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   BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19   

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BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19 (https://dejure.org/2021,5560)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - XII ZB 134/19 (https://dejure.org/2021,5560)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - XII ZB 134/19 (https://dejure.org/2021,5560)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 Nr 3 VersAusglG, § 2 Abs 2 S 4 BetrAVG, § 2 Abs 2 S 5 BetrAVG, § 2 Abs 2 S 6 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Rechtsfolgen der Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft einer Direktversicherung von dem Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer

  • IWW

    § 2 Abs. 2 Nr. 3 Halbs. 2 VersAusglG, § ... 2 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Nr. 3 Halbs. 1 VersAusglG, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG, § 229 Abs. 1 SGB V, § 26 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Übertragung einer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossenen Direktversicherung auf einen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer (versicherungsvertragliche Lösung); Weitergeltung der Verfügungsbeschränkungen für den unverfallbaren ...

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Rechtsfolgen der Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft einer Direktversicherung von dem Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VersAusglG § 2 Abs. 2 Nr. 3; BetrAVG § 2 Abs. 2
    Einbeziehung des auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragenen betrieblichen Versorgungsanrechts in den Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung einer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossenen Direktversicherung auf einen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer (versicherungsvertragliche Lösung); Weitergeltung der Verfügungsbeschränkungen für den unverfallbaren ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Behandlung einer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossenen Direktversicherung, die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragen wurde, hinsichtlich des unverfallbaren arbeitgeberfinanzierten Teils ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich - und die Betriebsrente aus einem früheren Arbeitsverhältnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einbeziehung eines im Rahmen betrieblicher Altersversorgung erworbenen Versorgungsanrechts ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Direktversicherung bei VersAusgl nach Ausscheiden aus Betrieb

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zum Versorgungausgleich bei einer Direktversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 453
  • MDR 2021, 687
  • FamRZ 2021, 745
  • VersR 2021, 669
  • WM 2021, 641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 16/14

    Versorgungsausgleich betrieblicher Anrechte: Unabhängigkeit von der Leistungsform

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
    Wird eine im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Direktversicherung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragen (sog. versicherungsvertragliche Lösung), unterliegt der unverfallbare arbeitgeberfinanzierte Teil des Anrechts mit seinem Ehezeitanteil weiterhin den Verfügungsbeschränkungen nach § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 BetrAVG; in diesem Umfang ist das Anrecht nach Sinn und Zweck von § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG weiterhin in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn der Versicherungsanspruch auf eine Kapitalzahlung gerichtet ist und der Arbeitnehmer die Versicherung nach der Übertragung mit privaten Beiträgen fortführt (Fortführung von Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 16/14, FamRZ 2014, 1613).

    Wie die Rechtsbeschwerde nicht verkennt, hat der Senat bereits im Jahr 2014 entschieden, dass der ausgleichspflichtige Arbeitnehmer die von ihm erworbenen Anrechte auf betriebliche Altersversorgung nicht durch Ausübung eines Kapitalwahlrechts dem Versorgungsausgleich entziehen kann, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung auch nicht im Fall der Übertragung der früheren Direktversicherung auf ihn anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 16/14 - FamRZ 2014, 1613 Rn. 8).

    Denn ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs besteht der Zweck von § 2 Abs. 2 Nr. 3 Halbs. 2 VersAusglG (auch) darin, den Ausgleichspflichtigen vor Liquiditätsproblemen zu schützen, die sich im Falle des ansonsten gebotenen güterrechtlichen Ausgleichs daraus ergeben können, dass er die Forderung des Ausgleichsberechtigten beim Zugewinnausgleich mit Rechtskraft der Entscheidung auch dann erfüllen muss, wenn die auszugleichende Versorgung weder fällig noch anderweitig verfügbar ist (vgl. BT-Drucks. 16/10144 S. 46; vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 16/14 - FamRZ 2014, 1613 Rn. 6).

  • OLG Oldenburg, 07.03.2019 - 11 UF 7/19

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Übertragung der

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
    Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2019, 1606 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, dass das auf Kapitalzahlung gerichtete Anrecht des Ehemanns bei der C. Versicherung weiterhin dem Versorgungsausgleich unterfalle.

    Demgegenüber geht die wohl überwiegende Auffassung mit dem Beschwerdegericht davon aus, dass bei der "versicherungsvertraglichen Lösung" der unverfallbare Teil der Anwartschaft, der während der Betriebszugehörigkeit des ausgeschiedenen Arbeitnehmers begründet worden ist, auch nach der Übertragung der Versicherung auf ihn ein betriebliches Anrecht im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 Halbs. 2 VersAusglG bleibt und deshalb unabhängig von der Leistungsform dem Versorgungsausgleich unterliegt (vgl. OLG Köln FamRZ 2015, 1798; Erman/Norpoth/Sasse BGB 16. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 10; Johannsen/Henrich/Siede Familienrecht 7. Aufl. § 45 VersAusglG Rn. 20; jurisPK-BGB/Breuers [Stand: Januar 2021] § 2 VersAusglG Rn. 33; BeckOK BGB/Bergmann [Stand: 1. November 2020] § 45 VersAusglG Rn. 25; Keuter NZFam 2019, 314; Wagner FamRB 2015, 209; Borth FamRZ 2014, 1637; vgl. auch Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 2 Rn. 235; Höfer in Höfer/de Groot/Küpper/Reich BetrAVG Band I [Stand: Februar 2020] § 2 Rn. 220).

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 64/03

    Billigkeitsentscheidung im Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe nach

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
    Dies gilt umso mehr, als der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) im Versorgungsausgleichsverfahren insoweit Einschränkungen unterworfen ist, als die Verfahrensbeteiligten dazu gehalten sind, die ihnen vorteilhaften Umstände, die dem Gericht nicht ohne Weiteres bekannt sein können, von sich aus vorzubringen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 178/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 18 und vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 64/03 - FamRZ 2007, 366, 367 mwN).
  • OLG Köln, 21.01.2015 - 12 UF 118/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts in der

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
    Demgegenüber geht die wohl überwiegende Auffassung mit dem Beschwerdegericht davon aus, dass bei der "versicherungsvertraglichen Lösung" der unverfallbare Teil der Anwartschaft, der während der Betriebszugehörigkeit des ausgeschiedenen Arbeitnehmers begründet worden ist, auch nach der Übertragung der Versicherung auf ihn ein betriebliches Anrecht im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 Halbs. 2 VersAusglG bleibt und deshalb unabhängig von der Leistungsform dem Versorgungsausgleich unterliegt (vgl. OLG Köln FamRZ 2015, 1798; Erman/Norpoth/Sasse BGB 16. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 10; Johannsen/Henrich/Siede Familienrecht 7. Aufl. § 45 VersAusglG Rn. 20; jurisPK-BGB/Breuers [Stand: Januar 2021] § 2 VersAusglG Rn. 33; BeckOK BGB/Bergmann [Stand: 1. November 2020] § 45 VersAusglG Rn. 25; Keuter NZFam 2019, 314; Wagner FamRB 2015, 209; Borth FamRZ 2014, 1637; vgl. auch Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 2 Rn. 235; Höfer in Höfer/de Groot/Küpper/Reich BetrAVG Band I [Stand: Februar 2020] § 2 Rn. 220).
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
    Im Übrigen ist es auch in anderen rechtlichen Zusammenhängen geboten, Kapitalleistungen aus einer früheren Direktversicherung danach abzugrenzen, ob sie durch Prämienzahlungen innerhalb oder außerhalb des institutionellen Rahmens der betrieblichen Altersversorgung erworben worden sind, so namentlich bei der Behandlung dieser Leistungen als beitragspflichtiger Versorgungsbezug (§ 229 Abs. 1 SGB V) in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BVerfG NZS 2011, 539, 540 f.).
  • BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12

    Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
    Dies gilt umso mehr, als der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) im Versorgungsausgleichsverfahren insoweit Einschränkungen unterworfen ist, als die Verfahrensbeteiligten dazu gehalten sind, die ihnen vorteilhaften Umstände, die dem Gericht nicht ohne Weiteres bekannt sein können, von sich aus vorzubringen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 178/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 18 und vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 64/03 - FamRZ 2007, 366, 367 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2013 - 9 U 120/12

    Anwendbarkeit und Reichweite des betriebsrentenrechtlichen Verfügungsverbots

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
    Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausgeführt hat, gelten diese Beschränkungen für das mit Eigenbeiträgen des ausgeschiedenen Arbeitnehmers nach der Übertragung der Versicherung gebildete (Teil-)Kapital nicht, so dass die Versicherung insoweit abgetreten, beliehen oder vorzeitig ausgezahlt werden kann (vgl. bereits BT-Drucks. 7/1281 S. 26; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 2014, 614, 615; Höfer in Höfer/de Groot/Küpper/Reich BetrAVG Band I [Stand: Februar 2020] § 2 Rn. 238).
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 325/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können nur die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung noch dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte in diesen einbezogen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. April 2015 - XII ZB 701/13 - FamRZ 2015, 998 Rn. 10 und vom 18. April 2012 - XII ZB 325/11 - FamRZ 2012, 1039 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 178/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
    Dies gilt umso mehr, als der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) im Versorgungsausgleichsverfahren insoweit Einschränkungen unterworfen ist, als die Verfahrensbeteiligten dazu gehalten sind, die ihnen vorteilhaften Umstände, die dem Gericht nicht ohne Weiteres bekannt sein können, von sich aus vorzubringen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 178/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 18 und vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 64/03 - FamRZ 2007, 366, 367 mwN).
  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 701/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung der betrieblichen Altersversorgung des

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können nur die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung noch dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte in diesen einbezogen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. April 2015 - XII ZB 701/13 - FamRZ 2015, 998 Rn. 10 und vom 18. April 2012 - XII ZB 325/11 - FamRZ 2012, 1039 Rn. 11 mwN).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2014 - 9 UF 142/13

    Versorgungsausgleich: Privates Weiterführen eines Anrechts aus der betrieblichen

  • OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 UF 59/12
  • BGH, 31.05.2023 - XII ZB 250/20

    Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der unverfallbare und im institutionellen Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erworbene Teil des Anrechts auch im Fall einer Übertragung der Versicherung auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer weiterhin in den Anwendungsbereich von § 2 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 VersAusglG fällt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 134/19 - FamRZ 2021, 745, Rn. 11 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2021 - 2 O 6595/20

    Kein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gem. § 5a Abs. 1 VVG in der

    Dies gilt uneingeschränkt, auch wenn die Verfügungsbeschränkungen des § 2 Abs. 2 S. 4 bis 6 BetrAVG sich ausdrücklich nur auf den Teil des Anrechts beziehen, der aus den Beitragszahlungen des Arbeitgebers gebildet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 134/19 Rn. 18).
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