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   BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05   

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https://dejure.org/2005,1298
BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05 (https://dejure.org/2005,1298)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - XII ZB 112/05 (https://dejure.org/2005,1298)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - XII ZB 112/05 (https://dejure.org/2005,1298)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1617 a Abs. 2, 1617 b
    Keine Namenserteilung durch nicht-ehelichen und zuvor nicht-sorgeberechtigten Vater nach Tod der Kindesmutter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einbenennung des Kindes nach dem Tod des allein sorgeberechtigten Elternteils; Analoge Anwendung des § 1617a Abs. 2 BGB; Interesse des Kindes an seiner namensmäßigen Integration in die Familie; Vorrang des Grundsatzes der Namenskontinuität

  • Judicialis

    BGB § 1617 a Abs. 2; ; BGB § 1617 b

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Voraussetzungen und Grenzen der Analogie am Beispiel des (Familien-)Namensrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1617a Abs. 2 § 1617b
    Namensgebungsrecht des mit der Kindesmutter nicht verheirateten Vaters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Namensgebungsrecht des unehelichen Vaters nach Tod der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Namensänderung nach Tod der Mutter?

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 1617 a Abs. 2, 1617 b BGB
    Kann der unverheiratete sorgeberechtigte Vater dem Kind nach dem Tod der Mutter seinen Namen erteilen?; Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter eines nichtehelichen Kindes gestorben - Vater erhält das Sorgerecht und möchte den Familiennamen des Kindes ändern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Namensänderung eines nichtehelichen Kindes - Nichtehelicher Vater kann dem Kind nicht seinen Namen geben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.10.2005)

    Namenswechsel für Kind nach Tod der Mutter verboten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Namenserteilung - Namensänderung des nichtehelichen Kindes

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3498
  • MDR 2006, 334
  • DNotZ 2006, 125
  • FamRZ 2005, 1984
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 20.06.2003 - 1 W 23/03

    Recht des allein sorgeberechtigten Elternteils zur Änderung des Namens des Kindes

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05
    Die Gegenmeinung hält eine analoge Anwendung des § 1617 a Abs. 2 BGB für nicht zulässig (OLG Celle [15. ZS] StAZ 2002, 366; OLG Bremen FamRZ 2003, 1687; Staudinger/Coester BGB 13. Bearb. § 1617 a Rdn. 6, 18, 21; Bamberger/Roth BGB § 1617 a Rdn. 2; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht, § 1617 a Rdn. 23).
  • OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00

    Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes;

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05
    Die Gegenmeinung hält eine analoge Anwendung des § 1617 a Abs. 2 BGB für nicht zulässig (OLG Celle [15. ZS] StAZ 2002, 366; OLG Bremen FamRZ 2003, 1687; Staudinger/Coester BGB 13. Bearb. § 1617 a Rdn. 6, 18, 21; Bamberger/Roth BGB § 1617 a Rdn. 2; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht, § 1617 a Rdn. 23).
  • BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03

    Namenserteilung für ein Kind nach dem Tod von dessen sorgeberechtigter Mutter

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05
    Das Oberlandesgericht möchte die angefochtenen Beschlüsse daher aufheben, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (StAZ 2004, 229) gehindert, nach der ein Vater, dem nach dem Tod der mit ihm nicht verheirateten alleinsorgeberechtigten Mutter die elterliche Sorge übertragen wird, dem Kind analog § 1617 a Abs. 2 BGB seinen eigenen Namen erteilen kann.
  • BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00

    Änderung des Familiennamens des Kindes bei nachträglicher Übertragung des

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05
    An der grundsätzlichen Möglichkeit, dem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern - sei es im Einvernehmen beider Elternteile, sei es nach dem Tod der bis dahin allein sorgeberechtigten Mutter durch Erklärung des Vaters - den Namen des Vaters erteilen zu können, habe diese Neuregelung nichts ändern wollen (BayObLG aaO; MünchKomm/ v.Sachsen Gessaphe BGB 4. Aufl. § 1617 a Rdn. 22; für den Fall einer von beiden Elternteilen konsentierten Namenserteilung: BayObLG FamRZ 2000, 145 = StAZ 2000, 340; OLG Celle [18. ZS] StAZ 2002, 11).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 405/13

    Personenstandssache: Neubestimmung des Geburtsnamens eines in die Ehe der

    Mit dem Wechsel von der alleinigen zur gemeinsamen Sorge geht gleichsam die Möglichkeit Hand in Hand, den Geburtsnamen des Kindes an die neue Sorgerechtssituation anzupassen (Senatsbeschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 112/05 - FamRZ 2005, 1984, 1985).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2022 - 20 W 250/21

    Personenstand: Zur Bedeutung der Frist des § 1617b Abs. 1 S 1 BGB

    Dies gilt auch in der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation, wenn der namensgebende Elternteil verstorben ist (BGH NJW 2005, 3498, Tz. 14 ff. bei juris; Grüneberg/Götz, a.a.O., § 1617b Rz. 1; Gaaz StAZ 1998, 241, 248 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

    Das mit der Beschwerde verfolgte Namensbestimmungsrecht kann in diesem Fall überdies nicht aus § 1617a Abs. 2 BGB - auch nicht in analoger Anwendung - entnommen werden (BGH NJW 2005, 3498).

  • OLG Stuttgart, 17.01.2012 - 8 W 15/12

    Geburtsregistereintragung eines Kindesnamens: Erteilung eines neues Kindesnamens

    Das Kind muss danach im Moment der Erteilung noch einen Namen nach § 1617a Abs. 1 BGB tragen (MünchKommBGB/v. Sachsen Gessaphe § 1617a Rn. 15; Bamberger/Roth/Enders, BGB 2. Aufl. 2008, § 1617a Rn. 7; Fachausschuss des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten StAZ 2005, 49; BGH NJW 2005, 3498 = FamRZ 2005, 1984 = StAZ 2005, 357, dort hat der BGH entschieden, dass das geltende Recht es selbst dem Vater, der mit der allein sorgeberechtigten Mutter nicht verheiratet war und nach deren Tod die Sorge für das Kind erlangt, nicht gestattet, dem Kind seinen Namen zu erteilen).
  • VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184

    Namensänderung; nichteheliches Kind; Familienname des nicht sorgeberechtigten

    Abschließend sei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vom 10.8.2005 NJW 2005, 3498) hingewiesen, wonach es das Bürgerliche Recht demjenigen Elternteil, der das Sorgerecht infolge des Todes des bisher allein sorgeberechtigten anderen Elternteils erwirbt, nicht gestattet, dem Kind seinen Namen zu erteilen.
  • VG Regensburg, 04.11.2019 - RO 3 K 18.1279

    Namensänderung wegen Kindeswohl

    Ferner könne nicht völlig unberücksichtigt bleiben, dass nach der Rechtsprechung des BGH das bürgerliche Recht demjenigen Elternteil, der das Sorgerecht infolge Todes des bisher allein sorgeberechtigten Elternteiles erwerbe, nicht erlaube, dem Kind seinen Namen zu erteilen (BGH, B. v. 10.8.2005 - XII ZB 112/05).
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