Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2667
BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99 (https://dejure.org/2002,2667)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2002 - XII ZB 166/99 (https://dejure.org/2002,2667)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - XII ZB 166/99 (https://dejure.org/2002,2667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbenennung eines Kindes - Alleiniges Sorgerecht - Ersetzung der Einwilligung des Nichtsorgeberechtigten - Kindeswohl - Namensrechtliche Bindung des Kindes

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls ist nicht zu erkennen, wenn die für das Einbenennungsbegehren vorgetragenen Umstände nicht über das hinausgehen, was typischerweise die Situation eines Kindes aus geschiedener Ehe kennzeichnet, wenn der sorgeberechtigte Elternteil ...

  • Judicialis

    BGB § 1618; ; BGB § 1618 Satz 2; ; BGB § 1618 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618 Abs. 2
    Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Namensrecht - Einbenennung: Ersatz der Einwilligung des anderen Elternteils nur unter strengen Voraussetzungen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99
    Die entgegenstehende Auffassung, derzufolge eine dem Kindeswohl dienliche Einbenennung regelmäßig auch erforderlich sei, weil alles, was das Kindeswohl fördere, grundsätzlich Priorität genieße (vgl. Bäumel/Wax, FamRefK § 1618 BGB Rdn. 7), ist abzulehnen, weil sie der vom Reformgesetzgeber bewußt vorgenommenen Verschärfung der Eingriffsvoraussetzungen und seiner Absicht, den Schutz der namensrechtlichen Bindung des Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil stärker als bisher auszugestalten, zuwiderlaufen würde (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 88/99 - FamRZ 2002, 94 f. m.N.).
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99

    Einbenennung nichtehelicher Kinder; Antrag auf Ersetzung der Einwilligung in die

    Auszug aus BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99
    Die Aufrechterhaltung der Beziehung des Kindes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ist auch und insbesondere dann für das Wohl des Kindes wichtig, wenn der Kontakt weitgehend abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbarer endgültiger Ablösung von ihm verfestigt würde (vgl. Senatsbeschluß aaO; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).
  • OLG Celle, 12.11.1998 - 14 U 212/97

    Nebenleistungen nach DIN als vergütungspflichtige Positionen im LV?

    Auszug aus BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99
    Von Amts wegen konnte eine solche Entscheidung indes schon deshalb nicht getroffen werden, weil es sich nicht um ein Weniger gegenüber der beantragten Namensänderung handelt, sondern um ein aliud, das bisher nicht Verfahrensgegenstand war (vgl. OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298, 299).
  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15

    Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern:

    Diese ergeben indessen auch zusammengenommen mit dem Vorbringen der Mutter keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99 - FamRZ 2002, 1330, 1331 und vom 10. März 2005 - XII ZB 153/03 - FamRZ 2005, 889, 890 - jeweils zur Einbenennung nach § 1618 Satz 4 BGB).
  • BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20

    Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des

    Von einer ohne Einbenennung entstehenden Gefährdung des Kindeswohls ist die Ersetzung der Einwilligung hingegen nicht abhängig (teilweise Aufgabe der Senatsbeschlüsse vom 10. März 2005 - XII ZB 153/03, FamRZ 2005, 889 und vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99, FamRZ 2002, 1330).

    bb) Soweit der Senat die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils über die vorstehend aufgeführten Grundsätze hinausgehend erst dann als erforderlich angesehen hat, wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden, und wenn die Einbenennung daher unerlässlich ist, um Schaden vom Kind abzuwenden (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2005 - XII ZB 153/03 - FamRZ 2005, 889, 890 und vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99 - FamRZ 2002, 1330; ebenso zuletzt OLG Saarbrücken FamRZ 2022, 1196), ist daran nicht festzuhalten (insoweit zutreffend auch OLG Frankfurt FamRZ 2022, 264, 265 f.; vgl. auch BVerwG FamRZ 2002, 1104, 1108).

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 153/03

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die

    Die vom Oberlandesgericht aus diesem Gesamtverhalten gezogene Folgerung, der Antragstellerin gehe es in erster Linie darum, das Namensband zwischen Richard und seinem Vater zu zerschneiden, ist naheliegend und kann deshalb als ihrem Ersetzungsverlangen unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls entgegenstehend angenommen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99 - FamRZ 2002, 1330, 1331).

    Wie der Senat bereits dargelegt hat, ist die Ersetzung der Einwilligung in eine "additive" Einbenennung gegenüber der von der Antragstellerin erstrebten Einwilligung in eine den bisherigen Familiennamen ersetzende Umbenennung des Kindes kein Weniger, sondern ein aliud (Senatsbeschluß vom 9. Januar 2002 aaO 1330).

  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 4 UF 178/15

    Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter in die Einbenennung zweier beim Vater

    Bei einem fehlenden Kontakt des Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil ist nach der Rechtsprechung zu prüfen sein, ob aus der bestehenden Namensverbindung Probleme für das Kind erwachsen (BGH FPR 2002, 267, 268; vgl. BGH NJW 2002, 300, 301; OLG Köln OLGR 2006, 507, 508; OLG Saarbrücken ZfJ 2000, 437, 438).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22

    1. Zu den Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht

    Solange dies nicht erfolgt ist, kommt eine Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach § 1618 S. 4 BGB bereits formal nicht in Betracht (siehe dazu Senatsbeschlüsse vom 9. April 2013 - 6 WF 50/13 - und vom 18. Juli 2003 - 6 WF 37/03 - vgl. auch BGH FamRZ 2002, 1330; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1059 und 1735; 2001, 570).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 4 WF 51/21

    Ersetzung der Einwilligung des Kindsvaters zur Einbenennung des Kindes

    Soweit der Bundesgerichtshof demgegenüber in ständiger Rechtsprechung als Voraussetzung für eine Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils konkrete Umstände fordert, die das Kindeswohl gefährden und die Einbenennung daher unerlässlich machen, um Schäden von dem Kind abzuwenden (vgl. BGH FamRZ 2002, 1330; 2002, 1331; 2005, 889), steht dies zumindest im vorliegenden Fall der Anlegung eines niedrigeren Maßstabes nicht entgegen.
  • BGH, 30.01.2002 - XII ZB 94/00

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die

    (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 88/99 - FamRZ 2002, 94 f. m.N. und vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99, unveröffentlicht -).
  • OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 116/08

    Voraussetzungen der Einbenennung eines Kindes

    Die Ersetzung der Einwilligung ist danach nur in Ausnahmefällen vorzunehmen und setzt eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten voraus (BGH, FamRZ 2002, 1330 ff.; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1748 ff.; OLG Köln, FamRZ 2006, 1872 ; OLG Rostock, MDR 2007, 592 ).
  • OVG Brandenburg, 20.11.2003 - 4 A 277/02

    Namensrecht, Berufung, Isolierte Anfechtungsklage gegen einen

    Der Begriff der Erforderlichkeit der Namensänderung im Hinblick auf das Kindeswohl bedeutet vielmehr, dass so schwerwiegende Nachteile für das Kind zu gewärtigen sind oder die Namensänderung solche erheblichen Vorteile für das Kind mit sich bringt, dass verständigerweise die Aufrechterhaltung des Namensbandes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zumutbar erscheint (vgl. BVerwG, NJW 2002, 2406, 2409; zur entsprechenden Auslegung des § 1618 Satz 4 BGB bei den "Stiefkinderfällen": BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 88/99 -, NJW 2002, 300, 301, vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99 -, FamRZ 2002, 1330 und vom 30. Januar 2002 - XII ZB 94/00 -, FamRZ 2002, 1331; danach ist eine Namensänderung vorzunehmen, "wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden und [die Namensänderung] daher unerlässlich ist, um Schäden von dem Kind abzuwenden.").
  • OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 UF 59/02

    Zur Einwilligung des anderen - nicht sorgeberechtigten - Elternteils in die

    Dies folgt aus dem Zweck des Einwilligungserfordernisses, welches dem Schutz der namensrechtlichen Bindung des Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil dient (BT-Drucks. 13, 4899, Bl. 92; BGH FPR 2002, 267).
  • OLG Schleswig, 30.05.2012 - 10 UF 276/11

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Einbenennung des Kindes durch

  • VGH Hessen, 21.11.2008 - 7 A 1017/08

    Sog. Scheidungshalbwaise; Namensänderung

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13

    Name des Kindes: Voraussetzungen einer "additiven Einbenennung"

  • OLG Hamm, 11.01.2007 - 10 UF 112/07

    Voraussetzungen für eine Einbenennung

  • OLG Hamm, 05.05.2004 - 10 UF 334/03

    Voraussetzungen für Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes gemäß

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 6 WF 271/17

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Namensangleichung

  • VG Frankfurt/Main, 31.10.2007 - 3 E 1357/06

    Einzelfall eines Kindes aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei dem eine

  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 5 UF 41/04

    Einbenennung von Kindern zur Schadensabwendung?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht