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   BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20   

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https://dejure.org/2020,38492
BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20 (https://dejure.org/2020,38492)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2020 - XII ZB 183/20 (https://dejure.org/2020,38492)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 (https://dejure.org/2020,38492)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als Entscheidungsgrundlage hinsichtlich Verletzung des Anspruchs eines Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen mangels Bestimmung seines freien Willens ...

  • rewis.io

    Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung eines Betroffenen

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung eines Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
    Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als Entscheidungsgrundlage hinsichtlich Verletzung des Anspruchs eines Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen mangels Bestimmung seines freien Willens ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erst im Anhörungstermin ausgehändigte Sachverständigengutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung - wegen einer psychischen Krankheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die durch Zeitablauf erledigte Unterbringung - und die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Voraussetzung für die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung eines Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 3
  • FamRZ 2021, 303
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20
    Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16, FamRZ 2016, 1068 und XII ZB 236/15, FamRZ 2016, 1065).

    Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068 Rn. 7, 14 und XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 95/16

    Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20
    Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16, FamRZ 2016, 1068 und XII ZB 236/15, FamRZ 2016, 1065).

    Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068 Rn. 7, 14 und XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20
    Diesen Anforderungen genügt das amtsgerichtliche Verfahren nicht, weil das Sachverständigengutachten der Betroffenen erst in der am Tag des Beschlusserlasses erfolgten persönlichen Anhörung vom 26. Februar 2020 ausgehändigt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 12 f. und vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 11 f.).
  • BGH, 17.06.2020 - XII ZB 574/19

    Betreuungsverfahren: Beschwerderecht der Angehörigen gegen von Amts wegen

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20
    Unabhängig von der Frage, inwieweit diese nicht mehr zum erstinstanzlichen Rechtszug gehörende (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 574/19 - FamRZ 2020, 1590 Rn. 12 mwN), nach Erlass der mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung erfolgende Verfahrenshandlung des Amtsgerichts dessen Verfahrensfehler zu heilen geeignet ist, ist die Anhörung aber nicht persönlich, sondern telefonisch vorgenommen worden.
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19

    Ersetzung der notwendigen persönlichen Bekanntgabe an den Betroffenen in einem

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20
    Die Feststellung, dass die Betroffene durch die angefochtenen Beschlüsse im Sinne des § 62 Abs. 1 FamFG in ihren Rechten verletzt ist, wird sowohl durch die aufgezeigte Fehlerhaftigkeit des Verfahrens (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 18 f.) als auch dadurch gerechtfertigt, dass Amts- und Landgericht zum Fehlen des freien Willens der Betroffenen als materiell-rechtliche Voraussetzung der Unterbringungsgenehmigung keine ausreichenden Feststellungen getroffen haben.
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20
    Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne dieser Vorschrift (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20
    Der vom Amtsgericht insoweit bemühte Hinweis auf die allgemeinen Gefahren der Corona-Pandemie ist bereits im Ansatz nicht geeignet, eine Ausnahme vom Erfordernis der persönlichen Anhörung zu rechtfertigen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20
    Diesen Anforderungen genügt das amtsgerichtliche Verfahren nicht, weil das Sachverständigengutachten der Betroffenen erst in der am Tag des Beschlusserlasses erfolgten persönlichen Anhörung vom 26. Februar 2020 ausgehändigt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 12 f. und vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 11 f.).
  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20

    Betreuungsverfahren: Nachholung einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch

    Allein der Hinweis auf die aus der Pandemie folgenden allgemeinen Infektions- und - daraus resultierend - Erkrankungsrisiken ist bereits im Ansatz nicht geeignet, eine Ausnahme vom Erfordernis der persönlichen Anhörung zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - und vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.06.2021 - XII ZB 97/21

    Unterbringungssache: Gegenstand des Beschwerdeverfahrens; zivilrechtliche und

    Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - NJW-RR 2021, 3 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21

    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend

    Denn eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren kann im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden, was vom Senat bislang offengelassen wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2021 - XII ZB 415/20 - FamRZ 2021, 889 Rn. 7, vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - NJW-RR 2021, 3 Rn. 9 und vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 7).
  • BGH, 02.02.2022 - XII ZB 530/21

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers zur Einlegung der Beschwerde im Namen des

    Allerdings steht ein freier Wille des Betroffenen ebenso der Betreuung (§ 1896 Abs. 1a BGB) wie auch einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB materiellrechtlich entgegen (Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - NJW-RR 2021, 3 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 14.09.2022 - XII ZB 52/22

    Unterbringungsverfahren: persönliche Anhörung des Betroffenen im

    a) Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - NJW-RR 2021, 3 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 197/21

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung oder Genehmigung einer

    a) Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde allerdings geltend, dass keine durch ein Sachverständigengutachten gesicherten Feststellungen zur Aufhebung des freien Willens bei dem Betroffenen getroffen worden seien (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - NJW-RR 2021, 3 Rn. 11 mwN).
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