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   BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19   

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https://dejure.org/2020,38328
BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19 (https://dejure.org/2020,38328)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2020 - XII ZB 201/19 (https://dejure.org/2020,38328)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 201/19 (https://dejure.org/2020,38328)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 1606 Abs 3 S 2 BGB, § 1609 BGB, § 1610 BGB, § 287 ZPO
    Kindesunterhalt: Bemessung des neben Barunterhalt geschuldeten Betreuungsunterhalts bei Fremdunterbringung des minderjährigen Kindes; Wohnwert der vom Unterhaltspflichtigen bewohnten in seinem Eigentum stehenden Immobilie; Bewertung eines vom Arbeitgeber gewährten ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schulden eines Elternteils nach dem Tod des anderen Elternteils seinem fremduntergebrachten minderjährigen Kind neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt; Bemessen des Betreuungsunterhalts grundsätzlich pauschal in Höhe des Barunterhalts; Zurechnung des gesamten ...

  • rewis.io

    Kindesunterhalt: Bemessung des neben Barunterhalt geschuldeten Betreuungsunterhalts bei Fremdunterbringung des minderjährigen Kindes; Wohnwert der vom Unterhaltspflichtigen bewohnten in seinem Eigentum stehenden Immobilie; Bewertung eines vom Arbeitgeber gewährten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schulden eines Elternteils nach dem Tod des anderen Elternteils seinem fremduntergebrachten minderjährigen Kind neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt; Bemessen des Betreuungsunterhalts grundsätzlich pauschal in Höhe des Barunterhalts; Zurechnung des gesamten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesunterhalt - und die Anrechnung von Halbwaisenrente und Kindergeld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Arbeitgeberzuschuss zum auch dienstlich genutzten Privat-PKW - und der Kinderunterhalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Barunterhalt und Betreuungsunterhalt - für das fremduntergebrachte Kind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesunterhalt - und der Splittingvorteil des Vaters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesunterhalt - und die überobligatorische Arbeit des Vaters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesunterhalt - und das Wohnhaus im Alleineigentum

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhalt für fremduntergebrachtes minderjähriges Kind nach Tod des anderen Elternteils ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Bemessung des Betreuungsunterhalts nach Tod eines Elternteils - Wohnwert / Car Allowance

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung des Betreuungsunterhalts für ein fremduntergebrachtes minderjähriges Kind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Car Allowance beim Unterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Car Allowance beim Unterhalt

Besprechungen u.ä.

  • ftcam-ra.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bemessung des Betreuungsunterhalts nach dem Tod eines Elternteils, Berücksichtigung des gesamten Wohnwerts und unterhaltsrechtliche Bewertung von Zuschüssen für die dienstliche Nutzung eines vom Arbeitnehmer selbst anzuschaffenden Pkw

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 697
  • FamRZ 2021, 186
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 138/04

    Bemessung des Betreuungsunterhalts des auswärts untergebrachten minderjährigen

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
    Für einen davon abweichenden Betreuungsbedarf trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich darauf beruft (im Anschluss an Senatsurteil vom 30. August 2006 - XII ZR 138/04, FamRZ 2006, 1597).

    Die aus § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB abgeleitete Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt gilt dabei für jedes Kindesalter bis hin zum Erreichen der Volljährigkeit (Senatsurteil vom 30. August 2006 - XII ZR 138/04 - FamRZ 2006, 1597, 1598 f. mwN).

    Ist der andere Elternteil aber - wie hier - verstorben, bleibt es grundsätzlich bei der alleinigen Haftung des überlebenden Elternteils für den Bar- und den Betreuungsunterhalt (Senatsurteil vom 30. August 2006 - XII ZR 138/04 - FamRZ 2006, 1597, 1598).

    Dafür trägt aber derjenige Elternteil die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf einen solchen Ausnahmefall beruft (Senatsurteil vom 30. August 2006 - XII ZR 138/04 - FamRZ 2006, 1597, 1599 mwN).

    Deshalb hat der Senat unter Hinweis auf § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB für den Regelfall bereits entschieden, dass die Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt für jedes Kindesalter bis hin zum Erreichen der Volljährigkeit gilt (Senatsurteil vom 30. August 2006 - XII ZR 138/04 - FamRZ 2006, 1597, 1599).

    Entsprechend ist auch die der Antragstellerin zustehende Halbwaisenrente in vollem Umfang auf ihren gesamten Unterhaltsbedarf anzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 30. August 2006 - XII ZR 138/04 - FamRZ 2006, 1597, 1599).

    Ist nach dem Tode eines Elternteils der andere in vollem Umfang unterhaltspflichtig, dient das Kindergeld folglich allein seiner Entlastung, so dass es dann grundsätzlich in vollem Umfang auf den geschuldeten gesamten Unterhaltsbedarf anzurechnen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. August 2006 - XII ZR 138/04 - FamRZ 2006, 1597, 1599).

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass auch beim Verwandtenunterhalt (§ 1601 BGB) das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nur eingeschränkt zu berücksichtigen ist, wenn es auf einer überobligatorischen Tätigkeit beruht und eine vollständige Heranziehung des Einkommens zu Unterhaltszwecken gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstieße (Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 297/12 - FamRZ 2013, 1558 Rn. 12, 16 f.).

    Wer sich gegenüber seiner Erwerbsobliegenheit auf eine krankheitsbedingte Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit berufen will, muss grundsätzlich Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Leiden angeben und hat ferner darzulegen, inwieweit die behaupteten gesundheitlichen Störungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken (Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 297/12 - FamRZ 2013, 1558 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 19.03.2014 - XII ZB 367/12

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
    Dazu können auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zählen, denn durch das Bewohnen eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung entfällt die Notwendigkeit der Mietzahlung, die in der Regel einen Teil des allgemeinen Lebensbedarfs ausmacht (Senatsbeschlüsse vom 19. März 2014 - XII ZB 367/12 - FamRZ 2014, 923 Rn. 16 mwN und BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519 Rn. 23).

    Wenn in dieser Hinsicht mögliche und zumutbare Anstrengungen unterlassen werden, können deswegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch insoweit nicht nur die tatsächlichen, sondern ebenfalls fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2014 - XII ZB 367/12 - FamRZ 2014, 923 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 298/12

    Kindesunterhaltsanspruch: Kostentragungspflicht für berechtigten Mehrbedarf des

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
    Nur dann, wenn der Ehegatte des Unterhaltspflichtigen - wie hier - eigene steuerpflichtige Einkünfte bezieht, ist der Splittingvorteil auf den Unterhaltspflichtigen und seinen Ehegatten zu verteilen, allerdings nicht nach einem Halbteilungsmaßstab, sondern nach dem Maßstab einer fiktiven Einzelveranlagung beider Ehegatten (Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 298/12 - FamRZ 2013, 1563 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 201/16

    Elternunterhalt: Leistungsfähigkeit bei vom Unterhaltsschuldner an sein

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
    Überobligatorisch ist eine Tätigkeit dann, wenn für sie keine oder nur eine eingeschränkte Erwerbsobliegenheit besteht und deshalb derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht daran gehindert ist, sie jederzeit zu beenden oder zu reduzieren (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 201/16 - FamRZ 2017, 711 Rn. 19 ff. mwN und Senatsurteil BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1156).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
    Überobligatorisch ist eine Tätigkeit dann, wenn für sie keine oder nur eine eingeschränkte Erwerbsobliegenheit besteht und deshalb derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht daran gehindert ist, sie jederzeit zu beenden oder zu reduzieren (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 201/16 - FamRZ 2017, 711 Rn. 19 ff. mwN und Senatsurteil BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1156).
  • OLG München, 20.07.1998 - 12 WF 885/98
    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
    Zum einen ist ihr Unterhaltsanspruch gegenüber dem hier in Rede stehenden Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gemäß § 1609 BGB nachrangig (so OLG Koblenz NJW-RR 2014, 1282, 1283; noch anders zu § 1609 aF OLG München FamRZ 1999, 251, 252 und ihm folgend Wendl/Dose/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 572).
  • OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
    Zum einen ist ihr Unterhaltsanspruch gegenüber dem hier in Rede stehenden Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gemäß § 1609 BGB nachrangig (so OLG Koblenz NJW-RR 2014, 1282, 1283; noch anders zu § 1609 aF OLG München FamRZ 1999, 251, 252 und ihm folgend Wendl/Dose/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 572).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
    Sie ist rechtsbeschwerderechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Beteiligten unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Bemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. BGH Urteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 315/18 - NJW 2020, 1001 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 28.11.2012 - XII ZR 19/10

    Kindesunterhalt: Unterhaltsbemessung bei Verletzung der Obliegenheit zur

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl. bereits Senatsurteil vom 28. November 2012 - XII ZR 19/10 - FamRZ 2013, 278 Rn. 19).
  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

  • BGH, 17.09.2008 - XII ZR 72/06

    Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15

    Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs;

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16

    Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

  • BGH, 20.09.2023 - XII ZB 177/22

    Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen

    Diese ist rechtsbeschwerderechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Beteiligten unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Bemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 201/19 - FamRZ 2021, 186 Rn. 32 mwN).
  • OLG München, 16.02.2022 - 10 U 6245/20

    Sorgfaltsanforderungen an Fußgängerfurt - Haushaltsführungsschaden bei

    Die Bemessung der unfallbedingten Fahrtkosten nach § 287 ZPO ist letztlich in erster Linie Sache des Tatrichters (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 201/19 -, Rn. 32, juris).
  • OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20

    1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst zwar nicht die

    Überobligatorisch ist eine Tätigkeit dann, wenn für sie keine oder nur eine eingeschränkte Erwerbsobliegenheit besteht und deshalb derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht daran gehindert ist, sie jederzeit zu beenden oder zu reduzieren (vgl. BGH FamRZ 2021, 186; 2017, 711; 2013, 1558; 2005, 1154).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2021 - 9 UF 239/20

    Höhe des Trennungsunterhalts; Berücksichtigung von Guthaben auf dem

    Der Sachwert muss also dem Unterhaltspflichtigen durch die Möglichkeit der privaten Nutzung zufließen, ohne dass der Unterhaltspflichtige dafür die entsprechenden Kosten aufbringen muss (BGH FamRZ 2021, 186).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2021 - 6 UF 160/20

    Anspruch auf Kindesunterhalt Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen vom

    Überobligatorisch ist eine Tätigkeit dann, wenn für sie keine oder nur eine eingeschränkte Erwerbsobliegenheit besteht und deshalb derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht daran gehindert ist, sie jederzeit zu beenden oder zu reduzieren (vgl. BGH FamRZ 2021, 186 ; 2017, 711 ; 2013, 1558; 2005, 1154).
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