Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4177
BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10 (https://dejure.org/2010,4177)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2010 - XII ZB 113/10 (https://dejure.org/2010,4177)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - XII ZB 113/10 (https://dejure.org/2010,4177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 519 ZPO
    Zulässigkeit der Berufung: Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 519 ZPO
    Zulässigkeit der Berufung: Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer an die Gewährung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufungseinlegung; Auslegung eines Berufungsschriftsatzes hinsichtlich der Unbedingtheit der Einlegung anhand des Schriftsatzes und aus den Begleitumständen; Mittellosigkeit als unverschuldeter ...

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung: Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung: Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer an die Gewährung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufungseinlegung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Drei schwere Anwaltsfehler in nur einem Verfahren

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Bedingte Berufungseinlegung ist unzulässig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10
    Sind jedoch die formalen Anforderungen an eine Berufungsschrift - wie hier - erfüllt, kommt eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400; vom 14. März 2007 - XII ZR 235/05 - FamRZ 2007, 895 Rn. 10; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).

    c) Die genannten Formulierungen in dem Schriftsatz des Beklagten vom 20. April 2009 sind auch nicht mit der in einer Berufungsschrift enthaltenen Erklärung vergleichbar, die Durchführung der Berufung werde von der Gewährung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht, was die Auslegung rechtfertigen kann, der Rechtsmittelführer lege unbedingt Berufung ein und behalte sich lediglich für den Fall der Versagung von Prozesskostenhilfe die Zurücknahme der Berufung vor (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 235/05

    Unzulässigkeit einer bedingt eingelegten Berufung

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10
    Sind jedoch die formalen Anforderungen an eine Berufungsschrift - wie hier - erfüllt, kommt eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400; vom 14. März 2007 - XII ZR 235/05 - FamRZ 2007, 895 Rn. 10; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).

    Da der Schriftsatz vom 20. April 2009 objektiv nur als bedingte und damit unzulässige Berufungseinlegung angesehen werden konnte, hatte das Oberlandesgericht nicht die Pflicht, den Beklagten vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist auf die Unzulässigkeit seines Rechtsmittels hinzuweisen (Senatsbeschluss vom 14. März 2007 - XII ZR 235/05 - FamRZ 2007, 895 Rn. 14).

  • BGH, 08.10.1992 - V ZB 6/92

    Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung - Wiederherstellung der

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10
    a) Eine an die Gewährung von Prozesskostenhilfe geknüpfte Berufungseinlegung ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH Beschluss vom 8. Oktober 1992 - V ZB 6/92 - VersR 1993, 713; Zöller/Heßler ZPO 28. Aufl. § 519 Rn. 1; MünchKommZPO/Rimmelspacher 3. Aufl. § 519 Rn. 37, 39).
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10
    Sind jedoch die formalen Anforderungen an eine Berufungsschrift - wie hier - erfüllt, kommt eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400; vom 14. März 2007 - XII ZR 235/05 - FamRZ 2007, 895 Rn. 10; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10
    Es liegt weder eine Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor noch beruht die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einem Verstoß gegen den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), noch verletzt sie den Anspruch des Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - FamRZ 2010, 357 Rn. 7).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10
    Es liegt weder eine Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor noch beruht die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einem Verstoß gegen den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), noch verletzt sie den Anspruch des Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281).
  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10
    Sind jedoch die formalen Anforderungen an eine Berufungsschrift - wie hier - erfüllt, kommt eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400; vom 14. März 2007 - XII ZR 235/05 - FamRZ 2007, 895 Rn. 10; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZB 30/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10
    aa) Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe durch einen Rechtsanwalt beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag wegen Mittellosigkeit als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, sofern er nach den gegebenen Umständen nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen mangelnder Bedürftigkeit rechnen muss (vgl. für den Fall eines mit einer unzulässigen Berufung verbundenen ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeersuchens BGH Beschluss vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2017 - 16 UF 118/17

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Pflegegelds im Rahmen der Unterhaltspflicht

    Sind jedoch die formalen Anforderungen an die Einlegung des Rechtsmittels erfüllt, kommt in Anbetracht der schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Rechtsmitteleinlegung eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Einlegung des Rechtsmittels bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH FamRZ 2011, 29 Rn. 17; BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400).
  • BGH, 17.04.2019 - XII ZB 546/18

    Auslegung eines mit einem Schriftsatz verbunden Verfahrenskostenhilfeantrages

    Reicht der Rechtsmittelführer einen Verfahrenskostenhilfeantrag verbunden mit einem Schriftsatz ein, der die formalen Anforderungen einer Beschwerdeschrift erfüllt, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz zunächst nur als Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe gemeint war, nur in Betracht, wenn sich das entweder aus dem Schriftsatz selbst oder sonst aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 421/11, FamRZ 2012, 962 und vom 27. Oktober 2010 - XII ZB 113/10, FamRZ 2011, 29).

    Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht die Auslegung einer verfahrensbezogenen Willenserklärung uneingeschränkt nachprüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 421/11 - FamRZ 2012, 962 Rn. 11 f. mwN und vom 27. Oktober 2010 - XII ZB 113/10 - FamRZ 2011, 29 Rn. 17 mwN).

    Diese vom Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners abgegebene Erklärung lässt allein den Schluss einer "bedingten Beschwerde" zu, die - aus wirtschaftlichen Erwägungen - gerade nicht unabhängig von Verfahrenskostenhilfe eingelegt und allein in ihrer Durchführung von der Bewilligung bzw. ihrem Umfang abhängig sein sollte (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - XII ZB 113/10 - FamRZ 2011, 29 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 174/10

    Berufung in einer Familiensache: Anforderungen an eine fristwahrende

    aa) Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag wegen Mittellosigkeit als unverschuldet verhindert gemäß § 233 ZPO anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 9; vom 27. Oktober 2010 - XII ZB 113/10 - FamRZ 2011, 29 Rn. 21; vom 23. Februar 2005 - XII ZB 71/00 - FamRZ 2005, 789 und bereits Senatsbeschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96 - FamRZ 1997, 546 f.).
  • BGH, 30.08.2017 - II ZA 5/17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Wirksamkeit der Zustellung der

    Dies war - da eine an die Bedingung der Prozesskostenhilfe geknüpfte Rechtsmitteleinlegung unzulässig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - XII ZB 113/10, FamRZ 2011, 29 Rn. 17) - als unbedingte Erhebung bzw. Weiterverfolgung der Rechtsbeschwerde zu verstehen, die dementsprechend auch zutreffend durch den Senat als solche beschieden worden ist.
  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 173/10

    Beruhen einer Fristversäumnis auf der Mittellosigkeit des Antragstellers bei

    aa) Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag wegen Mittellosigkeit als unverschuldet verhindert gemäß § 233 ZPO anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 9; vom 27. Oktober 2010 - XII ZB 113/10 - FamRZ 2011, 29 Rn. 21; vom 23. Februar 2005 - XII ZB 71/00 - FamRZ 2005, 789 und bereits Senatsbeschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96 - FamRZ 1997, 546 f.).
  • LAG Hamm, 16.12.2010 - 8 Sa 1071/10

    Beschränkte Haftung einer kaufmännischen Angestellten bei Übernahme besonderer

    Anders als nach dem Sachverhalt der von der Klägerin vorgelegten Entscheidung (BGH 27.10.2010, XII ZB 113/10), nach welchem ausdrücklich "abhängig von der Prozesskostenhilfebewilligung" Berufung eingelegt war, fehlt es nach dem hier zu beurteilenden Sachverhalt an zweifelsfreien Anhaltspunkten für den Willen, die Einlegung der Berufung von der Bewilligung der PKH abhängig zu machen.
  • OLG Dresden, 21.05.2021 - 4 U 645/21

    1. Wird zusammen mit einem PKH-Antrag eine unterschriebene Berufungsschrift

    Was hiervon vorliegt, ist im Wege der Auslegung nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen, wobei es nicht auf den inneren Willen der Beteiligten, sondern vielmehr auf den in der Erklärung verkörperten Willen unter Berücksichtigung der erkennbaren Umstände des Falles ankommt (statt vieler: BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - XII ZB 113/10; BSG, Urteil vom 13.10.1992 - 4 RA 36/92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht