Rechtsprechung
BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1617 a Abs. 2, 1617 b
Keine Namenserteilung durch nicht-ehelichen und zuvor nicht-sorgeberechtigten Vater nach Tod der Kindesmutter - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Einbenennung des Kindes nach dem Tod des allein sorgeberechtigten Elternteils; Analoge Anwendung des § 1617a Abs. 2 BGB; Interesse des Kindes an seiner namensmäßigen Integration in die Familie; Vorrang des Grundsatzes der Namenskontinuität
- Prof. Dr. Lorenz
Voraussetzungen und Grenzen der Analogie am Beispiel des (Familien-)Namensrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1617a Abs. 2 § 1617b
Namensgebungsrecht des mit der Kindesmutter nicht verheirateten Vaters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Namensgebungsrecht des unehelichen Vaters nach Tod der Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Namensänderung nach Tod der Mutter?
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
§§ 1617 a Abs. 2, 1617 b BGB
Kann der unverheiratete sorgeberechtigte Vater dem Kind nach dem Tod der Mutter seinen Namen erteilen?; Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mutter eines nichtehelichen Kindes gestorben - Vater erhält das Sorgerecht und möchte den Familiennamen des Kindes ändern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Namensänderung eines nichtehelichen Kindes - Nichtehelicher Vater kann dem Kind nicht seinen Namen geben
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.10.2005)
Namenswechsel für Kind nach Tod der Mutter verboten
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Namenserteilung - Namensänderung des nichtehelichen Kindes
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3498
- MDR 2006, 334
- DNotZ 2006, 125
- FamRZ 2005, 1984
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.12.2015 - XII ZB 405/13
Personenstandssache: Neubestimmung des Geburtsnamens eines in die Ehe der …
Mit dem Wechsel von der alleinigen zur gemeinsamen Sorge geht gleichsam die Möglichkeit Hand in Hand, den Geburtsnamen des Kindes an die neue Sorgerechtssituation anzupassen (Senatsbeschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 112/05 - FamRZ 2005, 1984, 1985). - OLG Stuttgart, 17.01.2012 - 8 W 15/12
Geburtsregistereintragung eines Kindesnamens: Erteilung eines neues Kindesnamens …
Das Kind muss danach im Moment der Erteilung noch einen Namen nach § 1617a Abs. 1 BGB tragen (…MünchKommBGB/v. Sachsen Gessaphe § 1617a Rn. 15;… Bamberger/Roth/Enders, BGB 2. Aufl. 2008, § 1617a Rn. 7; Fachausschuss des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten StAZ 2005, 49; BGH NJW 2005, 3498 = Fam RZ 2005, 1984 = StAZ 2005, 357, dort hat der BGH entschieden, dass das geltende Recht es selbst dem Vater, der mit der allein sorgeberechtigten Mutter nicht verheiratet war und nach deren Tod die Sorge für das Kind erlangt, nicht gestattet, dem Kind seinen Namen zu erteilen). - VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Namensänderung; nichteheliches Kind; Familienname des nicht sorgeberechtigten …
Abschließend sei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vom 10.8.2005 NJW 2005, 3498) hingewiesen, wonach es das Bürgerliche Recht demjenigen Elternteil, der das Sorgerecht infolge des Todes des bisher allein sorgeberechtigten anderen Elternteils erwirbt, nicht gestattet, dem Kind seinen Namen zu erteilen.