Rechtsprechung
BGH, 11.12.2019 - XII ZB 260/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Vergleichbarkeit der von dem Betreuer absolvierten Fortbildung mit einer Hochschulausbildung hinsichtlich eines höheren Vergütungsanspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vergleichbarkeit der von dem Betreuer absolvierten Fortbildung mit einer Hochschulausbildung hinsichtlich eines höheren Vergütungsanspruchs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
VBVG § 4 Abs 1 S 2 Nr 2
Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen, im Anschluss den Angestelltenlehrgang II absolviert, verfügt über Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung und ist Studentin der Rechtswissenschaften. Zur Frage, ob diese Kenntnisse ...
Verfahrensgang
- AG Altena, 03.04.2019 - 3 XVII 188/14
- LG Hagen, 13.05.2019 - 3 T 150/19
- BGH, 11.12.2019 - XII ZB 260/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15
Vergütung des Berufsbetreuers: Erwerb betreuungsrelevanter Kenntnisse duch einen …
Auszug aus BGH, 11.12.2019 - XII ZB 260/19
Wie der Senat bereits ausgeführt hat, ist die berufliche Fortbildung im "Angestelltenlehrgang II" mit den genannten Ausbildungsgängen auch nicht deshalb im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG aF (jetzt § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG) vergleichbar, weil die durch den Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten (lediglich) im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Eingruppierung des Angestellten in eine dem gehobenen Dienst bzw. der Laufbahngruppe 2 entsprechende Vergütungsgruppe (z.B. Entgeltgruppe 9 b TVöD-VKA oder höher) rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 186/15 - NJW-RR 2016, 8 Rn. 4 ff.).
- LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
Zur Rückforderung einer Betreuervergütung
Nachdem der Bundesgerichtshof in mehreren Parallelentscheidungen mit Beschlüssen vom 11.12.2019 (XII ZB 258/19, XII ZB 281/19, XII ZB 270/19, XII ZB 260/19, XII ZB 261/19, XII ZB 259/19) festgestellt hatte, dass ein Betreuer, der berufsbegleitend den "Angestelltenlehrgang II" absolviert hat, seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro zugrunde legen kann, weil seine Ausbildung nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar ist, bat die Beschwerdeführerin darum, unter Vertrauensschutzgesichtspunkten von einer Rückforderung abzusehen.