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   BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89   

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https://dejure.org/1990,649
BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89 (https://dejure.org/1990,649)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1990 - XII ZB 117/89 (https://dejure.org/1990,649)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - XII ZB 117/89 (https://dejure.org/1990,649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsleistungen - Ausschluß - Ermessensentscheidung des Gerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    VAHRG § 3c
    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1157
  • MDR 1991, 50
  • FamRZ 1990, 1097
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 186/87

    Bemessung des Grenzwerts

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89
    Der nach der Rechtsprechung des Senats maßgebliche Ausgleichsbetrag (vgl. Beschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 186/87 - BGHR VAHRG § 3c, Grenzwert 1 = FamRZ 1989, 37) beläuft sich nach den (auch rechnerisch richtigen) Feststellungen auf monatlich 6, 57 DM, bezogen auf den 30. November 1988.

    Der Senat hat bereits dargelegt (Beschluß vom 12. Oktober 1988 aaO. FamRZ 1989, 37, 38 unter 2 c), daß sich aus dieser der Verwaltungsvereinfachung dienenden Regelung nichts für die Auslegung des § 3c VAHRG herleiten läßt.

    Das Arbeitsverhältnis des bei der Bundeswehr tätigen Ehemannes bestand bei Ehezeitende aber ungekündigt fort, so daß auch im Hinblick auf die schon fast 20 Jahre währende Beschäftigungsdauer erwartet werden kann, daß die werthöhere Versorgungsrente später unverfallbar wird und die Ehefrau gegebenenfalls ein Abänderungsverfahren nach § 10a Abs. 1 Nr. 2 VAHRG beantragen kann (vgl. auch zu diesem Gesichtspunkt den Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1988 aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 12.08.1988 - 2 UF 173/87
    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89
    Der Argumentation des OLG Karlsruhe (vgl. FamRZ 1988, 513, 514 und 1989, 71), auf die sich das Oberlandesgericht zusätzlich stützt, ist der Senat bereits früher, insbesondere in dem nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung veröffentlichten Beschluß vom 12. April 1989 (IVb ZB 173/88 - FamRZ 1989, 1058 m.w.N) entgegengetreten.
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1987 - 2 UF 147/87
    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89
    Der Argumentation des OLG Karlsruhe (vgl. FamRZ 1988, 513, 514 und 1989, 71), auf die sich das Oberlandesgericht zusätzlich stützt, ist der Senat bereits früher, insbesondere in dem nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung veröffentlichten Beschluß vom 12. April 1989 (IVb ZB 173/88 - FamRZ 1989, 1058 m.w.N) entgegengetreten.
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 173/88

    Ausschluss des Ausgleichs des bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89
    Der Argumentation des OLG Karlsruhe (vgl. FamRZ 1988, 513, 514 und 1989, 71), auf die sich das Oberlandesgericht zusätzlich stützt, ist der Senat bereits früher, insbesondere in dem nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung veröffentlichten Beschluß vom 12. April 1989 (IVb ZB 173/88 - FamRZ 1989, 1058 m.w.N) entgegengetreten.
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern

    Ähnlich wie bei der Ermessensprüfung, die nach § 3 c VAHRG aF erforderlich war, sind also die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten der Versorgungsträger gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (vgl. zu § 3 c VAHRG: Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 1990 - XII ZB 117/89 - FamRZ 1990, 1097, 1098 und vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 186/87 - FamRZ 1989, 37, 39).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Ähnlich wie bei der Ermessensprüfung, die nach § 3 c VAHRG erforderlich war, sind also die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten der Versorgungsträger gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (vgl. zu § 3 c VAHRG: Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 1990 - XII ZB 117/89 - FamRZ 1990, 1097, 1098 und vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 186/87 - FamRZ 1989, 37, 39).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung

    Nach dem Gesetzeszweck sind daher - ähnlich wie bei der Ermessensprüfung nach dem früheren § 3 c VAHRG aF - die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten des Versorgungsträgers gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (vgl. zu § 3 c VAHRG: Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 1990 - XII ZB 117/89 - FamRZ 1990, 1097, 1098 und vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 186/87 - FamRZ 1989, 37, 39).
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Diese Ermessensentscheidung kann der Senat als Gericht der weiteren Beschwerde (§§ 156 Abs. 4 Satz 4 KostO, 28 Abs. 3 FGG) zwar lediglich auf Rechtsfehler (§ 156 Abs. 2 Satz 3 KostO), also wiederum nur darauf überprüfen, ob das Beschwerdegericht das durch § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO eröffnete Ermessen ausgeübt, dessen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (allgemeine Auffassung; vgl. nur OLG Braunschweig OLGR 2007, 577, 578; OLG Stuttgart aaO, 769; Rohs, aaO, § 30 Rdn. 3, 3a und § 156 Rdn 67; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, § 156 KostO Rdn 89 f.; Becker/Filzek, § 30 KostO Rdn. 5 sowie allgemein BGHZ 18, 143, 148 und BGH, Beschl. v. 23. Mai 1990, XII ZB 117/89, NJW-RR 1990, 1157).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann sie nur als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328 und 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03

    Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichswege abgegebenes Schuldanerkenntnisses

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann sie nur als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; BayOblGZ 1993, 325/328; 2002, 208/217).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; BayObLGZ 1993, 325/328; 1997, 113/119; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 27 FGG Rn. 16; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 23; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 27 Rn.27).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Rückwirkende Festsetzung einer Pauschalvergütung

    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m.w.N.).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Die von den Gerichten der Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde lediglich begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahin, ob die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795, 796; 1990, 1157; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; BayObLGZ 1993, 325, 328; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG RdNr. 16; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 23; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 RdNr. 27).
  • OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05

    Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche

  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

  • BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92

    Rechtliches Gehör des Erben

  • BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02

    Genehmigungsfähiger Vergleich bei Verzicht des Betreuten auf Rechte aus

  • OLG Frankfurt, 10.06.1996 - 20 W 142/96

    Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins; Formgerechte eidesstattliche

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 254/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

  • BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98

    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen

  • BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96

    Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung

  • OLG Zweibrücken, 16.12.1998 - 3 W 234/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

  • BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95

    Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung

  • BGH, 12.12.1990 - XII ZB 43/90

    Ausgleich der Anwartschaft eines Antragstellers auf eine Versicherungsrente aus

  • OLG Jena, 29.03.2005 - 9 W 3/05

    Betreuervergütung, gerichtliche Überprüfung

  • BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98

    Angemessenene Vergütung eines Betreuers bei besonders schwieriger Betreuung

  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

  • BayObLG, 15.02.2000 - 3Z BR 334/99

    Zur Kostenerstattung durch den Beschwerdeführer bei Rücknahme einer von Anfang an

  • OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98

    Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen

  • OLG Karlsruhe, 07.05.1998 - 4 W 31/98
  • BayObLG, 08.11.1996 - 3Z BR 210/96

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Ermittlung einer angemessenen Vergütung;

  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 325/96
  • BayObLG, 08.07.1998 - 3Z BR 163/98

    Festlegung eines Stundensatzes für einen nicht mittellosen Betroffenen

  • BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 266/96
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