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   BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20   

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https://dejure.org/2021,13457
BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20 (https://dejure.org/2021,13457)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2021 - XII ZB 164/20 (https://dejure.org/2021,13457)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20 (https://dejure.org/2021,13457)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten bei bestehender Uneinigkeit zwischen seinem Bevollmächtigten und seinem Ehegatten über den Aufenthalt eines pflegebedürftigen demenzkranken Betroffenen

  • rewis.io

    Betreuungssache: Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten bei Uneinigkeit über den Aufenthalt des Betroffenen zwischen seinem Bevollmächtigten und seinem Ehegatten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1 ; BGB § 1896 Abs. 2
    Zur Frage der Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten und der hierzu anzustellenden Gesamtschau des Tatrichters, wenn über den Aufenthalt eines pflegebedürftigen Betroffenen zwischen seinem Bevollmächtigten und seinem Ehegatten Uneinigkeit besteht (im Anschluss an ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 Abs. 1 ; BGB § 1896 Abs. 2
    Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten bei bestehender Uneinigkeit zwischen seinem Bevollmächtigten und seinem Ehegatten über den Aufenthalt eines pflegebedürftigen demenzkranken Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit mit dem Ehegatten - oder: die Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ungeeignetheit Bevollmächtigter bei Streit über Aufenthalt Pflegebedürftiger

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eignung des Vorsorgebevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 794
  • MDR 2021, 1139
  • FamRZ 2021, 1236
  • Rpfleger 2021, 580
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20
    Zur Frage der Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten und der hierzu anzustellenden Gesamtschau des Tatrichters, wenn über den Aufenthalt eines pflegebedürftigen Betroffenen zwischen seinem Bevollmächtigten und seinem Ehegatten Uneinigkeit besteht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19, FamRZ 2020, 1300 und vom 25. April 2018 - XII ZB 216/17, FamRZ 2018, 1110).

    Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich jedoch nicht auf eine Gewichtung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die gegen eine Eignung sprechen könnten (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 16, 27 mwN).

  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 216/17

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20
    Zur Frage der Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten und der hierzu anzustellenden Gesamtschau des Tatrichters, wenn über den Aufenthalt eines pflegebedürftigen Betroffenen zwischen seinem Bevollmächtigten und seinem Ehegatten Uneinigkeit besteht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19, FamRZ 2020, 1300 und vom 25. April 2018 - XII ZB 216/17, FamRZ 2018, 1110).

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 216/17 - FamRZ 2018, 1110 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00

    Geltendmachung des Scheiterns der Ehe durch den Betreuer eines geisteskranken

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20
    Die Ehe ist hiernach als umfassende, grundsätzlich unauflösbare Lebensgemeinschaft gewährleistet (BVerfG FamRZ 1983, 251, 252; vgl. auch Senatsurteil vom 7. November 2001 - XII ZR 247/00 - NJW 2002, 671 f.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20
    So enthält Art. 6 Abs. 1 GG eine "wertentscheidende Grundsatznorm", die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (BVerfG FamRZ 1992, 1038, 1039 mwN).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20
    Allerdings steht auch die Gemeinschaft zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 1981, 1943).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20
    Die Ehe ist hiernach als umfassende, grundsätzlich unauflösbare Lebensgemeinschaft gewährleistet (BVerfG FamRZ 1983, 251, 252; vgl. auch Senatsurteil vom 7. November 2001 - XII ZR 247/00 - NJW 2002, 671 f.).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 485/14

    Familienunterhalt: Eheliche Lebensgemeinschaft bei dauerhafter Heimunterbringung

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20
    In Anbetracht der zentralen Bedeutung der ehelichen Lebensgemeinschaft auch bei stationärer Behandlungsbedürftigkeit eines Ehepartners (vgl. Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 485/14 - FamRZ 2016, 1142 Rn. 14 mwN) kann sich deren unzureichende Berücksichtigung bei der Entscheidung über dessen Aufenthalt auch auf die Eignung des Bevollmächtigten auswirken.
  • BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 durch die Versagung von Rechtsschutz gegen die

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20
    b) Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers bedeutet für den Betroffenen einen gewichtigen Grundrechtseingriff, weil sie dessen Entscheidungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ganz oder teilweise in den vom Gericht bestimmten Angelegenheiten einschränkt (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 2260, 2261).
  • BGH, 15.06.2022 - XII ZB 85/22

    Einrichtung einer Betreuung trotz Bestehens einer wirksamen Vorsorgevollmacht

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20, FamRZ 2021, 1654 und vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20, FamRZ 2021, 1236).

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20 - FamRZ 2021, 1654 Rn. 25 mwN und vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20 - FamRZ 2021, 1236 Rn. 6 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen hat und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20 - FamRZ 2021, 1654 Rn. 27 mwN und vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20 - FamRZ 2021, 1236 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 11.05.2022 - XII ZB 129/21

    Bestellung eines Betreuers bei Erforderlichkeit der Betreuung eines Betroffenen

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20 - FamRZ 2021, 1236 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 06.04.2022 - XII ZB 451/21

    A) Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass

    Auf dessen Rechtsbeschwerde hat der Senat diese Entscheidung mit Beschluss vom 21. April 2021 (XII ZB 164/20 - FamRZ 2021, 1236) aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 544/21

    Zulässigkeit der Bestellung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20 - FamRZ 2021, 1654 Rn. 25 mwN und vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20 - FamRZ 2021, 1236 Rn. 6 mwN).
  • LG Aurich, 27.08.2021 - 7 T 89/20
    Auf die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.04.2021 (XII ZB 164/20) den Beschluss des Landgerichts Aurich aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

    Die vorliegend von der Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers aber dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere, weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl der Betroffenen begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 21.04.2021 - XII ZB 164/20).

  • AG Dresden, 10.03.2022 - 404 XVII 2174/21

    Zur Erforderlichkeit der Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht und zu den

    Letzteres ist der Fall, wenn erhebliche Bedenken an der Geeignetheit oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen (BGH, Beschl. vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20 -, Rn. 6, juris; BGH, Beschl. v. 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704, Rdn. 12 m.w.Nachw.; BGH, DNotZ 2017, 128 Rn. 8-10, beck-online).
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