Rechtsprechung
BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 123 BGB, § 130 Abs 1 S 2 BGB, § 1896 Abs 2 S 2 BGB
Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung; Anforderungen an die Beurteilung der Ungeeignetheit des Bevollmächtigten durch den Tatrichter im Betreuerbestellungsverfahren - IWW
§ 123 Abs. 1 BGB, § 143 Abs. 1, 3 BGB, §§ 119 ff. BGB, § 123 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 119, 123, 130 Abs. 1 S. 2, 143 Abs. 1 u. 3, 1896 Abs. 2 S. 2; FamFG § 74 Abs. 5 u. Abs. 6 S. 2
Anfechtung eines Vollmachtswiderrufs; Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht - Wolters Kluwer
Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung betreffend eine Betreuerbestellung; Ankündigung eines künftigen Übels; Begehen der Täuschung von einem Dritten
- rabüro.de
Zur Beurteilung der charakterlichen Ungeeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten
- rewis.io
Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung; Anforderungen an die Beurteilung der Ungeeignetheit des Bevollmächtigten durch den Tatrichter im Betreuerbestellungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung betreffend eine Betreuerbestellung; Ankündigung eines künftigen Übels; Begehen der Täuschung von einem Dritten
- rechtsportal.de
Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung betreffend eine Betreuerbestellung; Ankündigung eines künftigen Übels; Begehen der Täuschung von einem Dritten
- datenbank.nwb.de
Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung; Anforderungen an die Beurteilung der Ungeeignetheit des Bevollmächtigten durch den Tatrichter im Betreuerbestellungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorsorgevollmacht - Ungeeignetheit des Bevollmächtigten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Widerruf einer Vollmacht kann angefoochten werden
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Widerrechtliche Drohung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Anfechtung des Widerrufs einer Generalvollmacht
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 18.02.2016 - 5 T 175/12
- BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 1244
- FGPrax 2017, 261
- FamRZ 2017, 1712
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.04.2018 - XII ZB 216/17
Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 141/16, FamRZ 2017, 1712).Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 19 mwN).
Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 22 mwN).
- BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19
Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere …
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter einzelne Umstände bzw. Vorfälle nicht isoliert betrachten; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16, FamRZ 2017, 1712).Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich jedoch nicht auf eine Gewichtung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 22).
- BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1742/18
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Zurückweisung eines …
Soweit das Oberlandesgericht ohne weitere Erläuterung, an welchem Tatbestandsmerkmal es dies festmacht, verlangt, bei dem Bedrohten müsse der Eindruck entstanden sein, dass der Eintritt des Übels vom Willen des Drohenden abhängig sei (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 -, juris, Rn. 14;… Urteil vom 2. Februar 2000 - RIZ (R) 3/99 -, juris, Rn. 22), ist auch dagegen im Ergebnis verfassungsrechtlich nichts zu erinnern.
- BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten …
Ebenso führt ein Geschwisterstreit für sich genommen nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23 …und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 22, zum Betreuungsvorschlag). - BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18
Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder …
Im Übrigen führt ein Geschwisterstreit für sich genommen noch nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 11 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23). - BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20
Der Betreuervorschlag des dementen Betroffenen
Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich jedoch nicht auf eine Gewichtung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen könnten (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712Rn. 22). - LG Duisburg, 12.04.2021 - 12 T 38/21 Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (BGH, Beschl. v. 19.7.2017 - XII ZB 141/16, FGPrax 2017, 261 Rn. 19, beck-online).