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   BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13   

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BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13 (https://dejure.org/2014,7818)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2014 - XII ZB 214/13 (https://dejure.org/2014,7818)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2014 - XII ZB 214/13 (https://dejure.org/2014,7818)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1578b Abs 1 S 1 BGB, § 1578b Abs 1 S 2 BGB, § 1578b Abs 1 S 3 BGB, § 1578b Abs 2 BGB
    Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Ehebedingter Nachteil durch betriebsbedingten Arbeitsplatzverlust; Darlegungslast

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1578b
    Betriebsbedingter Arbeitsplatzverlust als ehebedingter Nachteil

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung nachehelichen Unterhalts im Scheidungsverbundverfahren; Entstehung eines ehebedingten Nachteils aus einem betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes

  • rewis.io

    Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Ehebedingter Nachteil durch betriebsbedingten Arbeitsplatzverlust; Darlegungslast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578b
    Zahlung nachehelichen Unterhalts im Scheidungsverbundverfahren; Entstehung eines ehebedingten Nachteils aus einem betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehebedingter Nacheil durch betriebsbedingte Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehebedingter Nachteil bei betriebsbedingtem Arbeitsplatzverlust

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum ehebedingten Nachteil bei einem betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingter Arbeitsplatzverlust kein ehebedingter Nachteil

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geschiedenenunterhalt: Ehebedingte Nachteile durch klassische Rollenverteilung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebsbedingter Arbeitsplatzverlust kein ehebedingter Nachteil

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingter Verlust des Arbeitsplatzes kann ein ehebedingter Nachteil sein

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Ehebedingter Nachteil durch Einschränkung des Umkreises für Bewerbungen

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei der Forderung von nachehelichem Ehegattenunterhalt aufgrund ehebedingter Nachteile

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingter Verlust des Arbeitsplatzes als ehebedingter Nachteil?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1807
  • MDR 2014, 592
  • FamRZ 2014, 1007
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 650/11

    Nachehelicher Unterhalt: Arbeitsplatzwechsel als ehebedingter Nachteil

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13
    Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (im Anschluss an BGH, 24. März 2010, XII ZR 175/08, BGHZ 185, 1 = FamRZ 2010, 875 und Senatsbeschluss vom 13. März 2013, XII ZB 650/11, FamRZ 2013, 935).

    Die Differenz aus den beiden Positionen ergibt den ehebedingten Nachteil (Senatsbeschluss vom 13. März 2013 - XII ZB 650/11 - FamRZ 2013, 935 Rn. 35 mwN).

    Es ist auf die tatsächliche Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung abzustellen, weshalb der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht einwenden kann, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (Senatsbeschluss vom 13. März 2013 - XII ZB 650/11 - FamRZ 2013, 935 Rn. 36 und Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 20 mwN).

    Das ist der Fall, wenn der Unterhaltsberechtigte seinen Arbeitsplatz ausschließlich aus Gründen aufgegeben oder verloren hat, die außerhalb der Ehegestaltung liegen, so etwa aufgrund einer von ihm persönlich beschlossenen beruflichen Neuorientierung oder wegen einer betriebs- oder krankheitsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers (Senatsbeschluss vom 13. März 2013 - XII ZB 650/11 - FamRZ 2013, 935 Rn. 36 mwN).

    Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (Senatsurteil BGHZ 185, 1 = FamRZ 2010, 875 Rn. 18 ff. und Senatsbeschluss vom 13. März 2013 - XII ZB 650/11 - FamRZ 2013, 935 Rn. 37 mwN).

  • BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Aufgabe des Arbeitsplatzes wegen vorehelicher

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13
    Bei einem betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten entsprechenden Stelle bewirbt (im Anschluss an BGH, 7. März 2012, XII ZR 25/10, FamRZ 2012, 776 und vom 20. Februar 2013, XII ZR 148/10, FamRZ 2013, 860).

    Ein ehebedingter Nachteil kann sich bei einem - nicht ehebedingten - Arbeitsplatzverlust indes daraus ergeben, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene Rollenverteilung von der Aufnahme einer seiner beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten entsprechenden Erwerbstätigkeit absieht und ihm dadurch eine dauerhafte Einkommenseinbuße entsteht (Senatsurteile vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10 - FamRZ 2013, 860 Rn. 20 und vom 7. März 2012 - XII ZR 25/10 - FamRZ 2012, 776 Rn. 21).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZR 25/10

    Unterhaltsabänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Ehebedingter Nachteil bei

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13
    Bei einem betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten entsprechenden Stelle bewirbt (im Anschluss an BGH, 7. März 2012, XII ZR 25/10, FamRZ 2012, 776 und vom 20. Februar 2013, XII ZR 148/10, FamRZ 2013, 860).

    Ein ehebedingter Nachteil kann sich bei einem - nicht ehebedingten - Arbeitsplatzverlust indes daraus ergeben, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene Rollenverteilung von der Aufnahme einer seiner beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten entsprechenden Erwerbstätigkeit absieht und ihm dadurch eine dauerhafte Einkommenseinbuße entsteht (Senatsurteile vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10 - FamRZ 2013, 860 Rn. 20 und vom 7. März 2012 - XII ZR 25/10 - FamRZ 2012, 776 Rn. 21).

  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13
    Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (im Anschluss an BGH, 24. März 2010, XII ZR 175/08, BGHZ 185, 1 = FamRZ 2010, 875 und Senatsbeschluss vom 13. März 2013, XII ZB 650/11, FamRZ 2013, 935).

    Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (Senatsurteil BGHZ 185, 1 = FamRZ 2010, 875 Rn. 18 ff. und Senatsbeschluss vom 13. März 2013 - XII ZB 650/11 - FamRZ 2013, 935 Rn. 37 mwN).

  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11

    Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13
    Durch die Bewilligung von Altersvorsorgeunterhalt im Sinne von § 1578 Abs. 3 BGB bezogen auf die ehebedingte Einkommensdifferenz kann dieser Nachteil ausgeglichen werden (Senatsbeschlüsse vom 7. November 2012 - XII ZB 229/11 - FamRZ 2013, 109 Rn. 51 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 235/12 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 235/12

    Nachehelicher Unterhalt: Ausgleich des ehebedingten Nachteils geringerer

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13
    Durch die Bewilligung von Altersvorsorgeunterhalt im Sinne von § 1578 Abs. 3 BGB bezogen auf die ehebedingte Einkommensdifferenz kann dieser Nachteil ausgeglichen werden (Senatsbeschlüsse vom 7. November 2012 - XII ZB 229/11 - FamRZ 2013, 109 Rn. 51 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 235/12 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 53/09

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung ehebedingter Nachteile bei der

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13
    Dabei kommt es auf die Einwendungen des Ehemanns, wonach die Ehefrau während des ehelichen Zusammenlebens die gebotenen Erwerbsbemühungen unterlassen habe, entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde schon deshalb nicht an, weil für die Bewertung der in § 1578 b BGB aufgeführten Kriterien maßgeblich auf die tatsächlich gelebte Ehe, also auf objektive Umstände abzustellen ist (siehe etwa Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 27).
  • BGH, 09.04.2013 - XI ZR 337/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Antrag der Bank auf Vernehmung ihres

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13
    Dabei verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen; der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt allerdings keinen Schutz davor, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (BGH Beschluss vom 9. April 2013 - XI ZR 337/10 - BKR 2013, 260 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13
    Es ist auf die tatsächliche Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung abzustellen, weshalb der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht einwenden kann, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (Senatsbeschluss vom 13. März 2013 - XII ZB 650/11 - FamRZ 2013, 935 Rn. 36 und Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

    Erzielt der Unterhaltsberechtigte nach einer ehebedingten Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit lediglich Einkünfte, die den eigenen angemessenen Unterhaltsbedarf nach § 1578 b BGB nicht erreichen, scheidet eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs (§ 1578 b Abs. 2 Satz 1 BGB) regelmäßig aus (Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 214/13 - FamRZ 2014, 1007 Rn. 18 mwN).

    Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 214/13 - FamRZ 2014, 1007 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 04.07.2018 - XII ZB 122/17

    Nachehelicher Unterhalt: Ausgleich ehebedingter Nachteile durch

    Nachteile i.S.d. Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben, § 1578 b Abs. 1 Satz 3 BGB (Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 214/13 - FamRZ 2014, 1007 Rn. 17 mwN).

    Die Differenz aus den beiden Positionen ergibt den ehebedingten Nachteil (Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 214/13 - FamRZ 2014, 1007 Rn. 18 mwN).

    Dieser Maßstab bildet regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts und bemisst sich nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte (Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 214/13 - FamRZ 2014, 1007 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 08.06.2016 - XII ZB 84/15

    Herabsetzung nachehelichen Aufstockungsunterhalts: Berücksichtigung des

    Dieser Maßstab bildet regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts und bemisst sich nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 214/13 - FamRZ 2014, 1007 Rn. 18 und Senatsurteil vom 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11 - FamRZ 2013, 1366 Rn. 75 mwN).

    Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem angemessenen Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten im Sinne des § 1578 b Abs. 1 Satz 1 BGB und dem Einkommen, das der Unterhaltsberechtigte tatsächlich erzielt bzw. gemäß §§ 1574, 1577 BGB erzielen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 214/13 - FamRZ 2014, 1007 Rn. 18 mwN).

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