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   BGH, 20.11.2019 - XII ZB 222/19   

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https://dejure.org/2019,48794
BGH, 20.11.2019 - XII ZB 222/19 (https://dejure.org/2019,48794)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2019 - XII ZB 222/19 (https://dejure.org/2019,48794)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2019 - XII ZB 222/19 (https://dejure.org/2019,48794)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Genehmigung einer Unterbringung und gegen die Genehmigung der Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen; Vorliegen einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis (paranoide Schizophrenie)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsmaßnahme, Überzeugungsversuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63 ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1
    Beschwerde gegen die Genehmigung einer Unterbringung und gegen die Genehmigung der Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen; Vorliegen einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis (paranoide Schizophrenie)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Genehmigung der ärztlichen Zwangsbehandlung - und der erforderliche Überzeugungsversuch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 266/13

    Notwendiger Inhalt eines der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlusses:

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - XII ZB 222/19
    bb) Ebenso hält die unter Bezugnahme auf den Beschluss des Amtsgerichts (vgl. insoweit BGH Beschluss vom 18. Oktober 2018 - V ZB 178/17 - juris Rn. 7 mwN; Senatsbeschluss vom 27. August 2014 - XII ZB 266/13 - NJW-RR 2014, 1531 Rn. 10) erfolgte Zurückweisung der Beschwerde gegen die Genehmigung der Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme einer rechtlichen Prüfung gerade noch stand.
  • BGH, 18.10.2018 - V ZB 178/17

    Begründen des Beschlusses des Beschwerdegerichts durch Wiedergabe des für die

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - XII ZB 222/19
    bb) Ebenso hält die unter Bezugnahme auf den Beschluss des Amtsgerichts (vgl. insoweit BGH Beschluss vom 18. Oktober 2018 - V ZB 178/17 - juris Rn. 7 mwN; Senatsbeschluss vom 27. August 2014 - XII ZB 266/13 - NJW-RR 2014, 1531 Rn. 10) erfolgte Zurückweisung der Beschwerde gegen die Genehmigung der Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme einer rechtlichen Prüfung gerade noch stand.
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 195/17

    Unterbringungssache: Antrag des Verfahrenspflegers des Betreuten auf Feststellung

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - XII ZB 222/19
    Das nach der - in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren - Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG zulässigerweise auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des durch Zeitablauf erledigten Gerichtsbeschlusses gerichtete Rechtsmittel (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 195/17 - FamRZ 2018, 121 Rn. 5 mwN) ist auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 185/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - XII ZB 222/19
    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 185/17 - FamRZ 2017, 2056 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer

    Sie führt hinsichtlich der zeitlich abgelaufenen Entscheidungen über die ärztlichen Zwangsmaßnahmen und die unterbringungsähnlichen Maßnahmen zur von der Rechtsbeschwerde beantragten Rechtswidrigkeitsfeststellung nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Norm des § 62 FamFG (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20. November 2019 - XII ZB 222/19 - juris Rn. 4 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) und zur Zurückverweisung der Sache, soweit es die Genehmigung der Unterbringung anbelangt.
  • BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20

    Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung des Bevollmächtigten im Namen des

    Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht zur Erweiterung des Aufgabenkreises des Kontrollbetreuers um die Befugnis zum Widerruf der dem Beteiligten zu 1 erteilten Vorsorgevollmacht haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Norm des § 62 FamFG (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - juris Rn. 4 mwN und vom 20. November 2019 - XII ZB 222/19 - juris Rn. 4 mwN) festzustellen ist.
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