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   BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12   

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BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12 (https://dejure.org/2013,32321)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2013 - XII ZB 176/12 (https://dejure.org/2013,32321)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - XII ZB 176/12 (https://dejure.org/2013,32321)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 17 Abs 3 S 2 BGBEG vom 03.04.2009, Art 229 § 28 Abs 2 BGBEG, § 27 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen Ehegatten in Ansehung der kollisionsrechtlichen Härteklausel; Ausschlussgrund eines groben persönlichen Fehlverhaltens eines Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbillige Härte bei Versorgungsausgleich bei persönlichem Fehlverhalten eines Ehegatten nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft; Verletzung des Verfügungsrechts über die Darstellung der eigenen Person

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen Ehegatten in Ansehung der kollisionsrechtlichen Härteklausel; Ausschlussgrund eines groben persönlichen Fehlverhaltens eines Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbillige Härte bei Versorgungsausgleich bei persönlichem Fehlverhalten eines Ehegatten nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft; Verletzung des Verfügungsrechts über die Darstellung der eigenen Person

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Verfehlung nach Ehe: Ende des Versorgungsausgleichs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das persönliche Fehlverhalten eines Ehegatten und der Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungausgleich und Fehlverhalten nach der Trennung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Autobiographische "Abrechnung" mit dem Ehemann rechtfertigt nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Autobiographische "Abrechnung" mit dem Ehemann rechtfertigt nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 61
  • MDR 2014, 34
  • NZS 2014, 110
  • FamRZ 2014, 105
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16

    Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten

    eines Verhaltens des Ausgleichsberechtigten - wie hier - nach der Trennung in Frage, setzt ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs voraus, dass das Fehlverhalten besonders krass ist oder sonst unter den anderen Ehegatten besonders belastenden Umständen geschieht (vgl. BGH FamRZ 2014, 105; 1984, 662).
  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 264/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung eines Anrechts durch Ausübung eines

    Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Altersvorsorgevermögen der Eheleute, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung einem der beiden Ehegatten rechtlich zugeordnet war (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 653, 654 und FamRZ 2003, 1173; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 450/13 - FamRZ 2016, 697 Rn. 14 und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 24).

    Die Anwendung des § 27 VersAusglG hat sich indessen stets an der gesetzgeberischen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe der Eheleute an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit keine oder nur geringere eigene Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu verschaffen (Senatsbeschlüsse vom 1. April 2015 - XII ZB 701/13 - FamRZ 2015, 998 Rn. 17 und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 25).

  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 701/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung der betrieblichen Altersversorgung des

    Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Altersvorsorgevermögen der Eheleute (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 24).

    Die Auslegung des § 27 VersAusglG hat sich indessen stets an der gesetzgeberischen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe der Eheleute an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit keine oder nur geringere eigene Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 25).

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 450/13

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Unbilligkeit der Durchführung

    Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen der Eheleute, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung einem der beiden Ehegatten rechtlich zugeordnet war (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 653, 654 und FamRZ 2003, 1173; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 24; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Mai 1990 - XII ZB 76/89 - FamRZ 1990, 985, 986 f.).

    Die Auslegung des § 27 VersAusglG hat sich indessen stets an der gesetzgeberischen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe der Eheleute an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit wegen der Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit keine eigenen Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 25; BVerfG FamRZ 2003, 1173 f.).

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13

    Maßstab bei herabwürdigender Äußerung

    Es umfasst den Schutz des Einzelnen vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken (Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, VersR 2012, 66 Rn. 21 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12, NJW 2014, 61 Rn. 28).
  • BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18

    Auseinanderlaufen von Scheidungsstatut und Versorgungsausgleichsstatut

    Für das Vorliegen dieses Ausnahmetatbestands muss der Beteiligte, der sich darauf beruft, dessen tatsächliche Voraussetzungen unter Berücksichtigung der allgemeinen Darlegungs- und Beweislastregeln geltend machen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn.18 mwN).

    Es sollen vor allem unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2021 - XII ZB 336/20 - FamRZ 2021, 668 Rn. 21 mwN und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 14 mwN).

  • OLG Saarbrücken, 19.02.2018 - 6 UF 11/18

    Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs in einem isolierten Verfahren

    Vielmehr kann der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB auch in einem isolierten Verfahren später nachgeholt werden und der Ausgleichsanspruch verjährt nicht; (BGH, FamRZ 2014, 105; FamRZ 2007, 996; FamRZ 1993, 176; vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 2018, 182).
  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 164/14

    Versorgungsausgleich: Ausschluss bei Bezug einer Conterganrente

    Ergeben sich somit keine Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürften, kommt es für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe in der Rechtsbeschwerdeinstanz allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an (Senatsbeschlüsse vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 9 und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 36).
  • LG München I, 21.10.2021 - 5 HKO 1687/19

    Äußerung und Aktienkurs

    Allerdings schützt es ihn andererseits vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person und Beeinträchtigungen seiner Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 97, 125, 149 = NJW 1998, 1381, 1383; BGH NJW 2014, 61, 64 = FamRZ 105, 107).
  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19

    Übertragung einer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossenen

    Dies gilt umso mehr, als der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) im Versorgungsausgleichsverfahren insoweit Einschränkungen unterworfen ist, als die Verfahrensbeteiligten dazu gehalten sind, die ihnen vorteilhaften Umstände, die dem Gericht nicht ohne Weiteres bekannt sein können, von sich aus vorzubringen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 178/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 18 und vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 64/03 - FamRZ 2007, 366, 367 mwN).
  • OLG Koblenz, 30.01.2018 - 9 UF 53/17

    Abänderung einer Altentscheidung über den Versorgungsausgleich: Überprüfung der

  • OLG Koblenz, 02.12.2019 - 9 UF 293/19

    Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des Halbteilungsgrundsatzes bei

  • OLG Brandenburg, 02.04.2020 - 9 UF 181/19

    Kein Versorgungsausgleich bei grober Verletzung der verfahrensrechtlichen

  • OLG Frankfurt, 29.01.2018 - 1 UF 133/15

    Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nach vorheriger Scheidung in Österreich

  • OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14

    Billigkeitsprüfung im Versorgungsausgleich bei Erwerb einer inländischen

  • OLG Köln, 22.01.2014 - 25 UF 128/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter türkischen Ehegatten hinsichtlich in

  • OLG Koblenz, 03.11.2016 - 11 UF 180/16

    Unbilligkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs: Bezug einer deutschen

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 16 U 67/19
  • OLG Köln, 16.01.2014 - 25 UF 128/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter türkischen Ehegatten hinsichtlich in

  • OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 4 UF 46/19

    Versorgungsausgleich: Wertausgleich eines betrieblichen Anrechts aus

  • OLG Saarbrücken, 02.03.2020 - 6 UF 101/19

    Eine Unterhaltspflichtverletzung ist im Rahmen von § 27 VersAusglG nur dann

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 UF 32/19

    Versorgungsausgleich, Ausübung des Kapitalwahlrechts, grobe Unbilligkeit

  • VG Augsburg, 09.11.2017 - Au 2 K 17.323

    Keine Anpassung der Versorgung wegen des Todes der ausgleichsberechtigten Person

  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 3 UF 401/11

    Billigkeitsgründe bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach deutschem

  • OLG Hamburg, 25.05.2021 - 2 UF 138/20
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