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   BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11   

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https://dejure.org/2012,1206
BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11 (https://dejure.org/2012,1206)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2012 - XII ZB 231/11 (https://dejure.org/2012,1206)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - XII ZB 231/11 (https://dejure.org/2012,1206)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse bei Absolvierung u.a. eines Studiums der Versorgungstechnik

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatzhöhe, Vertrauensschutz, Bestandsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse bei Absolvierung u.a. eines Studiums der Versorgungstechnik

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
    Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 BVormVG für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.

    Im Hinblick auf dieses durch § 2 BVormVG geweckte Vertrauen der bisher tätigen Berufsbetreuer, waren die Landesgesetzgeber während einer Übergangszeit verpflichtet die Möglichkeit einer vergütungssteigernden Nachqualifikation durch Umschulungen oder Fortbildungen zu schaffen (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280).

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - zur Veröffentlichung bestimmt mwN).
  • OLG Dresden, 10.07.2000 - 15 W 1000/00

    Voraussetzungen der Gewährung erhöhter Stundensätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BGH, 02.12.1976 - VII ZR 88/75

    Verjährung des Honoraranspruches des Architekten

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Beteiligte zu 1 die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; BGH Urteil vom 2. Dezember 1976 - VII ZR 88/75 - NJW 1977, 375, 376).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1043; KG FGPrax 2008, 60, 61).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - MDR 2011, 1505 Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 319/11

    Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vorliegen besonderer, für die Betreuung nutzbare

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - juris Rn. 10 und vom 2. Mai 2012 - XII ZB 393/11 - juris Rn. 11).

    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Beteiligte die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - juris Rn. 14 ff.).

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 23/13

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer berufsbegleitend abgeschlossenen

    Der Betreuer konnte nicht davon ausgehen, dass ihm der einmal vergütete Stundensatz auch in Zukunft wieder zuerkannt wird; er musste vielmehr auch früher stets damit rechnen, dass der vom Amtsgericht zugebilligte Stundensatz bei einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht herabgesetzt wird (Senatsbeschlüsse vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 22 und vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 20.02.2013 - XII ZB 610/11

    Vergütung des Berufsvormunds: Höhe des Stundensatzes

    Denn § 3 VBVG hat an der bereits am 1. Januar 1999 durch § 1 BVormVG eingeführten Bemessungsgrundlage nichts geändert, sondern diese beibehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - juris Rn. 17 ff).
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 65/18

    Betreuervergütung; Berufsbetreuer; Stundensatz; Berufsfreiheit; Rückwirkung;

    Nachdem das Amtsgericht abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt war, dass die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG a. F. nicht erfüllt, oblag ihm aufgrund seiner Gesetzesbindung, diese Erkenntnis auch umzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 â??- XII ZB 230/11, XII ZB 231/11, XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris, ebenso BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 â??- XII ZB 492/12 -, Rn. 7, juris, und vom 22. August 2012 â??- XII ZB 319/11 -, Rn. 22, juris).

    Für diesen Zeitraum hat das Gericht auf den neu gestellten Vergütungsfestsetzungsantrag hin erneut das Vorliegen der Voraussetzungen für die Höhe der Vergütung zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2013 â??- XII ZB 23/13 -, Rn. 19, juris, vom 27. Februar 2013 â??- XII ZB 492/12 -, Rn. 7, juris, vom 22. August 2012 â??- XII ZB 319/11 -, Rn. 22, juris, vom 8. Februar 2012 â??- XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris).

    Erst recht konnte sie nicht damit rechnen, dass der ihr zuvor gewährte Stundensatz auch in Zukunft (immer) wieder zuerkannt würde (vgl. grundlegend aus der st. Rspr. des BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11, XII ZB 231/11, XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris).

  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 492/12

    Betreuervergütung: Höhe des zu vergütenden Stundensatzes

    Die Betreuerin musste auch schon früher stets damit rechnen, dass der im Verwaltungsverfahren zugebilligte Stundensatz bei einer gerichtlichen Festsetzung und Überprüfung durch das Beschwerdegericht herabgesetzt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - juris Rn. 15).
  • BGH, 02.05.2012 - XII ZB 393/11

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Erhöhter Stundensatz wegen eines

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11- juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 570/15

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Vermittlung besonderer

    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Betreuerin die Voraussetzung für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - juris Rn. 14 f. mwN; vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 188/15 - juris Rn. 16).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 10/13

    Vergütung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer einer Hochschulausbildung

    Ein schützenswertes Vertrauen der Beteiligten zu 1 darauf, dass sie weiterhin den ihr zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44 EUR erhält, besteht nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 - juris jeweils Rn. 14 f.).
  • LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Der Beteiligte zu 3) verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2012 (Az. XII ZB 231/11) und vom 02.05.2012 (Az. XII ZB 393/11), wonach Voraussetzung für einen höheren Stundensatz sei, dass die nach der Ausbildung vermittelten betreuungsrelevanten Kenntnisse einen erheblichen Teil der Ausbildung ausmachten.
  • LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vertrauen auf die Beständigkeit der ausgezahlten

    Die bisherige Praxis des Amtsgerichts dem Beschwerdeführer eine Vergütung von 44, 00 EUR je Stunde zu gewähren, hat kein schützenswertes Vertrauen des Beschwerdeführers darauf begründet, dass er weiterhin den ihm zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44, 00 EUR erhält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012, XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 -, juris; vgl. auch Zimmermann in FamRZ 2013, 165, 168).
  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
  • LG Görlitz, 17.09.2013 - 2 T 110/13

    Nutzbarkeit der besonderen Kenntnisse eines Absolventen für die Führung einer

  • LG Görlitz, 29.08.2013 - 2 T 95/13

    Erhöhung des Stundensatzes eines Betreuers bei Ausbildung zum Sport- und

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