Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46218
BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18 (https://dejure.org/2018,46218)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2018 - XII ZB 243/18 (https://dejure.org/2018,46218)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2018 - XII ZB 243/18 (https://dejure.org/2018,46218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,46218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erklärung der Rücknahme, Rücknahme der Beschwerde

  • rewis.io

    Betreuungssache: Anforderungen an die Erklärung der Rücknahme einer wirksam eingelegten Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Erfolgen der Rücknahme einer wirksam eingelegten Beschwerde als klar und unzweideutig i.R.d. Bestellung eines Betreuers

  • rechtsportal.de

    FamFG § 67

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelbeschränkung = Rechtsmittelrücknahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerderücknahme bei der Betreuerauswahl

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 439
  • FamRZ 2019, 465
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 695/14

    Anerkennungsverfahren für eine ausländische Entscheidung in einer Ehesache:

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18
    Hat der Rechtsbeschwerdeführer - wie hier - auch die Erstbeschwerde erhoben, so ist er durch die Beschwerdeentscheidung formell beschwert, wenn und soweit sein Rechtsmittel in der Beschwerdeinstanz ohne Erfolg geblieben ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 695/14 - FamRZ 2016, 120 Rn. 12 mwN und vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 4).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 56/16

    Verjährung des Regressanspruchs eines Scheinvaters

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18
    aa) Insoweit geht es um die Auslegung einer Verfahrenserklärung, die das Rechtsbeschwerdegericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne Einschränkungen nachprüfen und in freier Würdigung selbst auslegen darf (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 56/16 - FamRZ 2017, 900 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 59/86

    Rechtsfolgen einer Elternvereinbarung über das Umgangsrecht

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18
    Inhaltlich muss der Rechtsmittelführer klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen, dass er das Verfahren nicht mehr fortsetzen und ohne Entscheidung des Rechtsmittelgerichts beenden will (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 1987 - IVb ZB 59/86 - FamRZ 1988, 277, 278; BGH Beschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZB 38/05 - NJW-RR 2006, 862 Rn. 15 und vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352, 1353; MünchKommFamFG/A. Fischer 3. Aufl. § 67 Rn. 36).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18
    Hat der Rechtsbeschwerdeführer - wie hier - auch die Erstbeschwerde erhoben, so ist er durch die Beschwerdeentscheidung formell beschwert, wenn und soweit sein Rechtsmittel in der Beschwerdeinstanz ohne Erfolg geblieben ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 695/14 - FamRZ 2016, 120 Rn. 12 mwN und vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 4).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18
    Dass sich die Rechtsmittel der Betroffenen nicht mehr gegen die Verlängerung der Betreuung, sondern nur noch gegen die Entscheidung über die Auswahl der Person richtet, ist angesichts des Einheitscharakters der Entscheidung über die Einrichtung bzw. Verlängerung der Betreuung und der Bestellung eines Betreuers unschädlich (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01

    Einlegung der Berufung unter einer Bedingung

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18
    Inhaltlich muss der Rechtsmittelführer klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen, dass er das Verfahren nicht mehr fortsetzen und ohne Entscheidung des Rechtsmittelgerichts beenden will (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 1987 - IVb ZB 59/86 - FamRZ 1988, 277, 278; BGH Beschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZB 38/05 - NJW-RR 2006, 862 Rn. 15 und vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352, 1353; MünchKommFamFG/A. Fischer 3. Aufl. § 67 Rn. 36).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18
    Inhaltlich muss der Rechtsmittelführer klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen, dass er das Verfahren nicht mehr fortsetzen und ohne Entscheidung des Rechtsmittelgerichts beenden will (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 1987 - IVb ZB 59/86 - FamRZ 1988, 277, 278; BGH Beschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZB 38/05 - NJW-RR 2006, 862 Rn. 15 und vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352, 1353; MünchKommFamFG/A. Fischer 3. Aufl. § 67 Rn. 36).
  • BGH, 13.03.2019 - XII ZB 523/18

    Betreuungssache: Beteiligung durch konkludente Hinzuziehung bei Bewilligung von

    Die Rechtsbeschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 3 folgt bereits daraus, dass ihre Erstbeschwerde verworfen worden ist (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 243/18 - juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZB 9/21

    Bei einer Vorauspfändung (Dauerpfändung) für künftig fällig werdende

    Als Verfahrenserklärung unterliegt der Pfändungsantrag der Auslegung, die das Rechtsbeschwerdegericht ohne Einschränkungen nachprüfen und in freier Würdigung selbst vornehmen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 243/18 Rn. 8, MDR 2019, 439).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

    Entgegen der in der Rechtsbeschwerdebegründung vertretenen Auffassung ergibt sich die Berechtigung der Beteiligten zu 2 zur Rechtsbeschwerde im eigenen Namen nicht unter dem Gesichtspunkt der formellen Beschwer aufgrund Zurückweisung oder Verwerfung eines eigenen Rechtsmittels im Beschwerdeverfahren (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 243/18 - FamRZ 2019, 465 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 18.05.2021 - X ZR 23/19

    Funkzellenzuteilung

    Bei Zweifeln ist der Erklärung die Bedeutung beizumessen, welche die geringeren verfahrensrechtlichen Folgen nach sich zieht (BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 243/18, MDR 2019, 439 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 622/18
    Selbst wenn es sich - wie die Beteiligte zu 8) und die Genehmigungsbehörde vertreten - bei den Beschwerden vom 31. Juli 2017, welche sowohl beim Landwirtschaftsgericht Zwickau als auch beim Oberlandesgericht eingegangen sind, um ein einziges unteilbaren Rechtsmittel handeln würde, kann die Erklärung der Beteiligten zu 1), ihre Beschwerde zurücknehmen zu wollen, sinnvollerweise nicht als ein Verzicht auf das zulässige Rechtsmittel der Beschwerde ausgelegt werden (vgl. zur Auslegung von Verfahrenserklärungen: BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 243/18, Rn. 8, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht