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   BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13   

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BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13 (https://dejure.org/2013,39840)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2013 - XII ZB 151/13 (https://dejure.org/2013,39840)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 151/13 (https://dejure.org/2013,39840)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168 FamFG, § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG, § 823 Abs 1 BGB
    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung für staatlich anerkannte Heilpädagogin; Eingriff in den Gewerbebetrieb durch Gewährung der gesetzlichen Vergütung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an einer Fachschule für Heilpädagogik nach vorangegangener Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin als eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule i.S.v § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG

  • rewis.io

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung für staatlich anerkannte Heilpädagogin; Eingriff in den Gewerbebetrieb durch Gewährung der gesetzlichen Vergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an einer Fachschule für Heilpädagogik nach vorangegangener Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin als eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule i.S.v § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die staatlich anerkannte Heilpädagogin als Berufsbetreuerin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die Vergütung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an Fachschule nicht mit Hochschulstudium verleichbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an Fachschule nicht mit Hochschulstudium verleichbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 391
  • MDR 2014, 430
  • FGPrax 2014, 66
  • FamRZ 2014, 377
  • Rpfleger 2014, 257
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13
    Dabei hat der Senat Bezug genommen auf seine Entscheidung vom 18. Januar 2012 (XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11), in der er die Grundsätze dafür aufgestellt hat, wann eine Ausbildung einer Hochschulausbildung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG vergleichbar ist.

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 8).

    Ferner hat es als wesentliches Kriterium die Zulassungsvoraussetzungen herangezogen (siehe dazu Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11).

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 10/13

    Vergütung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer einer Hochschulausbildung

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13
    Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an der Fachschule für Heilpädagogik der Rheinischen Sozialpflegerischen Fachschulen des Landschaftsverbandes Rheinland nach vorangegangener Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin ist einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht vergleichbar (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. April 2013, XII ZB 10/13 - juris).

    a) Der Senat hat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung mit Beschluss vom 24. April 2013 (XII ZB 10/13 - juris) entschieden, dass die - auch hier im Streit stehende - Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an der Fachschule für Heilpädagogik der Rheinischen Sozialpflegerischen Fachschulen des Landschaftsverbandes Rheinland in Düsseldorf nach vorangegangener Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Krankenschwester einer abgeschlossenen Ausbildung an einer (Fach-)Hochschule nicht vergleichbar ist (zum dortigen Sachverhalt vgl. die Ausgangsentscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2012 - 25 T 622/12 - juris Rn. 1).

    Schließlich hat der Senat entschieden, dass ein schützenswertes Vertrauen des Betreuers darauf, dass er weiterhin den ihm zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44 EUR erhält, nicht besteht (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZB 10/13 - juris Rn. 5; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 14 f. mwN).

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13
    Bezogen auf den im Streit stehenden Zeitraum (vom 11. Februar bis 6. Juni 2012) war der Betreuerin ohnehin keine den Stundensatz von 33, 50 EUR übersteigende Vergütung bewilligt worden (vgl. zum Vertrauensschutz bei einer im Festsetzungsverfahren nach § 168 FamFG rückwirkenden Überprüfung der bereits im Verwaltungswege bewilligten Vergütung: Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - juris Rn. 22 ff.).

    Mit der gerichtlichen Entscheidung wird die Anweisung des Kostenbeamten des Gerichts wirkungslos (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - juris Rn. 29).

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 252/13

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für einen DDR-Diplomlehrer

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13
    Dass sich der Tatrichter vorliegend hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs an den gegenwärtig bestehenden Anforderungen an eine Hochschulausbildung (Bachelor) orientiert hat, ist als tatrichterliche Entscheidung aus Rechtsgründen ebenso wenig zu beanstanden; hinzukommt, dass die Einführung des Bachelors die Dauer des Hochschulstudiums eher verkürzt hat (zur st. Senatsrechtsprechung vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 252/13 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13
    Unbeschadet der Frage, ob eine zu geringe Vergütung einen solchen Eingriff, der betriebsbezogen sein muss, darstellen kann, fehlt es jedenfalls an der erforderlichen Rechtswidrigkeit des Eingriffs (vgl. hierzu BGHZ 193, 227 = NJW 2012, 2579 Rn. 21 und 27 mwN).
  • LG Düsseldorf, 13.12.2012 - 25 T 622/12

    Betreuervergütung bei einer Ausbildung zum Krankenpfleger und zum Heilpädagogen

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13
    a) Der Senat hat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung mit Beschluss vom 24. April 2013 (XII ZB 10/13 - juris) entschieden, dass die - auch hier im Streit stehende - Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an der Fachschule für Heilpädagogik der Rheinischen Sozialpflegerischen Fachschulen des Landschaftsverbandes Rheinland in Düsseldorf nach vorangegangener Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Krankenschwester einer abgeschlossenen Ausbildung an einer (Fach-)Hochschule nicht vergleichbar ist (zum dortigen Sachverhalt vgl. die Ausgangsentscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2012 - 25 T 622/12 - juris Rn. 1).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13
    Vor allem hat sich das Landgericht in nicht zu beanstandender Weise mit der Dauer der Ausbildung als maßgeblichem Kriterium für die Vergleichbarkeit auseinandergesetzt (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 15 zur Einordnung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG [Lehre]).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13
    Schließlich hat der Senat entschieden, dass ein schützenswertes Vertrauen des Betreuers darauf, dass er weiterhin den ihm zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44 EUR erhält, nicht besteht (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZB 10/13 - juris Rn. 5; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 14 f. mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    Mit Vermerk vom 08.11.2018 (Bl. 142 d. A.) lehnte die Bezirksrevisorin unter Verweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2013 Az. XII ZB 151/13 einen Stundensatz von 44, 00 Euro mit der Begründung, dass die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule vergleichbar sei, gegenüber der Rechtspflegerin ab.

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 151/13 (NJW-RR 2014, 391) entschieden, dass der mit der Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an der Fachschule für Heilpädagogik der Rheinischen Sozialpflegerischen Fachschulen des Landschaftsverbandes Rheinland in Düsseldorf verbundene Zeitaufwand nicht an den eines Vollzeitstudiums an einer Fachhochschule heranreiche und deshalb auch der vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang nicht dem eines Hochschulstudiums entspreche.

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 3 Wx 27/15

    Zur Vergütung des Verfahrenspflegers

    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter allerdings strenge Maßstäbe anzulegen (BGH, NJW-RR 2012, 452, zitiert nach Juris, Rdz. 12; BGH NJW-RR 2014, 387; BGH, NJW-RR 2014, 391; Jaschinski in: jurisPK-BGB Band 4, 7. Aufl., 2014, § 3 VBVG , Rdz. 19).
  • LG Kleve, 26.11.2014 - 4 T 630/14

    Betreuung; Betreuervergütung; Stundensatz; Lehre, Ausbildung; Gesundheitssorge;

    Diese Anweisungen im Verwaltungswege können kein schutzwürdiges Vertrauen des Betreuers begründen, weil sie gegenüber der förmlichen Festsetzung subsidiär sind, eine förmliche Festsetzung die Anweisung des Kostenbeamten im Verwaltungswege gegenstandslos macht und der Betreuung eine förmliche Festsetzung durch einen entsprechenden Antrag selbst herbeiführen kann (BGH FGPrax 2014, 66, 67).
  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
    Ein Vertrauensschutz der Erinnerungsführerin darin, dass ihr weiterhin die höhere Vergütung zu bewilligen ist, besteht zudem nicht ( VerfG des Landes Brandenburg , Beschluss vom 17.01.2020, Az.: 65/18, u.a. in: NJW 2020, Seiten 1735 f.; BGH , Beschluss vom 11.12.2013, Az.: XII ZB 151/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 391 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).
  • AG Frankfurt/Main, 18.03.2019 - 45 XVII 3126/18
    Die von der Erinnerung für die dort vertretene abweichende Rechtsansicht heran gezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2013 (XII ZB 151/13) betrifft nicht die Ausbildungssituation in Hessen.
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