Weitere Entscheidung unten: AG Deggendorf, 24.10.2018

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   BGH, 24.10.2018 - XII ZB 188/18   

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BGH, 24.10.2018 - XII ZB 188/18 (https://dejure.org/2018,38311)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2018 - XII ZB 188/18 (https://dejure.org/2018,38311)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18 (https://dejure.org/2018,38311)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 63 Abs. 1 FamFG, § ... 15 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG, §§ 166 bis 195 ZPO, § 15 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 58 FamFG, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Inlaufsetzen der Beschwerdefrist in einer Betreuungssache

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdefrist, Aufhebung der Beteuung, Zustellung des Beschlusses, aufhebung der Betreuung

  • rewis.io

    Ablehnung der Aufhebung der Betreuung: Beginn der Beschwerdefrist für den die Aufhebung begehrenden Betroffenen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 15 Abs. 2 ; FamFG § 41 Abs. 1 S. 2
    Inlaufsetzen der Beschwerdefrist in einer Betreuungssache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Aufhebung einer Betreuung - und die Beschwerdefrist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerdefrist bei Betreuungssache

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Lauf der Beschwerdefrist bei Aufhebung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 181
  • FGPrax 2019, 48
  • FamRZ 2019, 477
  • Rpfleger 2019, 85
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12

    Betreuungssache: Beginn der Beschwerdefrist bei mangelhafter Zustellung der

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - XII ZB 188/18
    In einer Betreuungssache wird die Beschwerdefrist für einen Betroffenen, der die Aufhebung einer bestehenden Betreuung begehrt, nur dann in Lauf gesetzt, wenn der Beschluss, mit dem die Aufhebung der Betreuung abgelehnt wird, wirksam an den Betroffenen selbst förmlich zugestellt wurde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013, XII ZB 411/12, FamRZ 2013, 1566).

    Deshalb wird in einer Betreuungssache die Beschwerdefrist für einen Betroffenen, der mit der Einrichtung der Betreuung nicht einverstanden ist, nur dann in Lauf gesetzt, wenn der Beschluss über die Betreuerbestellung wirksam an ihn selbst zugestellt wurde (Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 13.05.2015 - XII ZB 491/14

    Betreuungssache: Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines anfechtbaren Beschlusses

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - XII ZB 188/18
    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb die Beschwerdefrist im vorliegenden Fall nicht nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG zu laufen begonnen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 - FamRZ 2015, 1374 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19

    Betreuungsrechtliche Genehmigung: Beschwerdebefugnis; Anfechtung einer

    Eine Wahlmöglichkeit besteht allerdings nicht, wenn spezielle gesetzliche Regelungen eine bestimmte Form vorschreiben (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18 - FamRZ 2019, 477 Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Daher fehlt es an einer wirksamen Bekanntgabe, so dass die Rechtsbeschwerdefrist noch nicht zu laufen begonnen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18 - FamRZ 2019, 477 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 16.06.2021 - XII ZB 358/20

    Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen

    Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19, FamRZ 2020, 770 und vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18, FamRZ 2019, 477).

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen förmlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb die einmonatige Beschwerdefrist (§ 63 Abs. 1 FamFG) nicht nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG in Lauf gesetzt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18 - FamRZ 2019, 477 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19

    Der Formmangel der fehlenden Unterzeichnung der Beschwerdeschrift kann bis zum

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen förmlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb die einmonatige Beschwerdefrist (§ 63 Abs. 1 FamFG) nicht nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG in Lauf gesetzt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18 - FamRZ 2019, 477 Rn. 11 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20

    Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht

    Welche der beiden Möglichkeiten der Bekanntgabe das Gericht wählt, liegt grundsätzlich in dessen pflichtgemäßem Ermessen (BGH vom 24.10.2018 - XII ZB 188/18, FamRZ 2019, 477, juris Rn. 11).

    Unterbleibt eine nach dieser Vorschrift erforderliche Zustellung, so ist die Bekanntgabe unwirksam, und die Beschwerdefrist beginnt nicht zu laufen (BGH vom 24.10.2018 - XII ZB 188/18, juris Rn. 11, FamRZ 2019, 477, und vom 13.05.2015 - XII ZB 491/14, FamRZ 2015, 1374, juris Rn. 7), wenn nicht eine Heilung erfolgt (vgl. Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Auflage 2020, § 63 FamFG Rn. 5).

  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 75/20

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

    (2) Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14, FamRZ 2015, 1374 Rn. 7; vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18, FGPrax 2019, 48 Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 182/20

    Verfassungsbeschwerde gegen betreuungsrechtliche Entscheidungen

    Soweit der Beschwerdeführer mit der Aufhebung der Betreuung nicht einverstanden gewesen sein sollte, war die Zustellung von § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG sogar verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18, MDR 2019, 181 = juris, Rn. 10).
  • LG Osnabrück, 28.02.2019 - 7 T 703/18

    Zur Beschwerdefrist, zur erneuten Anhörung des Betroffenen und zur

    Deshalb wird in einer Betreuungssache die Beschwerdefrist für einen Betroffenen, der mit der Einrichtung einer Betreuung nicht einverstanden ist, nur durch förmliche Zustellung gemäß §§ 166-195 ZPO in Lauf gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.2018 - XII ZB 188/18 = BeckRS 2018, 29273, Rn. 9-11).
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   AG Deggendorf, 24.10.2018 - XII ZB 188/18   

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AG Deggendorf, Entscheidung vom 24.10.2018 - XII ZB 188/18 (https://dejure.org/2018,54170)
AG Deggendorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18 (https://dejure.org/2018,54170)
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