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   BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18   

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https://dejure.org/2018,29183
BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18 (https://dejure.org/2018,29183)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2018 - XII ZB 139/18 (https://dejure.org/2018,29183)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2018 - XII ZB 139/18 (https://dejure.org/2018,29183)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache; Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer in einem Betreuungsverfahren; Notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich

  • rabüro.de

    Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Bekanntgabe an den Betroffenen, Erforderlichkeit der Betreuung, Vorsorgevollmacht

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen persönlich; Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache; Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer in einem Betreuungsverfahren; Notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gutachtenbekanntgabe - immer an den Betroffenen persönlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1282
  • MDR 2019, 55
  • FamRZ 2018, 1769
  • Rpfleger 2019, 82
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
    a) In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grundsätzlich nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 12 mwN und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN).

    Selbst wenn der Betreuer mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 183/17 - FamRZ 2017, 1715 Rn. 6).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
    Das gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Anders kann es zum einen liegen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachterteilung oder am Fortbestand der Vollmacht bestehen, die geeignet sind, die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr und damit die Wahrnehmung von Rechten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten zu beeinträchtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 12).

  • BGH, 19.10.2016 - XII ZB 289/16

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
    Das gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 12 mwN und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 183/17

    Unterbringungsverfahren: Anspruch des Betroffenen auf persönliche Überlassung

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
    Selbst wenn der Betreuer mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 183/17 - FamRZ 2017, 1715 Rn. 6).
  • BGH, 23.10.2019 - I ZB 60/18

    Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners durch einen

    Ein bloßer Verdacht, der Vollmachtgeber könnte bei der Errichtung der Vollmacht krankheitsbedingt geschäftsunfähig gewesen sein, genügt daher nicht (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14, NJW 2016, 1514 Rn. 11; Beschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16, NJW-RR 2017, 66 Rn. 8; Beschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, NJW-RR 2018, 1282 Rn. 15; BeckOK.BGB/Müller-Engels, 50. Edition [Stand: 1. Mai 2019], § 1896 Rn. 29).
  • BGH, 02.10.2019 - XII ZB 118/19

    Ersetzung der notwendigen Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an einen

    In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grundsätzlich nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Gericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 11 mwN).

    Selbst wenn der Betreuer mit der Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 15 f. mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19

    Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen; Verletzung des

    Letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Betreuungsgerichts an den Verfahrenspfleger voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. August 2018 , XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und zusätzlich die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19

    Ersetzung der notwendigen persönlichen Bekanntgabe an den Betroffenen in einem

    Selbst wenn der Betreuer mit der Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 496/19

    Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen

    Zur Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen im Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19, zur Veröffentlichung bestimmt und vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 9 und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 222/18

    Verwertbarkeit eines eingeholten Sachverständigengutachtens hinsichtlich

    Es ist ihr nämlich durch aktenkundige Übersendung an ihren Verfahrensbevollmächtigten zur Kenntnis gegeben worden (GA 726, 726a; vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 juris Rn. 11).
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