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   BGH, 13.10.1993 - XII ZB 120/93   

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https://dejure.org/1993,4674
BGH, 13.10.1993 - XII ZB 120/93 (https://dejure.org/1993,4674)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1993 - XII ZB 120/93 (https://dejure.org/1993,4674)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - XII ZB 120/93 (https://dejure.org/1993,4674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verschulden - Prozeßbevollmächtigter - Berufungsfrist - Berufungseinlegung - Wiedereinsetzung - Antrag - Prozeßhandlung - Hindernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei falscher Notierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 568
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1988 - III ZB 40/87
    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - XII ZB 120/93
    Ein solcher Anlaß besteht nach gefestigter Rechtsprechung, wenn der Rechtsanwalt zur Vorbereitung oder Durchführung einer fristgebundenen Prozeßhandlung - etwa der Rechtsmitteleinlegung oder der Rechtsmittelbegründung - mit der Sache befaßt wird (vgl. aus der neueren Rechtsprechung BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1988 - III ZB 40/87 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Fristbeginn 1, und vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 3; ferner Senatsbeschluß vom 23. Juni 1993 - XII ZB 80/93, jeweils m.w.N.).

    Nunmehr handelte es sich nicht mehr nur um eine bloß routinemäßige Büroarbeit, von der sich ein Anwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgabe freimachen darf, sondern der Rechtsanwalt hatte die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die beabsichtigte Prozeßhandlung zu prüfen, was nach ständiger Rechtsprechung in seinen eigenen Verantwortungsbereich fällt (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 119/86 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 1; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1988 aaO., jeweils m.w.N.).

  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - XII ZB 120/93
    Ein solcher Anlaß besteht nach gefestigter Rechtsprechung, wenn der Rechtsanwalt zur Vorbereitung oder Durchführung einer fristgebundenen Prozeßhandlung - etwa der Rechtsmitteleinlegung oder der Rechtsmittelbegründung - mit der Sache befaßt wird (vgl. aus der neueren Rechtsprechung BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1988 - III ZB 40/87 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Fristbeginn 1, und vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 3; ferner Senatsbeschluß vom 23. Juni 1993 - XII ZB 80/93, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 119/86

    Berufung - Berufungsfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - XII ZB 120/93
    Nunmehr handelte es sich nicht mehr nur um eine bloß routinemäßige Büroarbeit, von der sich ein Anwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgabe freimachen darf, sondern der Rechtsanwalt hatte die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die beabsichtigte Prozeßhandlung zu prüfen, was nach ständiger Rechtsprechung in seinen eigenen Verantwortungsbereich fällt (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 119/86 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 1; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1988 aaO., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1993 - XII ZB 80/93

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - XII ZB 120/93
    Ein solcher Anlaß besteht nach gefestigter Rechtsprechung, wenn der Rechtsanwalt zur Vorbereitung oder Durchführung einer fristgebundenen Prozeßhandlung - etwa der Rechtsmitteleinlegung oder der Rechtsmittelbegründung - mit der Sache befaßt wird (vgl. aus der neueren Rechtsprechung BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1988 - III ZB 40/87 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Fristbeginn 1, und vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 3; ferner Senatsbeschluß vom 23. Juni 1993 - XII ZB 80/93, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 46/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    cc) Die Pflicht, den Fristablauf selbständig zu prüfen, besteht entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde auch dann, wenn die Akte dem Prozessbevollmächtigten nach vorangegangener Fertigung eines Entwurfs der Berufungsschrift nur zum Zwecke der Unterschrift vorgelegt wird (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1975 - III ZB 18/75, VersR 1976, 342; vom 13. Oktober 1993 - XII ZB 120/93, juris Rn. 10; vgl. Senat, Beschluss vom 5. März 2002 - VI ZR 286/01, VersR 2002, 637; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08, VersR 2010, 646 Rn. 8).
  • BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Wird dem Prozeßbevollmächtigten im Zusammenhang mit der befristeten Prozeßhandlung die Akte zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Pflicht, zu kontrollieren, ob ein Erledigungsvermerk über die Fristennotierung in der Handakte angebracht worden ist (BGH VersR 1971, 1125; 1976, 1154; FamRZ 1994, 568, 569, mit weiteren Nachweisen; Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 233 Rz 23 Stichwort: Fristenbehandlung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 233 Rz 58).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZB 263/03

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; zur Prüfungspflicht eines

    Darauf, ob die Vorlage der Handakten wegen der Berufungsbegründungsfrist oder aus Anlaß einer anderen fristgebundenen Prozeßhandlung erfolgt ist, kommt es mithin nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1993 - XII ZB 120/93 - EzFamR ZPO § 234 Nr. 6).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 4 UF 13/07

    Keine Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist durch

    Dieses ist jedoch darin zu sehen, dass er bei Vorlage der Akte auf Grund der zur Begründung der Berufung notierten Vorfrist (vgl Schriftsatz vom 15.3.2007/Bl 153f GA auf Grund Hinweises vom 8.3.2007/Bl 152 GA) keine weitere eigenständige Prüfung des Fristablaufs für die Berufungsbegründung (ggf auch den Fristverlängerungsantrag) vornahm (vgl BGH, Beschluss vom 23.1.2007 - VI ZB 5/06 - bei Juris Rn 11; FamRZ 2003, 369f; FamRZ 1994, 568f).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZB 57/94

    Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenständigen Überprüfung des Ablaufs der

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein solcher Anlaß, wenn der Rechtsanwalt mit der Sache zur Vorbereitung oder Durchführung einer fristgebundenen Prozeßhandlung befaßt wird; die Kontrolle des Fristlaufs stellt dann keine routinemäßige Büroarbeit mehr dar, sondern erfordert die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das beabsichtigte oder bereits eingelegte Rechtsmittel, die in den Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (vgl. aus der neueren Rechtsprechung Beschlüsse vom 14. Juli 1988 - III ZB 40/87 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Fristbeginn 1. vom 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 24 und Senatsbeschlüsse vom 21. März 1990 - XII ZB 131/89 - VersR 91, 119 und vom 13. Oktober 1993 - XII ZB 120/93 - NJW-RR 1994, 564).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZB 92/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein solcher Anlaß, wenn der Rechtsanwalt mit der Sache zur Vorbereitung oder Durchführung einer fristgebundenen Prozeßhandlung befaßt wird; die Kontrolle des Fristlaufs stellt dann keine routinemäßige Büroarbeit mehr dar, sondern erfordert die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das beabsichtigte oder bereits eingelegte Rechtsmittel, die in den Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (vgl. aus der neueren Rechtsprechung Beschlüsse vom 14. Juli 1988 - III ZB 40/87 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Fristbeginn 1, vom 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 24 und Senatsbeschlüsse vom 21. März 1990 - XII ZB 131/89 - VersR 91, 119 und vom 13. Oktober 1993 - XII ZB 120/93 - NJW-RR 1994, 564).
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