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   BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11   

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https://dejure.org/2012,1231
BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11 (https://dejure.org/2012,1231)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2012 - XII ZB 232/11 (https://dejure.org/2012,1231)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - XII ZB 232/11 (https://dejure.org/2012,1231)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 VBVG, § 11 VBVG
    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen auf Grund eines hierauf ausgerichteten Hochschulstudiums oder einer gleichwertiger Ausbildung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse bei Absolvierung u.a. eines Studiums der Versorgungstechnik

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatz, Vertrauensschutz, Bestandsschutz

  • rewis.io

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen auf Grund eines hierauf ausgerichteten Hochschulstudiums oder einer gleichwertiger Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 11; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse bei Absolvierung u.a. eines Studiums der Versorgungstechnik

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11
    Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 BVormVG für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.

    Im Hinblick auf dieses durch § 2 BVormVG geweckte Vertrauen der bisher tätigen Berufsbetreuer, waren die Landesgesetzgeber während einer Übergangszeit verpflichtet die Möglichkeit einer vergütungssteigernden Nachqualifikation durch Umschulungen oder Fortbildungen zu schaffen (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280).

  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BGH, 02.12.1976 - VII ZR 88/75

    Verjährung des Honoraranspruches des Architekten

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11
    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Beteiligte zu 1 die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; BGH Urteil vom 2. Dezember 1976 - VII ZR 88/75 - NJW 1977, 375, 376).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - MDR 2011, 1505 Rn. 10).
  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11
    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - zur Veröffentlichung bestimmt mwN).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11
    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 61; OLG Hamm FamRZ 2007, 1043).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11
    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Beteiligte zu 1 die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; BGH Urteil vom 2. Dezember 1976 - VII ZR 88/75 - NJW 1977, 375, 376).
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 65/18

    Betreuervergütung; Berufsbetreuer; Stundensatz; Berufsfreiheit; Rückwirkung;

    Nachdem das Amtsgericht abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt war, dass die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG a. F. nicht erfüllt, oblag ihm aufgrund seiner Gesetzesbindung, diese Erkenntnis auch umzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 â??- XII ZB 230/11, XII ZB 231/11, XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris, ebenso BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 â??- XII ZB 492/12 -, Rn. 7, juris, und vom 22. August 2012 â??- XII ZB 319/11 -, Rn. 22, juris).

    Für diesen Zeitraum hat das Gericht auf den neu gestellten Vergütungsfestsetzungsantrag hin erneut das Vorliegen der Voraussetzungen für die Höhe der Vergütung zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2013 â??- XII ZB 23/13 -, Rn. 19, juris, vom 27. Februar 2013 â??- XII ZB 492/12 -, Rn. 7, juris, vom 22. August 2012 â??- XII ZB 319/11 -, Rn. 22, juris, vom 8. Februar 2012 â??- XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris).

    Erst recht konnte sie nicht damit rechnen, dass der ihr zuvor gewährte Stundensatz auch in Zukunft (immer) wieder zuerkannt würde (vgl. grundlegend aus der st. Rspr. des BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11, XII ZB 231/11, XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris).

  • KG, 16.05.2012 - 25 WF 14/12

    Vergütung des Umgangspflegers: Erhöhter Stundensatz wegen eines Studiums des

    Für die Führung einer Pflegschaft nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach für die Tätigkeit relevant sind und den Pfleger befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BGH FamRZ 2012, 629; Beschluss v. 8.2.2012 - XII ZB 232/11, juris; je zur Vergütung eines Berufsbetreuers).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (BGH Beschluss v. 8.2.2012 - XII ZB 232/11 m.w.N. aus der Rspr.; ferner z.B. Fröschle in Prütting/Helms, 2. Aufl., § 277 FamFG Rz. 38).

    Das von ihr absolvierte Studium des Bauingenieurwesens ist angesichts seiner technischen Ausrichtung bereits vom Grundsatz her nicht geeignet, für die Tätigkeit einer Umgangspflegerin förderliche Kenntnisse zu vermitteln (vgl. auch BGH, Beschluss v. 8.2.2012 - XII ZB 232/11 - für das Studium der Versorgungstechnik).

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 252/13

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für einen DDR-Diplomlehrer

    Dieses wird sich bei der rechtlichen Einzelfallbewertung an der inzwischen umfangreichen Senatsrechtsprechung orientieren können, mit der die auch vorliegend entscheidungserheblichen grundlegenden Rechtsfragen geklärt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629; vom 8. Februar 2012 [Studium der Versorgungstechnik] - XII ZB 230/11, XII ZB 232/11 - juris; vom 4. April 2012 [Sparkassenbetriebswirtin] - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774; vom 2. Mai 2012 - XII ZB 393/11 - juris; vom 22. August 2012 [Diplombetriebswirt aus der ehemaligen DDR] - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475; vom 10. April 2013 [Diplomjurist] - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029; vom 23. Oktober 2013 [Diplomlehrerin für Russisch und Geschichte] - XII ZB 429/13 - juris; vom 30. Oktober 2013 [Oberstleutnant der Reserve] - XII ZB 139/13 - juris; vom 30. Oktober 2013 [Wirtschaftsdiplom an der Sächsischen Verwaltungsakademie] - XII ZB 23/13 - juris und vom 6. November 2013 [Studiengang Chemie] - XII ZB 86/13 - juris).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 10/13

    Vergütung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer einer Hochschulausbildung

    Ein schützenswertes Vertrauen der Beteiligten zu 1 darauf, dass sie weiterhin den ihr zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44 EUR erhält, besteht nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 - juris jeweils Rn. 14 f.).
  • LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vertrauen auf die Beständigkeit der ausgezahlten

    Die bisherige Praxis des Amtsgerichts dem Beschwerdeführer eine Vergütung von 44, 00 EUR je Stunde zu gewähren, hat kein schützenswertes Vertrauen des Beschwerdeführers darauf begründet, dass er weiterhin den ihm zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44, 00 EUR erhält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012, XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 -, juris; vgl. auch Zimmermann in FamRZ 2013, 165, 168).
  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen hinausgeht ( BGH , Beschluss vom 08.02.2012, Az.: XII ZB 232/11, u.a. in: BtPrax 2012, Seite 129; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).
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