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   BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13   

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https://dejure.org/2016,10015
BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13 (https://dejure.org/2016,10015)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2016 - XII ZB 196/13 (https://dejure.org/2016,10015)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2016 - XII ZB 196/13 (https://dejure.org/2016,10015)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836 Abs 1 BGB, § 1908i Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 2 S 2 VBVG
    Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen Betreuung und der Betreuerbestellung

  • IWW

    § 242 BGB, §§ 292, 168 FamFG, §§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG, §§ 1836 Abs. 1, 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Vergütungsanspruchs des Betreuers im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Zeitraum der Betreuerbestellung

  • rewis.io

    Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen Betreuung und der Betreuerbestellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Vergütungsanspruchs des Betreuers im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Zeitraum der Betreuerbestellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Vergütungsanspruch des Betreuers vor der Betreuerbestellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung - nach Ablauf der vorläufigen Betreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch nur bei Betreuerbestellung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch eines Betreuers nur bei Betreuerbestellung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch eines Betreuers nur bei Betreuerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 707
  • MDR 2016, 734
  • FGPrax 2016, 169
  • FamRZ 2016, 1072
  • Rpfleger 2016, 563
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bayreuth, 04.03.2011 - 42 T 3/11

    Betreuung: Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
    Nach einer Auffassung ergibt sich ein Anspruch aus einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG, wenn der Betreuungsbedarf für den betroffenen Zeitraum feststeht, das Betreuungsgericht zwar pflichtwidrig untätig geblieben ist, jedoch einen Vertrauenstatbestand für den Fortbestand der Betreuung gesetzt hat (LG Bayreuth Beschluss vom 4. März 2011 - 42 T 3/11 - juris Rn. 12 f.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13

    Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
    Das kann etwa zur Folge haben, dass es dem Schuldner der Vergütung verwehrt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen (Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 186/13 - FamRZ 2015, 248 Rn. 19 f.).
  • LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02
    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
    Die Höhe der geschuldeten und im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Vergütung entspreche der üblichen Vergütung und damit den nach den Vorschriften des Betreuervergütungsgesetzes pauschalierten Stundensätzen (LG Cottbus FamRZ 2004, 401, 402).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
    Eine andere Ansicht stellt formal auf die fehlende Betreuerbestellung ab und verneint eine Vergütung für eine davor liegende Tätigkeit (OLG Schleswig NJW-RR 1999, 660; zum Vormund: MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 Rn. 3; Jürgens/v. Crailsheim Betreuungsrecht § 1836 BGB Rn. 5 mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 135/18

    Zur Frage, ob Umgangspflegern eine Vergütung für von ihnen durchgeführte

    Billigkeitserwägungen vermögen indessen keinen im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Anspruch zu begründen (Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10).
  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 562/16

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers: Tätigwerden auf Veranlassung des Gerichts

    Aus der zum Betreuungsrecht ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2016 (XII ZB 196/13) sei nicht herzuleiten, dass vor der Einsetzung eines Betreuers, Vormunds oder Pflegers in keinem Fall Vergütungsansprüche entstehen könnten.

    aa) Für den Vergütungsanspruch eines Betreuers, für den es vorübergehend an einer wirksamen Betreuerbestellung fehlt, hat der Senat bereits entschieden, dass auf § 242 BGB gestützte Billigkeitserwägungen keinen im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigenden Anspruch zu begründen vermögen, obwohl der Grundsatz von Treu und Glauben auch in diesem Verfahren zur Anwendung gelangen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10).

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16

    Pflegschaft eines Großelternteils für ein minderjähriges Kind:

    Für eine rückwirkende Festsetzung eines entsprechenden Anspruchs aus anderen Rechtsgründen ist im Verfahren nach § 168 FamFG kein Raum (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017, XII ZB 562/16, zur Veröffentlichung bestimmt und vom 2. März 2016, XII ZB 196/13, FamRZ 2016, 1072).

    Für eine ausnahmsweise rückwirkende Festsetzung auch für die Zeit vor der förmlichen Bestellung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt zum Umgangspfleger und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 mwN zur Betreuervergütung; anders noch OLG Schleswig Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 15 WF 301/13 - juris Rn. 11 mwN; OLG Hamm FamRZ 2014, 672; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 888, 889).

    Denn im Festsetzungsverfahren nach § 168 FamFG können nur solche Ansprüche geltend gemacht werden, die auf den dort genannten Anspruchsgrundlagen beruhen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 zur Betreuervergütung).

  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20

    Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und

    Ebenso wenig wie im Vergütungsfestsetzungsverfahren über Einwendungen zu befinden ist, die nicht im Vergütungsrecht wurzeln, ist in diesem Verfahren über Zahlungsansprüche außerhalb des Vergütungsrechts zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 14 ff. mwN zur Vergütung des Vormunds; vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 21 mwN zur Vergütung des Umgangspflegers und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 zur Vergütung des Betreuers).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17

    Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung

    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH vom 02.03.2016 zu Az. XII ZB 196/13 wendete sich der Bezirksrevisor gegen den Ansatz einer Vergütung des Ergänzungspflegers vor der Verpflichtung am 24.09.2015.

    Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu der von der Beschwerdeführerin zitierten, zum Betreuungsrecht ergangenen Entscheidung des BGH vom 02.03.2016 (FamRZ 2016, 1072), die eine Vergütungsfähigkeit für den Zeitraum zwischen dem Ende der vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf und der Einrichtung der Betreuung in der Hauptsache ablehnt.

  • OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 WF 125/16

    Vergütung des gerichtlich "bestellten" Umgangspflegers

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 02.03.2016 (XII ZB 196/13), der eine Anwendung von § 242 BGB ebenfalls nicht ausschließt; der dort zur Entscheidung über eine Betreuervergütung zugrunde liegende Fall einer in einem vorläufigen Beschluss ausdrücklich befristeten und anschließend nicht nahtlos vom Gericht verlängerten oder erneut beschlossenen Betreuung mit der Folge, dass der ersichtlich entstandene Zwischenzeitraum nicht vergütet werden kann und auch kein diesbezüglicher Rechtsschein erzeugt worden war, ist mit dem vorliegenden Sachverhalt bereits im Ansatz nicht vergleichbar.
  • OLG Frankfurt, 17.07.2017 - 4 WF 138/17

    Ein Rechtmittel ist nicht bekannt geworden.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Entscheidung des BGH zu Az. XII ZB 196/13 BGH vom 02. März 2016 (FamRZ 2016, 1072), nach der eine Anwendung des § 242 BGB ebenfalls nicht ausgeschlossen wird.
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