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   BGH, 30.11.2016 - XII ZA 55/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45333
BGH, 30.11.2016 - XII ZA 55/16 (https://dejure.org/2016,45333)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2016 - XII ZA 55/16 (https://dejure.org/2016,45333)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2016 - XII ZA 55/16 (https://dejure.org/2016,45333)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 114 Abs 2 ZPO, § 579 ZPO, § 580 ZPO, § 113 Abs 1 FamFG
    Verfahrenskostenhilfe: Versagung wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • IWW

    §§ 113 Abs. 1 FamFG, 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 113 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 2 ZPO, §§ 118 FamFG, 579 ZPO, 580 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unzulässiger Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Annahme von Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • rewis.io

    Verfahrenskostenhilfe: Versagung wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
    Unzulässiger Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Annahme von Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 2
    Unzulässiger Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Annahme von Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrenskostenhilfe: Versagung wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die Frage der Mutwilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 127
  • MDR 2017, 167
  • FamRZ 2017, 310
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15

    Verfahrenskostenhilfe: Behandlung des Verfahrenskostenhilfeantrags für ein wegen

    Auszug aus BGH, 30.11.2016 - XII ZA 55/16
    Denn die Beschwerdeentscheidung ist rechtlich unzutreffend, weil das Oberlandesgericht die Beschwerde nicht wegen Verstoßes gegen den Anwaltszwang verwerfen durfte, ohne zuvor über den Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragsgegners zu entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15 - FamRZ 2016, 209 Rn. 5 f.).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2018 - 13 WF 38/18

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen für

    Verfahrenskostenhilfe ist vielmehr schon dann zu bewilligen, wenn der Verfahrensgegenstand einen ernsthaften Anlass zu eingehender Überprüfung erkennen läßt und zu erwarten ist, der Beteiligte werde Tatsachenschilderungen und Rechtsansichten vortragen können, um seine Rechte geltend zu machen (vgl. Senatsbeschl., FamRZ 2017, 310 zum Umgangsausschluss).
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