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   BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05   

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https://dejure.org/2008,2392
BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05 (https://dejure.org/2008,2392)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - XII ZB 186/05 (https://dejure.org/2008,2392)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - XII ZB 186/05 (https://dejure.org/2008,2392)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den organisatorischen Anforderungen bei Anweisungen des Anwalts bei Übertragung der Fristennotierung und -überwachung auf zuverlässiges Büropersonal - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrauen eines voll ausgebildeten und sorgfältigen Personals eines Rechtsanwalts mit der Notierung und Überwachung des Fristenkalenders; Berechtigung einer Rechtsanwaltsgehilfin zur eigenmächtigen Löschung einer Frist nach Erledigung einer Fristsache aufgrund einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltsverschulden; Fristennotierung und Überwachung durch Personal; verspätete Berufungsbegründung

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 520 ZPO
    Notierung und Überwachung von Fristen durch das Personal

  • Judicialis

    ZPO § 233 Fd; ; ZPO § 520 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 § 520 Abs. 2
    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Durchführung von Einzelanweisungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notierung und Überwachung von Fristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1160
  • MDR 2008, 704
  • FamRZ 2008, 1165
  • AnwBl 2008, 469
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 148/00

    Postausgangskontrolle im Rechtsanwaltsbüro

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05
    Ist dies geschehen und die weitere Beförderung der ausgehenden Post organisatorisch zuverlässig vorbereitet, darf die Frist im Kalender als erledigt gekennzeichnet werden (BGH Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00 - NJW 2001, 1577, 1578).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05
    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 88, 118, 123 ff.).
  • BGH, 18.10.1993 - II ZB 7/93

    Wiedereinsetzung bei "abgehakter" Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05
    Wenn der Rechtsanwalt zugleich durch eine allgemeine Kanzleianweisung oder durch Einzelanweisungen sicherstellt, dass im Fristenkalender eingetragene Fristen erst gelöscht werden dürfen, nachdem die Fristsache erledigt ist (vgl. auch BGH Beschluss vom 18. Oktober 1993 - II ZB 7/93 - NJW 1993, 3333), darf die mit der Fristenkontrolle betraute Rechtsanwaltsgehilfin die Frist nach Prüfung der sich aus den Handakten ergebenden Erledigung eigenständig löschen und muss nicht zusätzlich in jedem Einzelfall die Zustimmung des zuständigen Rechtsanwalts einholen.
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N. und Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. sowie vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N. und Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. sowie vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N. und Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. sowie vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 109/04

    Anforderungen an die Organisation eines Anwaltsbüros hinsichtlich der Notierung

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05
    b) Mit der Notierung und Überwachung von Fristen darf ein Rechtsanwalt allerdings sein voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, soweit nicht besondere Gründe gegen deren Zuverlässigkeit sprechen (Senatsbeschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 109/04 - FamRZ 2007, 2059, 2060).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05
    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 - FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 26.02.2015 - III ZB 55/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Schließlich gehört zu einer wirksamen Fristenkontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft nochmals und abschließend selbständig überprüft wird (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2015 - IV ZB 14/14, BeckRS 2015, 01755 Rn. 8; vom 9. Dezember 2014 - VI ZB 42/13, BeckRS 2015, 00476 Rn. 8; vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 f Rn. 8 f; vom 27. März 2012 - II ZB 10/11, NJW-RR 2012, 745, 746 Rn. 9 und vom 5. März 2008 - XII ZB 186/05, NJW-RR 2008, 1160, 1161 Rn. 11 ff sowie Senatsbeschlüsse vom 27. November 2013 - III ZB 46/13, NJOZ 2014, 1476 Rn 8 und vom 13. September 2007 - III ZB 26/07, MDR 2008, 53, 54 - jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2014 - 6 U 100/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Zu diesem Zweck muss der Prozessbevollmächtigte nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmittel oder Rechtsmittelbegründungen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden, sondern zusätzlich eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die eine rechtzeitige Versendung fristwahrender Schriftsätze zuverlässig gewährleistet wird (BGH Beschl. v. 13.09.2007, III ZB 26/07, juris Rz. 15 = MDR 2008, 53 f.; Beschl. v. 05.03.2008, XII ZB 186/05, juris Rz. 10 = NJW-RR 2008.1160 f.).

    Da für die Ausgangskontrolle in jedem Anwaltsbüro ein Fristenkalender unabdingbar ist, muss der Rechtsanwalt sicherstellen, dass die im Kalender vermerkten Fristen erst gestrichen werden oder deren Erledigung sonst kenntlich gemacht wird, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht, die weitere Beförderung der ausgehenden Post also organisatorisch zuverlässig vorbereitet worden ist (BGH Beschl. v. 05.03.2008, XII ZB 186/05, juris Rz. 11 = NJW-RR 2008.1160 f.).

    Hat der Rechtsanwalt durch eine allgemeine Kanzleianweisung oder durch Einzelanweisungen sichergestellt, dass im Fristenkalender eingetragene Fristen erst gelöscht werden dürfen, nachdem die Fristsache erledigt ist, darf die mit der Fristenkontrolle betraute Rechtsanwaltsgehilfin die Frist nach Prüfung der sich aus den Handakten ergebenden Erledigung eigenständig löschen und muss nicht in jedem Einzelfall die Zustimmung des zuständigen Rechtsanwalts einholen (Beschl. v. 05.03.2008, XII ZB 186/05, juris Rz. 12 = NJW-RR 2008.1160 f.).

  • BGH, 22.04.2009 - IV ZB 22/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGHZ 151, 221, 227 ; BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - XII ZB 186/05 - NJW-RR 2008, 1160 Tz. 7; BVerfG NJW-RR 2002, 1004; NJW 2004, 2583, 2584 , jeweils m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsanwalt regelmäßig sein voll ausgebildetes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal mit der Notierung und Überwachung von Fristen betrauen (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2008 aaO Tz. 12; vom 11. September 2007 - XII ZB 109/04 - NJW 2007, 3497 Tz. 15; vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815 unter II 3 a; vom 27. März 2001 - VI ZB 7/01 - NJW-RR 2001, 1072 unter II; vom 8. Juli 1992 - XII ZB 55/92 - NJW 1992, 3176 unter II 2, jeweils m.w.N.).

  • OLG Köln, 10.01.2011 - 17 U 76/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Ebenso darf er sein voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal mit der Notierung und Überwachung von Fristen betrauen (BGH NJW-RR 2008, 1160) sowie mit der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes mittels eines Telefaxgerätes (BGH NJW-RR 2010, 998, 999 f.).

    Darüber hinaus muss der Anwalt durch seine Büroorganisation dafür Sorge tragen, dass fristgebundene Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders auf ihre Erledigung hin überprüft werden (BGH NJW 1997, 2120, 2121; NJW-RR 2008, 1160, 1161, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Zusätzlich hat er eine Ausgangskontrolle zu schaffen, die gewährleistet, dass fristwahrende Schriftsätze tatsächlich rechtzeitig hinausgehen (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2008 - XII ZB 186/05, NJW-RR 2008, 1160, Tz. 10; vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04, FamRZ 2006, 192, unter 2; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2008 - II ZB 43/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Es fehlt jedoch - was das Berufungsgericht übersehen hat - schon nach dem eigenen glaubhaft gemachten Vortrag der Klägerin an einer effektiven Ausgangskontrolle, wie sie nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erforderlich ist (vgl. nur Sen.Beschl. v. 26. Juni 2006 - II ZB 26/05, NJW-RR 2006, 1459 f.; BGH, Beschl. v. 5. März 2008 - XII ZB 186/05, FamRZ 2008, 1165; v. 4. November 2003 - VI ZB 50/03, NJW 2004, 688 f.; v. 2. März 2000 - V ZB 1/00, NJW 2000, 1957; v. 9. Juni 1992 - VI ZB 9/92, NJW-RR 1992, 1277).
  • OLG München, 07.05.2012 - 7 U 960/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Kanzleiorganisation

    Der Senat verkennt nicht, dass der Rechtsanwalt mit der Notierung und Überwachung von Fristen und der Führung des Fristenkalenders eine voll ausgebildete und sorgfältig überwachte Bürokraft betrauen darf (st. Rspr., vgl. BGH NJW-RR 2008, 1160 Rz: 12).
  • BPatG, 09.05.2012 - 28 W (pat) 612/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bueno Perro/PERRO (Wort-Bild-Marke)/Perro" - keine

    Für die Fristkontrolle eingeschaltete Angestellte sind in jedem Fall anzuweisen, Fristen im Kalender grundsätzlich erst zu streichen oder als erledigt zu kennzeichnen, nachdem sie sich anhand der Akte vergewissert haben, dass zweifelsfrei nichts mehr zu veranlassen ist (BGH NJW-RR 2008, 1160, 1161).
  • OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen können insbesondere in der Führung eines Fristenkalenders und der allgemeinen Anweisung bestehen, dass der Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstags von einer hierfür bestimmten geeigneten Person kontrolliert wird (Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl., 2009, § 233 RN 24; BGH, NJW-RR 2008, 1160 m.w.N.; BAG, NJW 2007, 3021).
  • BPatG, 29.03.2012 - 28 W (pat) 511/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Happy Pet/Lucky-Pet" - keine Wiedereinsetzung in den

    Er ist jedoch verpflichtet, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht (BGH NJW-RR 2008, 1160; NJW-RR 2008, 576; NJW-RR 2008, 76/77).
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