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   BGH, 04.11.2015 - XII ZB 12/14   

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https://dejure.org/2015,36646
BGH, 04.11.2015 - XII ZB 12/14 (https://dejure.org/2015,36646)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2015 - XII ZB 12/14 (https://dejure.org/2015,36646)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2015 - XII ZB 12/14 (https://dejure.org/2015,36646)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 Nr 3 ZPO
    Berufungsverfahren: Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung

  • IWW

    § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 252 BGB, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 3 ZPO, § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung; Vertragliche Entschädigung wegen mieterseitigen Verdienstausfalls infolge von Umbaumaßnahmen durch den Vermieter

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Berufungsbegründung - Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 -3
    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung; Vertragliche Entschädigung wegen mieterseitigen Verdienstausfalls infolge von Umbaumaßnahmen durch den Vermieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was gehört zum notwendigen Inhalt einer Berufungsbegründung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zu knappe Berufungsbegründung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was gehört zum notwendigen Inhalt einer Berufungsbegründung? (IBR 2016, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 80
  • MDR 2016, 350
  • MDR 2016, 380
  • NZM 2016, 164
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZB 12/14
    Zum notwendigen Inhalt einer Berufungsbegründung (im Anschluss an BGH Urteil vom 24. Juni 2003, IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345).

    Dazu gehört die aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger angreift und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (BGH Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02 - NJW 2003, 3345 mwN).

  • BGH, 22.11.2006 - XII ZB 130/02

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZB 12/14
    Zwar werden besondere formale Anforderungen insoweit nicht gestellt und erfordert die Berufungsbegründung insbesondere weder die ausdrückliche Benennung einer bestimmten Norm noch die Schlüssigkeit oder jedenfalls Vertretbarkeit der erhobenen Rügen (Senatsbeschluss vom 22. November 2006 - XII ZB 130/02 - FamRZ 2007, 206 mwN).
  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 110/19

    Nebenintervention im Streit um Maklerlohnansprüche für Tätigkeiten im

    Da sie erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, hat dieser diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er für unzutreffend hält, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit dieser Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 12/14, NJW-RR 2016, 80 Rn. 6; Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 104/15, NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2019 - 2 U 92/17

    Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei Ausstattung des Fahrzeugs mit einer

    Danach muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, wozu die Angabe gehört, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils angegriffen werden sollen und woraus die Fehlerhaftigkeit dieser Punkte sowie deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung hergeleitet wird (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 12/14, NJW-RR 2016, 80 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 104/15 NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 128/19

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Übereignung eines vom Dieselskandal

    Danach muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, wozu die Angabe gehört, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils angegriffen werden sollen und woraus die Fehlerhaftigkeit dieser Punkte sowie deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung hergeleitet wird (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 12/14, NJW-RR 2016, 80 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 104/15 NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7).
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