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   BGH, 08.05.2013 - XII ZB 198/12   

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https://dejure.org/2013,12489
BGH, 08.05.2013 - XII ZB 198/12 (https://dejure.org/2013,12489)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2013 - XII ZB 198/12 (https://dejure.org/2013,12489)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - XII ZB 198/12 (https://dejure.org/2013,12489)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 FamFG
    Beschwerdeverfahren in Familiensachen: Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung auf Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück auf den geschiedenen Ehegatten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung

  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren in Familiensachen: Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung auf Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück auf den geschiedenen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 1
    Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2437
  • MDR 2013, 865
  • FamRZ 2013, 1218
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZB 135/91

    Berücksichtigung des Kosteninteresses bei der Beschwer

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 198/12
    Weil auf die materielle Beschwer abzustellen ist, ist sogar gegen eine Anerkenntnisentscheidung ein Rechtsmittel zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Januar 1992 - XII ZB 135/91 - NJW 1992, 1513, 1514).

    Selbst wenn es dem Rechtsmittelführer wirtschaftlich betrachtet allein um die Abänderung der Kostenentscheidung geht, führt dies nicht ohne weiteres zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (Hk-ZPO/Gierl 5. Aufl. § 99 Rn. 10; vgl. Senatsbeschluss vom 15. Januar 1992 - XII ZB 135/91 - NJW 1992, 1513, 1514).

  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 202/74

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels wenn es offensichtlich nur darum geht, die

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 198/12
    Ein Umgehungstatbestand (vgl. BGH Urteil vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 202/74 - NJW 1976, 1267 mwN) liegt hier nicht vor.
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11

    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 198/12
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24 Rn. 7 mwN).
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 460/20

    Verbraucherinsolvenz - Disposition über die Arbeitskraft

    Dementsprechend kann bei einer Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung das Rechtsmittel auch eingelegt werden, um den Einwand der Erfüllung geltend zu machen (vgl. BGH 8. Mai 2013 - XII ZB 198/12 - Rn. 9 ff.) .
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