Rechtsprechung
BGH, 10.06.2020 - XII ZB 215/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1906 Abs 1 Nr 1 BGB
- rewis.io
- juris.de
Voraussetzungen für eine länger andauernde Unterbringung; Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung zur Selbstgefährdung
- rabüro.de
Zu den Voraussetzungen für eine länger andauernde Unterbringung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestehen einer ernstlichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen als Voraussetzung für eine (weitere) zivilrechtliche Unterbringung auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung (hier: Selbstgefährdung); Verhältnismäßigkeit der ...
- datenbank.nwb.de
Voraussetzungen für eine länger andauernde Unterbringung; Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung zur Selbstgefährdung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterbringung bei Selbstgefährdung
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zur Feststellung des Vorliegens einer Selbstgefährdung bei länger andauernder Unterbringung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Celle, 01.07.2019 - 25 XVII K 2126
- LG Lüneburg, 24.01.2020 - 1 T 85/19
- BGH, 10.06.2020 - XII ZB 215/20
Papierfundstellen
- MDR 2020, 1251
- FamRZ 2020, 1406
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20
Entscheidungskopie von Verfahrensbeteiligtem erhalten: Zustellungsmangel geheilt!
Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht auch Gelegenheit, die rechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich bei einer langjährigen Unterbringung mit Blick auf die Feststellung der von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorausgesetzten Gefährdung von Leib und Leben der Betroffenen und die hierfür gebotene Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung sowie für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Freiheitsentziehung ergeben (…vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 17 ff. mwN und vom 10. Juni 2020 - XII ZB 215/20 - FamRZ 2020, 1406 Rn. 11).