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   BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99   

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BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99 (https://dejure.org/2000,6029)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2000 - XII ZB 112/99 (https://dejure.org/2000,6029)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - XII ZB 112/99 (https://dejure.org/2000,6029)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 84/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes im

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
    Er muß sicherstellen, daß die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst gestrichen oder in anderer Weise als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, ein fristwahrender Schriftsatz also gefertigt und zumindest postfertig gemacht worden ist (Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 1; vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR aaO Fristenkontrolle 31; BGH, Beschluß vom 14. März 1996 - III ZB 13/96 - BGHR aaO Ausgangskontrolle 5 und vom 9. September 1997 - IX ZB 80/97 - NJW 1997, 3446, 3447).

    Darüber hinaus muß der Anwalt anordnen, die Erledigung fristgebundener Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders zu überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 14. März 1996 aaO; vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97 - NJW 1997, 2120, 2121; Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1990 aaO).

    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (st.Rspr., vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1990 aaO m.N.).

    Vielmehr schieben sie neuen Vortrag über eine büroorganisatorische Maßnahme nach, auf deren Außerachtlassung das Oberlandesgericht die Versagung der beantragten Wiedereinsetzung gestützt hat (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 6 und vom 17. Oktober 1990 aaO).

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 80/97

    Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
    Er muß sicherstellen, daß die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst gestrichen oder in anderer Weise als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, ein fristwahrender Schriftsatz also gefertigt und zumindest postfertig gemacht worden ist (Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 1; vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR aaO Fristenkontrolle 31; BGH, Beschluß vom 14. März 1996 - III ZB 13/96 - BGHR aaO Ausgangskontrolle 5 und vom 9. September 1997 - IX ZB 80/97 - NJW 1997, 3446, 3447).

    Zu diesem Zweck hätte etwa eine Anordnung erfolgen können, daß die kontrollierten Schriftsätze in einen bestimmten Korb zu legen sind und - ohne entsprechende Weisung - erst unmittelbar zum Zweck der Beförderung zum Gericht wieder herausgenommen werden dürfen (vgl. auch BGH Beschluß vom 9. September 1997 aaO).

  • BGH, 08.12.1993 - XII ZB 155/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden infolge

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
    Er muß sicherstellen, daß die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst gestrichen oder in anderer Weise als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, ein fristwahrender Schriftsatz also gefertigt und zumindest postfertig gemacht worden ist (Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 1; vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR aaO Fristenkontrolle 31; BGH, Beschluß vom 14. März 1996 - III ZB 13/96 - BGHR aaO Ausgangskontrolle 5 und vom 9. September 1997 - IX ZB 80/97 - NJW 1997, 3446, 3447).
  • BGH, 14.03.1996 - III ZB 13/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
    Er muß sicherstellen, daß die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst gestrichen oder in anderer Weise als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, ein fristwahrender Schriftsatz also gefertigt und zumindest postfertig gemacht worden ist (Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 1; vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR aaO Fristenkontrolle 31; BGH, Beschluß vom 14. März 1996 - III ZB 13/96 - BGHR aaO Ausgangskontrolle 5 und vom 9. September 1997 - IX ZB 80/97 - NJW 1997, 3446, 3447).
  • BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96

    Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
    Dabei gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle eine Anordnung des Prozeßbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, daß von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96 - NJW-RR 1997, 562).
  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 229/94

    Anforderungen an die Büroorganisation zur Sicherstellung der rechtzeitigen

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
    Diesem Erfordernis kann organisatorisch grundsätzlich dadurch Rechnung getragen werden, daß ein besonderes Fach vorgesehen wird, das ausschließlich zum Ablegen eilbedürftiger, nach Dienstschluß durch einen Mitarbeiter oder Boten zuzustellender Gerichtspost bestimmt ist, verbunden mit der allgemeinen Weisung, darin befindliche Schriftsätze nicht ohne Rücksprache mit dem sachbearbeitenden Anwalt zu anderen Zwecken als dem der Zustellung zu entnehmen (Senatsbeschluß vom 15. Februar 1995 - XII ZB 229/94 - BGHR aaO Fristenkontrolle 39).
  • BGH, 20.05.1992 - XII ZB 43/92

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
    Vielmehr schieben sie neuen Vortrag über eine büroorganisatorische Maßnahme nach, auf deren Außerachtlassung das Oberlandesgericht die Versagung der beantragten Wiedereinsetzung gestützt hat (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 6 und vom 17. Oktober 1990 aaO).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 177/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
    Zur Sicherung der Fristwahrung muß jedenfalls Vorsorge dafür getroffen werden, daß die für das Gericht bestimmte Post auch tatsächlich noch am selben Tag zum Gericht gelangt (Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1993 aaO und vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96 - BGHR aaO Ausgangskontrolle 8).
  • BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
    Darüber hinaus muß der Anwalt anordnen, die Erledigung fristgebundener Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders zu überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 14. März 1996 aaO; vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97 - NJW 1997, 2120, 2121; Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1990 aaO).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10

    Revision - Wiedereinsetzung

    Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung, die gewährleistet, dass von einer dazu beauftragten, zuverlässigen Kraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt und abgesandt oder jedenfalls versandfertig gemacht worden sind, und zudem geprüft wird, ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH 5. Juli 2000 - XII ZB 112/99 - zu II 1 der Gründe; 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96 - zu II der Gründe, NJW-RR 1997, 562) .
  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 11/04

    Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Löschung von Fristen nach

    Das Unterlassen einer solchen Nachschau bei gleichzeitigem Fehlen anderweitiger Vorkehrungen stellte sich dann als ein eigenes Fehlverhalten des Prozeßbevollmächtigten dar, das der Beklagten ebenfalls zugerechnet würde (vgl. zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 31 und vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96 - BGHR aaO Ausgangskontrolle 8 sowie vom 5. Juli 2000 - XII ZB 112/99 - nicht veröffentlicht).
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