Rechtsprechung
BGH, 18.10.2017 - XII ZB 186/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 1a BGB
Betreuungssache: Voraussetzung der Anordnung einer Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen
- IWW
§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Anordnung der Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen; Feststellung des Fehlens der Fähigkeit des an einer psychischen Erkrankung leidenden Betroffenen zur Bildung eines freien Willens
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Anordnung der Betreuung, Vorsorgevollmacht, Wille des Betroffenen, SV-Gutachten, freie Willensbestimmung
- rewis.io
Betreuungssache: Voraussetzung der Anordnung einer Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 1a
Anordnung der Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen; Feststellung des Fehlens der Fähigkeit des an einer psychischen Erkrankung leidenden Betroffenen zur Bildung eines freien Willens - rechtsportal.de
BGB § 1896 Abs. 1a ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
Anordnung der Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen; Feststellung des Fehlens der Fähigkeit des an einer psychischen Erkrankung leidenden Betroffenen zur Bildung eines freien Willens - datenbank.nwb.de
Betreuungssache: Voraussetzung der Anordnung einer Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuung gegen den Willen des Betroffenen?
- famrz.de (Kurzinformation)
Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anordnung der Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen
Verfahrensgang
- AG Bremen, 06.01.2017 - 46 XVII P 119/12
- LG Bremen, 31.03.2017 - 5 T 55/17
- BGH, 18.10.2017 - XII ZB 186/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 410
- FGPrax 2018, 29
- FamRZ 2018, 205
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.03.2016 - XII ZB 455/15
Betreuungsverfahren: Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Ausschluss …
Auszug aus BGH, 18.10.2017 - XII ZB 186/17
Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2016, XII ZB 455/15, FamRZ 2016, 970).Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 6 f. mwN).
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16
Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im …
Auszug aus BGH, 18.10.2017 - XII ZB 186/17
Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2 folgt aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 438/16 - FamRZ 2017, 552 Rn. 9 ff.). - BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16
Betreuungssache: Betreuungsbedarf und Betreuerauswahl; inhaltliche Anforderungen …
Auszug aus BGH, 18.10.2017 - XII ZB 186/17
Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16 - FamRZ 2017, 648 Rn. 15 mwN).
- BGH, 30.10.2019 - XII ZB 144/19
Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; …
Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 186/17, FamRZ 2018, 205).Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 186/17 - FamRZ 2018, 205 Rn. 10 mwN).
- BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18
Betreuungssache: Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Anordnung einer …
Zwar ist im Ausgangspunkt richtig, dass das Vorliegen dieser Tatbestandsvoraussetzung durch den sachverständig beratenen Tatrichter (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 186/17 - FamRZ 2018, 205 Rn. 10 mwN) positiv festgestellt werden muss und daher dann, wenn trotz ausreichender Ermittlungen eine solche Feststellung nicht möglich ist, eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen nicht eingerichtet werden kann. - OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 12 U 15/09
Pflegebedarf nach Verkehrsunfall
Gegen den Willen eines Volljährigen setzt die Anordnung der Betreuung voraus, dass durch ein Sachverständigengutachten belegt ist, dass der Betroffene an einer psychischen Erkrankung leidet, ihm die Fähigkeit fehlt, einen freien Willen zu bilden (BGH, XII ZB 186/17).