Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35737
BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14 (https://dejure.org/2014,35737)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2014 - XII ZB 250/14 (https://dejure.org/2014,35737)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - XII ZB 250/14 (https://dejure.org/2014,35737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,35737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1629 Abs 3 S 1 BGB, § 1712 Abs 1 Nr 2 BGB
    Zulässigkeit der Beistandschaft des Jugendamts zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern

  • IWW

    § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ ... 1714, 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1713 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 234 FamFG, § 1629 Abs. 3 BGB, § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1716 Satz 2 BGB, § 1915 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 1712 ff. BGB, § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vertretung eines Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Beistandschaft des Jugendamts zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1629 Abs. 3 Satz 1; 1712 Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der Vertretung eines Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Vertretung eines Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Beistandschaft des Jugendamts zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wieder ein Streit weniger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Getrennt lebende Eltern - und die Beistandschaft des Jugendamtes für das eheliche Kind

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Geltendmachung von Kindesunterhalt und das Jugendamt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Jugendamt als Beistand eines Kindes für die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vertretung des Kindes getrenntlebender Eltern durch Jugendamt als Beistand

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 232
  • MDR 2015, 281
  • FamRZ 2015, 130
  • Rpfleger 2015, 139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 11.07.2014 - 10 UF 87/14

    Kindesunterhalt: Geltendmachung durch das Kind im eigenen Namen vertreten durch

    Auszug aus BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14
    Insoweit wird auf die Intention des Gesetzgebers verwiesen, der für den Fall der gemeinsamen elterlichen Sorge, die nach Trennung verheirateter Eltern der Regelfall sei, die Möglichkeit der Beistandschaft habe eröffnen wollen (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; OLG Stuttgart JAmt 2007, 40; Erman/Roth BGB 14. Aufl. § 1713 Rn. 2 a; MünchKommBGB/v. Sachsen Gessaphe 6. Aufl. § 1713 Rn. 8; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1713 Rn. 3; NK-BGB/Zempel 3. Aufl. § 1712 Rn. 19; Knittel JAmt 2007, 40 ff.; Meysen JAmt 2008, 120, 121 f.; Mix JAmt 2013 S. 122, 123).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung einer Beistandschaft keine Kosten verursacht, weil die Vertretung durch das Jugendamt als Beistand kostenfrei ist (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; Mix JAmt 2013, 122, 123).

    Eine Benachteiligung würde indes eintreten, wenn man - wie das Beschwerdegericht - die Vertretung des Kindes verheirateter Eltern durch einen Beistand in einem Kindesunterhaltsverfahren untersagte (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713).

    Vielmehr wird die Hinzuziehung eines Beistands als gesetzlicher Vertreter des Kindes regelmäßig dafür sorgen, dass sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind aus dem Unterhaltsverfahren herausgehalten werden, so dass hierdurch im Zweifel Konflikte eher vermieden werden (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; Mix JAmt 2013, 122, 123; NK-BGB/Zempel 3. Aufl. § 1712 Rn. 19).

  • OLG Celle, 10.04.2012 - 10 UF 65/12

    Ausschluss einer Beistandschaft für die Kinder bei Tätigkeit eines

    Auszug aus BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14
    Der Sinn der gesetzlichen Verfahrensstandschaft bestehe darin, die Kinder während der Trennungszeit der Eltern oder einer anhängigen Ehesache aus den Streitigkeiten ihrer Eltern herauszuhalten (OLG Celle FamRZ 2013, 53, 54 und NJW-RR 2012, 1409; AG Regensburg JAmt 2003, 366; B. Hamdan in jurisPK-BGB 7. Aufl. § 1629 Rn. 75; Zöller/Lorenz ZPO 30. Aufl. § 234 FamFG Rn. 5; Staudinger/Rauscher BGB [2014] § 1713 Rn. 6c; Prütting/Helms/Bömelburg FamFG 3. Aufl. § 234 Rn. 5).

    Zwar wird von der Gegenauffassung eingewandt, dass im Falle der Kündigung der Beistandschaft durch den betreuenden Elternteil während eines laufenden Unterhaltsverfahrens das Kind zunächst Beteiligter bleibe (OLG Celle FamRZ 2013, 53, 54).

  • OLG Stuttgart, 24.11.2006 - 17 UF 182/06

    Zurückweisung einer Berufung

    Auszug aus BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14
    Insoweit wird auf die Intention des Gesetzgebers verwiesen, der für den Fall der gemeinsamen elterlichen Sorge, die nach Trennung verheirateter Eltern der Regelfall sei, die Möglichkeit der Beistandschaft habe eröffnen wollen (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; OLG Stuttgart JAmt 2007, 40; Erman/Roth BGB 14. Aufl. § 1713 Rn. 2 a; MünchKommBGB/v. Sachsen Gessaphe 6. Aufl. § 1713 Rn. 8; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1713 Rn. 3; NK-BGB/Zempel 3. Aufl. § 1712 Rn. 19; Knittel JAmt 2007, 40 ff.; Meysen JAmt 2008, 120, 121 f.; Mix JAmt 2013 S. 122, 123).

    Das schließt die Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand indes nicht aus (s. auch Knittel JAmt 2007, 40, 41).

  • OLG Oldenburg, 02.04.2014 - 11 UF 34/14

    Gerichtliche Geltendmachung von Kindesunterhalt bei Getrenntleben der Eltern;

    Auszug aus BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14
    Das Beschwerdegericht hat seine in FamRZ 2014, 1652 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht