422).

    Danach verbleibt es nämlich gemäß § 218 Abs. 2 i.V. mit § 197 BGB a.F. (jetzt § 197 Abs. 2 BGB i.V. mit § 195 BGB) auch im Falle der Titulierung von zukünftig fälligen Unterhaltsansprüchen bei der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F., um das Anwachsen von Rückständen zu verhindern, die den Schuldner wirtschaftlich gefährden würden, was der Fall wäre, wenn auch diese künftigen Ansprüche der gewöhnlichen 30-jährigen Verjährung titulierter Ansprüche unterlägen (so BGH FamRZ 2004, 531, s. auch FamRZ 1999, 1422).

    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist, steht dabei der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (vgl FamRZ 1999, 1422 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13

    Kostenentscheidung im Unterhaltsverfahren

    Auch Ansprüche auf Kindesunterhalt können verwirkt sein, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (BGH, FamRZ 1999, 1422).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05

    Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes

    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist, steht der Annahme einer Verwirkung nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Vorraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments erfüllt sind (BGH FamRZ 1999, 1422 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1988, 370 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich die minderjährige Antragsgegnerin auch das Verhalten ihres gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen, und zwar sogar trotz der Hemmung der Verjährung eines Anspruchs des Kindes gegenüber seinen Eltern nach § 207 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH, FamRZ 1999, 1422, im Ergebnis ebenso die Vorinstanz OLG Frankfurt am Main, 2 UF 88/98, FamRZ 1999, 1163 ff. unter Abänderung von AG Kirchhain, Urt. v. 03.03.1998, 7 F 519/97, jetzt auch Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Auflage, 2003, § 1613 Rn. 10, anderer Ansicht noch die Vorauflage, kritisch hierzu aber weiterhin Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2004, Rn. 3123 und Fußnote 311 m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt

    Vor der Neufassung des § 207 BGB hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Hemmung der Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit nach § 204 S. 2 BGB a.F. der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit nicht entgegensteht, wenn aus besonderen Gründen sowohl die Voraussetzungen des Zeit- als auch des Umstandsmoments erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 16. Juni 1999 - XII ZA 3/99 -, [...] Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01

    Zur Verjährung von auf die Unterhaltsvorschußkasse übergeleiteten

  • OLG Celle, 10.04.2008 - 17 UF 217/07

    Verwirkung von rückständigem Minderjährigenunterhalt nach dem Eintritt der

  • OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit

  • OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00

    Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche - Zeitmoment

  • BGH, 25.02.2009 - XII ZB 224/06

    Verfahren um die Vollstreckbarerklärung der Unterhaltsentscheidung aus einem

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2005 - 18 UF 231/03

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Verwirkungseinwand gegen Unterhaltsansprüche

  • OLG Brandenburg, 25.03.2014 - 10 UF 128/13

    Kindesunterhalt: Verwirkung titulierter Ansprüche

  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04

    Anforderungen an die Darlegung der Leistungsunfähigkeit durch den

  • OLG Hamburg, 23.04.2001 - 12 UF 114/00

    Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche

  • OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

  • OLG Naumburg, 28.02.2013 - 8 UF 181/12

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Ermittlung des Durchschnittslohns im Internet

  • OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

  • OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03

    Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer

  • OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15

    Vollstreckungsabwehrantrag gegen die Durchsetzung von Kindesunterhalt: Verwirkung

  • OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 10 WF 285/05

    Kindesunterhalt: Rechtshängigkeit des Zahlungsantrags durch Stufenklage;

  • OLG Brandenburg, 23.06.2009 - 10 UF 133/08

    Ausbildungsunterhalt: Anspruch während des Besuchs eines Fachgymnasiums;

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2005 - 16 UF 153/05

    Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Berufung gegen eine Verurteilung zur Zahlung

  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 10 UF 54/08

    Kindesunterhalt: Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung erhöhten Unterhalts

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2002 - 16 UF 139/01

    Keine Einwendungen im Verfahren nach § 653 Abs. 1 ZPO

  • VG Arnsberg, 10.03.2022 - 9 L 223/22
  • VG Augsburg, 09.07.2013 - Au 3 K 13.65

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Verwirkung; Erlöschen

  • OLG Hamm, 29.01.2001 - 4 UF 204/00

    Erfolgsaussichten einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung

  • OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09

    Verwirkung der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen

  • VG Arnsberg, 29.03.2022 - 9 K 830/22
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2002 - 16 UF 139/01

    Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Verwirkungseinwand im

  • AG Aachen, 06.02.2018 - 228 F 259/17

    Zwangsvollstreckung aus der Jugendamtsurkunde betreffend Kindesunterhalt

  • OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02

    Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage; Hemmung der

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