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   BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99   

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BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99 (https://dejure.org/2000,2462)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2000 - XII ZB 221/99 (https://dejure.org/2000,2462)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99 (https://dejure.org/2000,2462)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1387
  • FamRZ 2000, 750 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86

    Rechtsmittelfrist - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99
    Die Partei braucht nicht damit zu rechnen, daß das Rechtsmittelgericht strengere Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit stellt als das Erstgericht (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 = BGHR aaO Prozeßkostenhilfe 2 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99
    Zu I.: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels eingebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht damit rechnen mußte, daß ihr Antrag aus wirtschaftlichen Gründen wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 6 und 7, jeweils m.N.).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89

    Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99
    Zu I.: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels eingebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht damit rechnen mußte, daß ihr Antrag aus wirtschaftlichen Gründen wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 6 und 7, jeweils m.N.).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    b) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Partei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann zu gewähren, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99 - NJW-RR 2000, 1387 m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 131/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    b) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Partei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu gewähren, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen muss, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99 - NJW-RR 2000, 1387 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2008 - XII ZB 102/08

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei zu erwartender Ablehnung eines innerhalb

    Zwar weist die Rechtsbeschwerde zu Recht darauf hin, dass eine Partei, der bereits in erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, grundsätzlich davon ausgehen darf, dass ihr bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auch in der zweiten Instanz die Prozesskostenhilfe nicht mangels Bedürftigkeit versagt wird (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99 - NJW-RR 2000, 1387 und vom 23. Februar 2005 - XII ZB 71/00 - FamRZ 2005, 789).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 689/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitssache: Beginn der

    Gleiches gilt, wenn zwar einzelne Fragen zu den Einnahmen nicht beantwortet sind, sich aber aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (Senatsbeschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07 - FamRZ 2008, 871 Rn. 11 mwN) oder wenn dem Rechtmittelführer bereits in der Vorinstanz aufgrund eines ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Vordrucks Verfahrenskostenhilfe gewährt worden war und eine nunmehr im Vordruck vorhandene Lücke im Zusammenhang mit dem Beteiligtenvortrag nicht den Schluss nahe legt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beteiligten hätten sich zwischenzeitlich in einer für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe erheblichen Weise geändert (Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 2013- XII ZB 106/10 - FamRZ 2013,  1650 Rn. 13 und vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99 - NJW-RR 2000, 1387).
  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14

    Verschuldete Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss

    aa) Allerdings darf eine Partei, der - wie hier der Klägerin - in erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, grundsätzlich davon ausgehen, dass bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auch in der zweiten Instanz ihre Bedürftigkeit bejaht wird (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99, NJW-RR 2000, 1387; vom 23. Februar 2005 - XII ZB 71/00, FamRZ 2005, 789, juris Rn. 8 und vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10, FamRZ 2013, 1720, juris Rn. 21).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 520/18

    Einreichen eines vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrags durch einen

    Sie durfte sich zudem im Hinblick darauf, dass ihr bereits erstinstanzlich Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden war und sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht verändert hatten, für bedürftig halten (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99 - NJW-RR 2000, 1387).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZB 125/05

    Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Geltendmachung von

    a) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Partei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann zu gewähren, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99 - NJW-RR 2000, 1387 m.w.N. und vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 29.11.2011 - VI ZB 33/10

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist für eine

    Die Partei braucht nicht damit zu rechnen, dass das Rechtsmittelgericht strengere Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit stellt als das Erstgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99, NJW-RR 2000, 1387; Musielak/Grandel, ZPO, 8. Aufl., § 233 Rn. 30; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 234 Rn. 9).
  • OLG Köln, 14.02.2006 - 2 U 135/05

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters - keine Wiedereinsetzung bei

    a) Einer Partei, die - wie der Kläger - vor Ablauf der Berufungsfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung dieser Frist zu gewähren, wenn und solange sie sich für bedürftig halten konnte und eine Hilfsbedürftigkeit als genügend dargetan ansehen durfte, das heißt vernünftigerweise nicht mit einer Ablehnung zu rechnen brauchte (vgl. BGH NJW-RR 2006, 140; BGH FamRZ 2005, 789; BGH NJW-RR 2000, 1387; BGH NJW 1997, 1078).

    Dies kann etwa in den Fällen bejaht werden, in denen bei im Wesentlichen unveränderten Einkommensverhältnissen die Vorinstanz noch Prozesskostenhilfe bewilligt hatte (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2000, 1387).

  • OLG Köln, 12.03.2004 - 2 U 24/03

    Wiedereinsetzungsfrist nach Verweigerung der PKH

    aa) Einer Partei, die - wie der Kläger - vor Ablauf der Berufungsfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist nur dann Wiedereinsetzung wegen der Versäumung dieser Frist zu gewähren, wenn und solange sie sich für bedürftig halten konnte und eine Hilfsbedürftigkeit als genügend dargetan ansehen durfte, das heißt vernünftigerweise nicht mit einer Ablehnung zu rechnen brauchte (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1387; BGH NJW-RR 1990, 1212 (1213); BGH NJW 1997, 1078; siehe jüngst auch BGH, FamRZ 2004, 99 f.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sax, a.a.O., Rdn. 117 a.E).

    Dies kann insbesondere in den Fällen bejaht werden, in denen bei im Wesentlichen unveränderten Einkommensverhältnissen die Vorinstanz noch Prozesskostenhilfe bewilligt hatte (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1387; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 Rdn. 23 Stichwort Prozesskostenhilfe).

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00

    Einstweilige Unterhaltsanordnung: Außerkrafttreten durch anderweitige Regelung

  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 94/20

    Erwartung der Prozesskostenhilfebewilligung im zweiten Rechtszug

  • BGH, 03.07.2013 - XII ZB 106/10

    Verfahrenskostenhilfe für das Berufungsverfahren: Gerichtlicher Hinweis bei

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 71/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung eines Rechtsmittelfrist

  • BGH, 29.06.2005 - XII ZA 36/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bis zur Entscheidung über ein

  • BGH, 24.02.2005 - V ZB 17/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09

    Keine Wiedereinsetzung bei Verweigerung der nachgesuchten Prozesskostenhilfe bei

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZB 21/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung der Bewilligung von

  • OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00

    Verfahrensverbund, Abtrennung von Folgesachen, außergewöhnliche Verzögerung des

  • OLG Brandenburg, 13.02.2023 - 10 U 112/21

    Prozesskostenhilfe aufgrund der Anzeige von Masseunzulänglichkeit durch den

  • OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12

    Statthaftigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs

  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08

    GmbH: Bürgenregress gegen einen ausscheidenden Gesellschafter und Geschäftsführer

  • OLG Naumburg, 15.10.2001 - 8 UF 103/01

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist;Vertrauenstatbestand

  • OLG Naumburg, 01.02.2006 - 5 U 146/05

    Rechtliche Beurteilung eines ausgestellten Schecks gegenüber der Übergabe von

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