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   BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12   

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https://dejure.org/2013,15224
BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12 (https://dejure.org/2013,15224)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2013 - XII ZB 283/12 (https://dejure.org/2013,15224)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - XII ZB 283/12 (https://dejure.org/2013,15224)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 276 Abs 6 FamFG, § 317 Abs 6 FamFG
    Verfahrenspflegschaft: Anfechtbarkeit der Feststellung der Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten; Bindung der Feststellung für das Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer Bestellung eines Verfahrenspflegers als auch der Feststellung der Erforderlichkeit von anwaltsspezifischen Tätigkeiten in der Verfahrenspflegschaft

  • rewis.io

    Verfahrenspflegschaft: Anfechtbarkeit der Feststellung der Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten; Bindung der Feststellung für das Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit einer Bestellung eines Verfahrenspflegers als auch der Feststellung der Erforderlichkeit von anwaltsspezifischen Tätigkeiten in der Verfahrenspflegschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrenspfleger soll anwaltlich tätig werden: Beschwerde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verfahrenspfleger und die Feststellung der Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anwaltsspezifische Tätigkeiten der Verfahrenspflegschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3040
  • MDR 2013, 926
  • FGPrax 2013, 207
  • FamRZ 2013, 1301
  • Rpfleger 2013, 614
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
    Die Statthaftigkeit der Beschwerde lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass die Feststellung der Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeit für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. November 2010, XII ZB 244/10, FamRZ 2011, 203).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist die Feststellung, dass der Verfahrenspfleger eine anwaltsspezifische Tätigkeit ausübt, für das Kostenfestsetzungsverfahren bindend (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 17).

    Dem Vertrauensschutz kommt vor dem Hintergrund der grundrechtlich geschützten Freiheit der Berufsausübung des anwaltlichen Verfahrenspflegers auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil er bei der Übernahme solcher Pflegschaften entsprechend zu disponieren hat (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 18; BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282).

    Trifft das Gericht in seinem Bestellungsbeschluss entsprechende Feststellungen, darf ein etwaiger Begründungsmangel nicht zu Lasten des Rechtsanwalts gehen (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 21).

    Dann bleibt es dem Rechtsanwalt überlassen, ob er trotz der gegenwärtig nicht geklärten Vergütungsfrage die Verfahrenspflegschaft übernimmt (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 21).

    Auch ist nicht entscheidend, ob der Feststellung des Amtsgerichts, es sei eine anwaltsspezifische Tätigkeit erforderlich, eine Einzelfallprüfung basierend auf konkreten, auf den Fall bezogenen Umständen zugrunde gelegen hat (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 24).

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
    Gleiches hat der Senat schon für die bisherige Vorschrift des § 67 FGG entschieden (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2003 - XII ZB 169/99 - FamRZ 2003, 1275, 1276).

    Nur im Ansatz zutreffend stellt die Rechtsbeschwerde dar, dass eine Anfechtung von Zwischenentscheidungen ausnahmsweise möglich ist, wenn diese in so einschneidender Weise in die Rechte des Betroffenen eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGK 15, 180; BVerfGE 101, 106; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2003 - XII ZB 169/99 - FamRZ 2003, 1275, 1276 mwN).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
    Nur im Ansatz zutreffend stellt die Rechtsbeschwerde dar, dass eine Anfechtung von Zwischenentscheidungen ausnahmsweise möglich ist, wenn diese in so einschneidender Weise in die Rechte des Betroffenen eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGK 15, 180; BVerfGE 101, 106; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2003 - XII ZB 169/99 - FamRZ 2003, 1275, 1276 mwN).

    Denn Zwischenentscheidungen können nach dieser Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie - für sich allein betrachtet - vom Betroffenen zur Vermeidung von Nachteilen ein bestimmtes Verhalten verlangen und dadurch in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGE 101, 106; BayObLG FamRZ 1995, 301; FamRZ 1986, 1236 und FamRZ 1982, 203).

  • OLG Schleswig, 24.07.2008 - 15 WF 172/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Bestellter Anwalts-Verfahrenspfleger als

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
    Eine Schätzung dieses Zeitaufwands würde dem Anspruch auf leistungsgerechte Vergütung kaum gerecht werden (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79, 80).
  • BayObLG, 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86

    Beschwerde; Androhung; Verhängung; Zwangsgeld; Vorführung; Elternteil;

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
    Denn Zwischenentscheidungen können nach dieser Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie - für sich allein betrachtet - vom Betroffenen zur Vermeidung von Nachteilen ein bestimmtes Verhalten verlangen und dadurch in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGE 101, 106; BayObLG FamRZ 1995, 301; FamRZ 1986, 1236 und FamRZ 1982, 203).
  • BayObLG, 10.10.1994 - 3Z BR 262/94

    Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
    Denn Zwischenentscheidungen können nach dieser Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie - für sich allein betrachtet - vom Betroffenen zur Vermeidung von Nachteilen ein bestimmtes Verhalten verlangen und dadurch in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGE 101, 106; BayObLG FamRZ 1995, 301; FamRZ 1986, 1236 und FamRZ 1982, 203).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
    Dem Vertrauensschutz kommt vor dem Hintergrund der grundrechtlich geschützten Freiheit der Berufsausübung des anwaltlichen Verfahrenspflegers auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil er bei der Übernahme solcher Pflegschaften entsprechend zu disponieren hat (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 18; BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282).
  • BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06

    Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität unzulässige

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
    Nur im Ansatz zutreffend stellt die Rechtsbeschwerde dar, dass eine Anfechtung von Zwischenentscheidungen ausnahmsweise möglich ist, wenn diese in so einschneidender Weise in die Rechte des Betroffenen eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGK 15, 180; BVerfGE 101, 106; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2003 - XII ZB 169/99 - FamRZ 2003, 1275, 1276 mwN).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
    Das Risiko der Änderung der Vergütungshöhe könne ein Anwalt, der Pflegschaften übernehme und wisse, dass er normalerweise gerade nicht das Entgelt nach der Gebührenordnung im Hauptberuf erhalte, bei seiner Entscheidung einkalkulieren (OLG Köln FamRZ 2001, 1643 ff.).
  • OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81

    Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments ohne eine Beschränkung;

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
    Denn Zwischenentscheidungen können nach dieser Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie - für sich allein betrachtet - vom Betroffenen zur Vermeidung von Nachteilen ein bestimmtes Verhalten verlangen und dadurch in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGE 101, 106; BayObLG FamRZ 1995, 301; FamRZ 1986, 1236 und FamRZ 1982, 203).
  • BGH, 23.07.2014 - XII ZB 111/14

    Zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt in einer Unterbringungssache:

    Auch aus dem Senatsbeschluss vom 15. Mai 2013 (XII ZB 283/12 - FamRZ 2013, 1301) ergibt sich nicht, dass bei einem anwaltlichen Verfahrenspfleger die gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung der Verfahrenspflegschaft zugleich auch die Feststellung beinhaltet, dass die Verfahrenspflegschaft anwaltsspezifische Tätigkeiten erfordert.
  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 242/14

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der öffentlichen Zustellung eines

    (4) Schließlich war bereits zum früheren Recht in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Anfechtung von Zwischenentscheidungen ausnahmsweise möglich ist, wenn die Entscheidung in so einschneidender Weise in die Rechte des Betroffenen eingreift, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGK 15, 180; BVerfGE 101, 106; Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2013 - XII ZB 283/12 - FamRZ 2013, 1301 und vom 25. Juni 2003 - XII ZB 169/99 - FamRZ 2003, 1275, 1276 mwN).
  • BGH, 16.03.2022 - XII ZB 154/21

    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren i.R.e.

    Dieser sollte zudem die für die Vergütung maßgebliche Feststellung enthalten, dass die Verfahrenspflegschaft gegebenenfalls berufsmäßig geführt wird (vgl. § 277 Abs. 2 Satz 2 FamFG) oder anwaltsspezifische Tätigkeiten erfordert (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. Mai 2013 - XII ZB 283/12 - FamRZ 2013, 1301 Rn. 6 ff.).
  • OLG Hamburg, 24.04.2019 - 12 UF 46/19

    Beschwerdebefugnis der Staatskasse gegen einen familiengerichtlichen Beschluss

    Auch in Unterbringungsverfahren, in denen Verfahrenspfleger bestellt und deren berufsmäßige Führung der Pflegschaft festgestellt werden und somit die Interessen der Staatskasse in gleicher Weise wie im vorliegenden Fall berührt sind, ist von der Staatskasse die Bestellung oder Feststellung besonderer Qualifikationen nicht angreifbar (vgl. BGH, Beschluss v. 15.05.2013 - XII ZB 283/12; zitiert nach beckonline).
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