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   BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22   

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BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22 (https://dejure.org/2022,29582)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2022 - XII ZB 264/22 (https://dejure.org/2022,29582)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22 (https://dejure.org/2022,29582)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 63 Abs. 1 FamFG, § 14 b Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 14 b Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 14 b Abs. 1 Satz 3 FamFG, § 14 b FamFG, §§ 276 Abs. 4, 317 Abs. 4 FamFG, § 14 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 130 a Abs. 2 ZPO, § 130 a Abs. 3, 4 ZPO, § 4 Abs. 1 ERVV, § 121 BGB, § 17 Abs. 1 FamFG, § 11 Satz 5 FamFG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 130d S. 3 ZPO

  • JurPC

    Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument

  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachen der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument; Pflicht eines Rechtsanwalts zur elektronischen Übermittlung der Schriftsätze in Betreuungsverfahren und Unterbringungsverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt ...

  • rechtsportal.de

    Glaubhaftmachen der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument; Pflicht eines Rechtsanwalts zur elektronischen Übermittlung der Schriftsätze in Betreuungsverfahren und Unterbringungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachholung der Glaubhaftmachung: Drei Wochen sind nicht mehr unverzüglich!

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachholung einer Glaubhaftmachung: Drei Wochen sind nicht unverzüglich! (IMR 2023, 83)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3647
  • MDR 2022, 1426
  • MDR 2023, 19
  • FGPrax 2022, 286
  • FamRZ 2022, 1957
  • MMR 2022, 1114
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 02.05.2022 - 6 ZB 22.30401

    Glaubhaftmachung einer technischen Störung bei dem Versand von einem besonderen

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
    Ob aus dem Vorstehenden zu folgern ist, dass eine Nachholung der Glaubhaftmachung von vornherein unstatthaft ist, wenn der Rechtsanwalt bereits weiträumig vor der Ersatzeinreichung von der Unmöglichkeit der elektronischen Einreichung wusste und dies schon mit der Ersatzeinreichung hätte darlegen können (vgl. KG FamRZ 2022, 1220, 1221; BayVGH Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 6; OVG Schleswig SchlHA 2022, 199; OVG Münster Beschluss vom 9. Mai 2022 - 16 B 69/22 - juris Rn. 7; jurisPK-ERV/Biallaß [Stand: 7. September 2022] § 130 d ZPO Rn. 63; Oltmanns/Fuhlrott NZA 2020, 897, 898), kann hier dahinstehen.

    Zudem kann eine Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen nur dann glaubhaft machen, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 - FamRZ 2017, 1704 Rn. 14 mwN; BayVGH Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 7).

    In der Rechtsprechung wird angenommen, dass bereits nach Ablauf einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne Vorliegen besonderer Umstände - für die es hier keine Anhaltspunkte gibt - grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben ist (BayVGH Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 8; LAG Kiel NZA-RR 2022, 148, 155; Siegmund NJW 2021, 3617, 3618; vgl. auch OVG Münster Beschluss vom 9. Mai 2022 - 16 B 69/22 - juris Rn. 9).

    cc) Fehlt die (unverzügliche) Glaubhaftmachung, so ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BayVGH Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 8; Siegmund NJW 2021, 3617, 3618).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2022 - 16 B 69/22

    Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
    Ob aus dem Vorstehenden zu folgern ist, dass eine Nachholung der Glaubhaftmachung von vornherein unstatthaft ist, wenn der Rechtsanwalt bereits weiträumig vor der Ersatzeinreichung von der Unmöglichkeit der elektronischen Einreichung wusste und dies schon mit der Ersatzeinreichung hätte darlegen können (vgl. KG FamRZ 2022, 1220, 1221; BayVGH Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 6; OVG Schleswig SchlHA 2022, 199; OVG Münster Beschluss vom 9. Mai 2022 - 16 B 69/22 - juris Rn. 7; jurisPK-ERV/Biallaß [Stand: 7. September 2022] § 130 d ZPO Rn. 63; Oltmanns/Fuhlrott NZA 2020, 897, 898), kann hier dahinstehen.

    In der Rechtsprechung wird angenommen, dass bereits nach Ablauf einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne Vorliegen besonderer Umstände - für die es hier keine Anhaltspunkte gibt - grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben ist (BayVGH Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 8; LAG Kiel NZA-RR 2022, 148, 155; Siegmund NJW 2021, 3617, 3618; vgl. auch OVG Münster Beschluss vom 9. Mai 2022 - 16 B 69/22 - juris Rn. 9).

  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
    Zudem kann eine Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen nur dann glaubhaft machen, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 - FamRZ 2017, 1704 Rn. 14 mwN; BayVGH Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 7).
  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 573/18

    Einreichung des Berufungsschriftsatzes als elektronisches Dokument bei Gericht;

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
    Im Übrigen wäre ein eventueller Rechtsirrtum nicht unverschuldet (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 222, 105 = NJW 2019, 2230 Rn. 25 mwN).
  • KG, 25.02.2022 - 6 U 218/21

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
    Ob aus dem Vorstehenden zu folgern ist, dass eine Nachholung der Glaubhaftmachung von vornherein unstatthaft ist, wenn der Rechtsanwalt bereits weiträumig vor der Ersatzeinreichung von der Unmöglichkeit der elektronischen Einreichung wusste und dies schon mit der Ersatzeinreichung hätte darlegen können (vgl. KG FamRZ 2022, 1220, 1221; BayVGH Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 6; OVG Schleswig SchlHA 2022, 199; OVG Münster Beschluss vom 9. Mai 2022 - 16 B 69/22 - juris Rn. 7; jurisPK-ERV/Biallaß [Stand: 7. September 2022] § 130 d ZPO Rn. 63; Oltmanns/Fuhlrott NZA 2020, 897, 898), kann hier dahinstehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
    In der Rechtsprechung wird angenommen, dass bereits nach Ablauf einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne Vorliegen besonderer Umstände - für die es hier keine Anhaltspunkte gibt - grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben ist (BayVGH Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 8; LAG Kiel NZA-RR 2022, 148, 155; Siegmund NJW 2021, 3617, 3618; vgl. auch OVG Münster Beschluss vom 9. Mai 2022 - 16 B 69/22 - juris Rn. 9).
  • BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
    Denn die der Ersatzeinreichung einzig beigegebene Erklärung, es könne derzeit nicht über beA zugestellt werden, da aufgrund einer Störung keine Signatur und Versendung möglich sei, ist schon deshalb keine ausreichende Glaubhaftmachung, weil sie keine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände enthält (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 17/07

    Nachträgliche Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
    Anders als bei § 121 BGB (vgl. dazu etwa BGH Urteil vom 24. Januar 2008 - VII ZR 17/07 - NJW 2008, 985 Rn. 18) ist keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist.
  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23

    beA-Karte neu bestellt statt entsperrt: Keine Ersatzeinreichung bei Bedienfehler

    Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Beteiligten liegenden Gründen beruht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 228/22, FamRZ 2023, 879 und vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, FamRZ 2022, 1957).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände voraus, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22 - FamRZ 2022, 1957 Rn. 15 mwN zu § 14 b FamFG; BGH Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22 - FamRZ 2023, 1045 Rn. 11 mwN).

    Fehlt wie hier die Glaubhaftmachung nach § 130 d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO, so ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22 - FamRZ 2022, 1957 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 14.03.2024 - V ZB 2/23

    Unprofessionelles Kanzleimanagement ist keine technische Unmöglichkeit!

    dd) Fehlt - wie hier - die Glaubhaftmachung nach § 130d Satz 3 ZPO, so ist die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, BeckRS 2024, 2621 Rn. 17; Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 18), so dass der Wiedereinsetzungsantrag des Klägers unzulässig ist.
  • BGH, 30.11.2023 - III ZB 4/23

    Elektronisches Dokument; einfache Signatur

    Dabei bedarf die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt an Eides statt oder unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, GRUR 2023, 1481 Rn. 16; Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, MDR 2023, 862 Rn. 11; vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Leitsatz 1 und Rn. 15 und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, NJW-RR 2018, 445 Rn. 14).
  • BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Vertrauens

    Stellt der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf fest, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist, und verbleibt bis zum Fristablauf keine Zeit mehr, die Unmöglichkeit darzutun und glaubhaft zu machen, ist die Glaubhaftmachung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nachzuholen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 8; Beschluss vom 21. September 2021 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn 13 ff.).

    Entgegen der Rechtsbeschwerde ist, anders als etwa bei § 121 BGB und auch anders als nach Zurückweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe, keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass die Einreichung an einer technischen Störung gescheitert ist und er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17; BAG, NZA 2023, 58 Rn. 38 zu § 46g Satz 4 ArbGG).

    (d) Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns im Sinne von § 130d Satz 3 ZPO ist nach alledem eng zu fassen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10; Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17).

    (bb) Soweit eine Zeitspanne von einer Woche in höchstrichterlichen Entscheidungen lediglich referiert (so BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17) beziehungsweise als "unter normalen Umständen ausreichend" (so BAG, NZA 2023, 58 Rn. 36 zu § 46g Satz 4 ArbGG) erachtet worden ist, waren diese Erwägungen angesichts der unproblematischen Überschreitung einer solchen Zeitspanne jedenfalls nicht tragend.

    (f) Mangels unverzüglicher Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit ist die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, juris Rn. 18).

  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22

    Begründung der Berufung innerhalb der Frist durch Übermittlung eines

    Wie die Bestimmung des § 130d Satz 3 ZPO, auf die das Beschwerdegericht hier maßgeblich abgestellt hat, auszulegen ist, ist indes nach Erlass der angegriffenen Entscheidung durch den Beschluss des XII. Zivilsenats vom 21. September 2022 (XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647) geklärt worden.

    Anders als bei § 121 BGB ist keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung abzugeben, sobald er zu einer geschlossenen Schilderung in der Lage ist (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 13 ff.).

    Anders als bei § 121 BGB ist keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass die Einreichung an einer technischen Störung gescheitert ist und er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 17; BAG, NZA 2023, 58 Rn. 38 zu § 46g Satz 4 ArbGG).

    Dies spricht dafür, den Zeitraum des unverschuldeten Zögerns eng zu fassen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2022 - XII ZB 264/22, aaO; Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189 Rn. 10).

    (3) Mangels unverzüglicher Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit ist die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, juris Rn. 18).

  • BGH, 15.12.2022 - III ZB 18/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei

    Um Missbrauch auszuschließen, bestimmt § 130d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO allerdings, dass der Nutzungsberechtigte die vorübergehende technische Unmöglichkeit unaufgefordert schon bei der Ersatzeinreichung oder jedenfalls unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) danach glaubhaft zu machen hat, wobei die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen soll (BT-Drucks. aaO S. 28; BeckOK ZPO/von Selle, § 130d Rn. 5 [46. Edition, Stand: 1. September 2022]; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 19. Aufl., § 130d Rn. 3; siehe auch BGH, Beschluss vom 12. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 13 zu § 14b Abs. 1 Satz 3 FamFG).

    Dies spricht dafür, den Zeitraum des unverschuldeten Zögerns eng zu fassen und ein wochenlanges Zuwarten regelmäßig als zu lang anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2022 aaO Rn. 17).

  • BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der

    Auf die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfenen Fragen zur Anwendung des Tatbestandsmerkmals "unverzüglich" in § 130d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, MDR 2022, 1426 Rn. 17) und ihre insoweit geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 609/23

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der

    Gestützt wird dieses Erfordernis auf die für eine zulässige Ersatzeinreichung von Schriftsätzen gemäß § 130d Satz 3 ZPO entwickelten Anforderungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647; vom 1. März 2023 - XII ZB 228/22, NJW-RR 2023, 760, 762).
  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 72/23

    Zur Frage, ob die abgeschlossene Ausbildung zur Krankenschwester die

    Denn für die einzureichenden Anträge und Erklärungen ist § 14 b FamFG ohne Bereichsausnahme einschlägig (vgl. Senatsbeschluss vom21. September 2022 - XII ZB 264/22 - FamRZ 2022, 1957 Rn. 8).
  • BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23

    EGVP-Störung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind zur Glaubhaftmachung eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände und eine eidesstattliche oder anwaltliche Versicherung erforderlich (BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 15).
  • BGH, 10.01.2024 - AnwZ (Brfg) 15/23

    BeA: beA/elektronisches Dokument im Zivilrecht - Ersatzeinreichung

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2023 - 7 U 73/23
  • BGH, 15.12.2023 - AnwZ (Brfg) 33/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 31.05.2023 - XII ZB 428/22

    Zur Frage, ob der im Rahmen seiner Berufstätigkeit zum Betreuer bestellte

  • BGH, 31.01.2023 - XIII ZB 90/22

    Beschwerde gegen eine Unterbringungsanordnung

  • BGH, 07.12.2022 - XII ZB 200/22

    Wird eine Beschwerde nach § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG von einem Rechtsanwalt

  • LG Berlin, 06.07.2023 - 67 O 36/23

    "Nur 48 Stunden": beA und EGVP - Glaubhaftmachung der vorübergehenden

  • FG Niedersachsen, 25.04.2023 - 3 K 22/23

    Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; beSt;

  • FG Nürnberg, 10.07.2023 - 6 K 129/23

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Einreichung der Klageschrift per Telefax

  • LAG Niedersachsen, 20.01.2023 - 10 Sa 642/22

    Glaubhaftmachung einer technischen Störung i.S.d. § 46g Satz 3 ArbGG ;

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23

    Ersatzeinreichung; unverzügliche Glaubhaftmachung; vorübergehende Unmöglichkeit;

  • BSG, 13.12.2022 - B 3 KR 10/22 R

    Unzulässigkeit der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die

  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 256/23

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Fristversäumnis wegen technischer

  • VGH Bayern, 04.01.2024 - 6 CE 23.1766

    Unzulässige Beschwerde, Übermittlung der Beschwerdebegründung per Telefax,

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 11/23

    Unzulässiges Gesuch auf Ablehnung von Justizbeschäftigten

  • KG, 28.02.2023 - 10 W 20/23

    Anforderungen an Glaubhaftmachung müssen einem Anwalt bekannt sein!

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2023 - A 12 S 1719/23

    Elektronischer Rechtsverkehr; Glaubhaftmachung auch bei gerichtsbekannten

  • BGH, 16.08.2023 - XII ZB 499/22

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23

    BeA-Karte; beA-Kartentausch 2022; Chipkarte; elektronisches Dokument; technische

  • BSG, 01.09.2023 - B 5 R 180/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • VGH Bayern, 20.01.2023 - 8 CS 22.2562

    Glaubhaftmachung einer technischen Störung bei der Übermittlung eines

  • OLG Zweibrücken, 27.02.2023 - 6 UF 34/22
  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 19 ZB 22.2473

    Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Übermittlung

  • OVG Sachsen, 10.01.2023 - 4 B 260/22

    Eilrechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss; Glaubhaftmachung; Wiedereinsetzung

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2023 - 1 ORs 340 SRs 86/24

    BeA, Ersatzeinreichung, Störung bei der Justiz, anwaltliche Versicherung

  • VG Weimar, 13.09.2023 - 4 K 145/23

    § 55 d VwGO; Klageerhebung durch Rechtsanwalt per Fax; unverzügliche

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