Rechtsprechung
BGH, 17.10.2012 - XII ZB 181/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 278 FamFG, § 280 FamFG, § 283 FamFG
Betreuungsverfahren: Anhörung oder Begutachtung des Betroffenen gegen seinen Willen in seiner Wohnung; notwendige Anordnung einer Vorführung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anhörung und Begutachtung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren in seiner Wohnung gegen seinen Willen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Anhörung eines Betroffenen über eine Betreuerbestellung darf nur mit dessen Zustimmung in seiner Wohnung erfolgen , §§ 278, 280, 283, 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG,
- rewis.io
Betreuungsverfahren: Anhörung oder Begutachtung des Betroffenen gegen seinen Willen in seiner Wohnung; notwendige Anordnung einer Vorführung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 278 Abs. 5
Anhörung und Begutachtung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren in seiner Wohnung gegen seinen Willen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Begutachtung gegen den Willen des Betreuten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Anhörung gegen den Willen des Betroffenen in seiner Wohnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Betroffener darf nicht gegen seinen Willen in seiner Wohnung angehört oder begutachtet werden
- haerlein.de (Kurzinformation)
Betreuungsverfahren - Anhörung und Begutachtung dürfen gegen den Willen eines Betroffenen nicht in dessen Wohnung erfolgen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Betreuung und Anhörung
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Hamborn, 20.10.2011 - 4 XVII 554/11
- LG Duisburg, 27.02.2012 - 12 T 216/11
- BGH, 17.10.2012 - XII ZB 181/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 691
- MDR 2012, 1488
- FGPrax 2013, 26
- NJ 2013, 160
- FamRZ 2013, 31
- Rpfleger 2013, 87
- JR 2013, 221
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18
Anordnung im Unterbringungsverfahren zur Untersuchung der Betroffenen in deren …
Letztere Maßnahme dient jedoch allein dem Ziel, die Person des Betroffenen aufzufinden, um ihn der Untersuchung zuzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - XII ZB 181/12 -, juris, Rn. 18 m.w.N.;… Kretz, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 283 FamFG Rn. 4; ebenso BTDrucks 16/6308, S. 420). - BGH, 20.08.2014 - XII ZB 179/14
Aufhebungsverfahren für eine Betreuung: Begutachtung des Betroffenen nach …
Wirkt der Betroffene an einer Begutachtung nicht mit, so kann das Gericht gemäß § 283 Abs. 1 und Abs. 3 FamFG seine Vorführung anordnen (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2012 - XII ZB 181/12 - FamRZ 2013, 31 Rn. 18; BT-Drucks. 16/6308 S. 268). - BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14
Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer …
In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2012 - XII ZB 181/12 - FamRZ 2013, 31 Rn. 10 mwN). - BGH, 26.02.2014 - XII ZB 503/13
Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei der …
Dass eine Anhörung des Betroffenen entbehrlich ist, ergibt sich auch nicht aus den übrigen Beschlussgründen und ist hier im Übrigen schon deshalb ausgeschlossen, weil bereits die vom Amtsgericht unter gewaltsamer Öffnung der Wohnung des Betroffenen durchgeführte Anhörung verfahrensfehlerhaft war (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2012 - XII ZB 181/12 -FamRZ 2013, 31 Rn. 11 ff.).