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   BGH, 14.02.2007 - XII ZB 171/06   

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https://dejure.org/2007,2272
BGH, 14.02.2007 - XII ZB 171/06 (https://dejure.org/2007,2272)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2007 - XII ZB 171/06 (https://dejure.org/2007,2272)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - XII ZB 171/06 (https://dejure.org/2007,2272)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 323 Abs. 1; ZPO § 4; SGB VIII § 59 Abs. 1 Nr. 3; SGB VIII § 60
    Abänderungsverfahren zur Herabsetzung eines durch Zwangsvollstreckungsunterwer-fung geschaffenen Unterhaltstitels nur bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse mög-lich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit eines einstimmig ergangenen Beschlusses über die Zurückweisung einer Berufung als unzulässig; Notwendigkeit der Darlegung veränderter Umstände im Abänderungsverfahren über die Herabsetzung eines Unterhaltstitels; Einseitige Errichtung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 4; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323 Abs. 1, 4 § 522 Abs. 1, 2, 3
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die einstimmige Verwerfung der Berufung als unzulässig

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 779
  • FamRZ 2007, 715
  • BB 2007, 853
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZB 75/05

    Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung als unzulässig durch einstimmigen

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - XII ZB 171/06
    a) Hat das Berufungsgericht die Berufung durch einstimmigen Beschluss nicht nach § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen, sondern nach § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen, schließt § 522 Abs. 3 ZPO die allgemeine Anfechtbarkeit nach § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO nicht aus (Anschluss an BGH Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZB 75/05 - NJW 2006, 2910).

    Deren Anfechtbarkeit ist aber nicht nach § 522 Abs. 3 ZPO eingeschränkt (BGH Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZB 75/05 - NJW 2006, 2910).

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Im Rahmen eines Abänderungsbegehrens durch den Unterhaltspflichtigen ist hingegen die Wirkung eines in der Urkunde liegenden Schuldanerkenntnisses zu berücksichtigen, was geänderte Umstände seit Abgabe des Schuldanerkenntnisses voraussetzt (im Anschluss an das Senatsurteil vom 3. Dezember 2008, XII ZR 182/06, FamRZ 2009, 314 und den Senatsbeschluss vom 14. Februar 2007, XII ZB 171/06, FamRZ 2007, 715).

    Weil die einseitig erstellte Jugendamtsurkunde regelmäßig zugleich zu einem Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB führt, muss eine spätere Herabsetzung der Unterhaltspflicht die Bindungswirkung dieses Schuldanerkenntnisses beachten (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2007 - XII ZB 171/06 - FamRZ 2007, 715 Rn. 11 und Wendl/Schmitz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 10 Rn. 169; zum neuen Recht in § 239 FamFG vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 258 und Wendl/Schmitz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 10 Rn. 280).

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 422/15

    Unterhaltsabänderungsklage gegen ein volljährig gewordenes Kind:

    Der Unterhaltspflichtige kann sich im Rahmen eines Abänderungsverfahrens von dem einseitigen Anerkenntnis seiner laufenden Unterhaltspflicht nur dann lösen, wenn sich die maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Nachhinein so verändert haben, dass ihm die Zahlung des titulierten Unterhalts ganz oder zumindest teilweise nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 189, 284 = FamRZ 2011, 1041 Rn. 26 und Senatsbeschluss vom 14. Februar 2007 - XII ZB 171/06 - FamRZ 2007, 715 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 16 WF 131/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Negative Feststellungsklage des

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob dieser Vortrag schon deshalb unzureichend ist, weil keinerlei Angaben zu den Umständen bei Errichtung des Titels gemacht werden (vgl. dazu BGH FamRZ 2007, 715 mit kritischer Anmerkung Hoppenz).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 47/08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Zulässigkeit bei objektiv

    Etwas anderes lässt sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 (XII ZB 171/06, NJW-RR 2007, 779) herleiten.
  • OLG Braunschweig, 24.03.2009 - 2 UF 102/08

    Herabsetzung des Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren bzgl. Zahlung von

    Im Abänderungsverfahren setzt die Herabsetzung eines Unterhaltstitels, der in Form einer Jugendamtsurkunde nach den §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 60 SGB VIII einseitig errichtet worden ist, die Darlegung veränderter Umstände voraus (vgl. BGH FamRZ 2007, 715 ff. ).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 WF 184/08

    Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Abänderungklage eines selbständigen

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt die Herabsetzung eines Unterhaltstitels in jedem Fall die Darlegung veränderter Umstände voraus (BGH, FamRZ 2007, 715).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2015 - 13 UF 258/13

    Kindesunterhalt: gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsschuldners;

    Dieser aus der Handhabung des Anpassungsanspruches bekannte allgemeine Grundsatz (vgl. BGH, NJW 1991, 1478, 1479 - Salome I) gilt auch im Verfahren zur Abänderung einer Jugendamtsurkunde (§ 239 FamFG) (BGH, NJW-RR 2007, 779, 780; OLG München, FamRZ 2002, 1271).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2008 - 9 WF 8/08

    Zumutbarkeit einschneidender Veränderungen in der Lebensgestaltung eines

    Dass die notwendige und angemessene medizinische Betreuung dort nicht gewährleistet ist, hat der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Kläger nicht dargetan (zur Darlegungs- und Beweislast vgl. OLG Brandenburg, aaO sowie BGH, FamRZ 2007, 715).
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