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   BGH, 31.07.2019 - XII ZB 108/19   

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https://dejure.org/2019,25753
BGH, 31.07.2019 - XII ZB 108/19 (https://dejure.org/2019,25753)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2019 - XII ZB 108/19 (https://dejure.org/2019,25753)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - XII ZB 108/19 (https://dejure.org/2019,25753)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 312 Nr. 1 FamFG, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Erneute Anhörung des Betroffenen wegen der Genehmigung einer Unterbringung nach Beschwerde trotz ursprünglicher Zustimmung; Geschlossene Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsverfahren, Einverständnis des Betroffenen, Einlegung der Beschwerde, erneute Anhörung

  • rewis.io

    Erneute Anhörung eines Unterzubringenden in Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Anhörung des Betroffenen wegen der Genehmigung einer Unterbringung nach Beschwerde trotz ursprünglicher Zustimmung; Geschlossene Unterbringung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der mit seiner Unterbringung dann doch nicht mehr Einverstandene

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erneute Anhörung eines Unterzubringenden in Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erneute Anhörung des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3078
  • MDR 2019, 1147
  • FamRZ 2019, 1736
  • Rpfleger 2019, 713
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 336/17

    Betreuungssache: Zulässigkeit des dem Willen des Betroffenen widersprechenden

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - XII ZB 108/19
    Von einer weiteren Begründung der Entscheidung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen, § 74 Abs. 7 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 336/17 - FamRZ 2018, 134 Rn. 16 f.).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - XII ZB 108/19
    Nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung vorgetragene Tatsachen oder eine Änderung der Sachlage erfordern nur dann keine erneute Anhörung, wenn diese Tatsachen oder die Änderung offensichtlich für die Entscheidung unerheblich sind (Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 - FamRZ 2017, 1668 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 04.05.2022 - XII ZB 50/22

    Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

    Ist das Amtsgericht nach Anhörung des Betroffenen davon ausgegangen, dass dieser der Einrichtung einer Betreuung zustimmt und hat es sich deshalb nicht die Frage vorgelegt, ob eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden kann, hat das Beschwerdegericht den Betroffenen erneut anzuhören, wenn dieser mit seiner Beschwerde gegen den Betreuungsbeschluss zu erkennen gegeben hat, dass er mit der Betreuung tatsächlich nicht oder nicht mehr einverstanden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019 - XII ZB 108/19, FamRZ 2019, 1736).

    Neue Erkenntnisse sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats insbesondere dann zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2019 - XII ZB 108/19 - FamRZ 2019, 1736 Rn. 6 f. und vom 24. Juni 2015 - XII ZB 98/15 - FamRZ 2015, 1603 Rn. 5 f. mwN).

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 294/22

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen durch das Gericht vor der Bestellung eines

    Denn die Frage, ob der Betroffene mit der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts einverstanden ist, stellt für die Entscheidung regelmäßig einen wesentlichen Gesichtspunkt dar (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019 - XII ZB 108/19 - FamRZ 2019, 1736 Rn. 7), da gegen den freien Willen des Betroffenen gemäß § 1814 Abs. 2 BGB (bis 31. Dezember 2022: § 1896 Abs. 1a BGB) ein Betreuer nicht bestellt werden darf.
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