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   BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19   

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https://dejure.org/2019,29237
BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19 (https://dejure.org/2019,29237)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2019 - XII ZB 29/19 (https://dejure.org/2019,29237)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2019 - XII ZB 29/19 (https://dejure.org/2019,29237)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 62 FamFG, § 71 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 275 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, §§ 5 Abs. 4, 6 Abs. 1, 8 VwZG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Eintreten einer Erledigung der Hauptsache in Verfahren nach dem FamFG; Auslegung einer Antragstellung auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach § 62 Abs. 1 FamFG; Betreuung in dem Aufgabenbereich "Entscheidung über den Verzicht auf die anwaltliche Zulassung gegenüber der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung des Verfahrens, Beschwerde nach Erledigung

  • rewis.io

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62

  • rechtsportal.de

    FamFG § 62
    Eintreten einer Erledigung der Hauptsache in Verfahren nach dem FamFG ; Auslegung einer Antragstellung auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach § 62 Abs. 1 FamFG ; Betreuung in dem Aufgabenbereich "Entscheidung über den Verzicht auf die anwaltliche Zulassung gegenüber ...

  • datenbank.nwb.de

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit im Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erledigung im Betreuungsverfahren - und die Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidungen im Betreuungsverfahren - und ihre Bekanntgabe nur an den Betreuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigung in Betreuungssachen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erledigung der Hauptsache nach dem FamFG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3384
  • MDR 2019, 1523
  • MDR 2019, 1524
  • FamRZ 2019, 1816
  • Rpfleger 2020, 19
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16, FamRZ 2018, 198; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11, NJW-RR 2012, 997 und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39).

    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 6 mwN; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11 - NJW-RR 2012, 997 Rn. 6 mwN und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16

    Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16, FamRZ 2018, 198; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11, NJW-RR 2012, 997 und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39).

    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 6 mwN; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11 - NJW-RR 2012, 997 Rn. 6 mwN und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16, FamRZ 2018, 198; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11, NJW-RR 2012, 997 und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39).

    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 6 mwN; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11 - NJW-RR 2012, 997 Rn. 6 mwN und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11 mwN).

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02

    Verfahren über die Anordnung von Abschiebungshaft: Nachträgliche Überprüfung der

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
    Es reicht aus, wenn sich aus dem gesamten Vorbringen des Betroffenen konkludent das Begehren ergibt, die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahme überprüfen zu lassen (OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 99 f.; Jürgens/Kretz FamFG 5. Aufl. § 62 Rn. 4; Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 62 Rn. 10; Zöller/Feskorn ZPO 32. Aufl. § 62 FamFG Rn. 9).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17

    Unterbringungssache: Notwendigkeit persönlicher Anhörung des Betroffenen;

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
    cc) Aus diesem Grund kann dahinstehen, dass das Landgericht seiner Pflicht, den anwaltlich nicht vertretenen und auch selbst nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Betroffenen vor der Verwerfung auf das Fehlen des Feststellungsantrags hinzuweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17 - FamRZ 2018, 1361 Rn. 19 und vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 16), nicht genügt hat.
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
    cc) Aus diesem Grund kann dahinstehen, dass das Landgericht seiner Pflicht, den anwaltlich nicht vertretenen und auch selbst nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Betroffenen vor der Verwerfung auf das Fehlen des Feststellungsantrags hinzuweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17 - FamRZ 2018, 1361 Rn. 19 und vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 16), nicht genügt hat.
  • BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01

    Verzicht auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
    Jedenfalls mit dem Zulassungswiderruf war der Verzicht auf die Zulassung nicht mehr frei widerruflich (vgl. BGH Beschluss vom 22. April 2002 - AnwZ (B) 5/01 - NJOZ 2002, 1880, 1881 mwN; vgl. auch Gaier/Wolf/Göcken/Schmidt-Räntsch Anwaltliches Berufsrecht 2. Aufl. § 14 BRAO Rn. 25), eine Entscheidung über diesen Verzicht abschließend getroffen und damit der dem Betreuer insoweit übertragene Aufgabenbereich gegenstandslos.
  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12

    Die Heiligtümer des Todes

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
    Noch vor Einlegung der Beschwerde (vgl. dazu BGH Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 - NJW-RR 2013, 751 Rn. 13) hatte der Betreuer den Verzicht gegenüber der Rechtsanwaltskammer erklärt und diese die Zulassung - aufgrund des vom Betreuer erklärten Rechtsmittelverzichts bestandskräftig - widerrufen.
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
    Der Betreuer ist aber insoweit mit Blick auf die gemäß § 275 FamFG unabhängig von der Geschäftsfähigkeit bestehende Verfahrensfähigkeit des Betroffenen nicht dessen Vertreter, was auch dann gilt, wenn der Aufgabenkreis wie hier die Entgegennahme, das Anhalten und das Öffnen der Post umfasst (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 283/15 - FamRZ 2016, 296 Rn. 20 mwN).
  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19
    Allerdings muss zum Ausdruck kommen, dass eine Sachentscheidung auch in Ansehung der Erledigung der Hauptsache begehrt wird, wofür es auf das wohlverstandene Interesse des Beschwerdeführers ankommt (vgl. MünchKommFamFG/A. Fischer 3. Aufl. § 62 Rn. 28; vgl. auch OLG Köln FGPrax 2011, 44, 45; BeckOK FamFG/Obermann [Stand: 1. Juli 2019] § 62 Rn. 8).
  • BGH, 24.10.2018 - XII ZB 188/18

    Ablehnung der Aufhebung der Betreuung: Beginn der Beschwerdefrist für den die

  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 459/22

    Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegenüber dem

    Ab diesem Zeitpunkt hatte die Weiterführung des Verfahrens mit dem ursprünglichen Rechtsschutzbegehren für die Betroffene keinen Sinn mehr, weshalb insoweit Erledigung eingetreten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. August 2019 - XII ZB 29/19 - FamRZ 2019, 1816 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20

    Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung des Bevollmächtigten im Namen des

    Die Betroffene hat insoweit jedoch die Möglichkeit, die Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung einer Verletzung ihrer Rechte nach § 62 FamFG fortzuführen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 30; vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. August 2019 - XII ZB 29/19 - FamRZ 2019, 1816 Rn. 8 f. mwN).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23

    Erledigung einer gewaltsschutzrechtlichen Anordnung; Feststellung einer

    a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - II ZB 17/11 -, Rn. 6, juris; BGH, Beschluss vom 07.08.2019 - XII ZB 29/19 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 19.10.2022 - XII ZB 493/21

    Antrag auf Fixierungsgenehmigung durch Betreuer bei drohenden Selbstverletzungen

    Eine Erledigung in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte (Senatsbeschluss vom 7. August 2019 - XII ZB 29/19 - FamRZ 2019, 1816 Rn. 8 mwN), etwa weil die gerichtliche Entscheidung aufgrund der veränderten Umstände keine Wirkung mehr entfalten könnte (BeckOK FamFG/Obermann [Stand: 1. Oktober 2022] § 62 Rn. 1; Zöller/Feskorn ZPO 34. Aufl. § 62 FamFG Rn. 3).
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 68/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehlen eines erforderlichen

    Es reicht aus, wenn sich aus dem gesamten Vorbringen des Betroffenen konkludent das Begehren ergibt, die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahme überprüfen zu lassen, wobei zum Ausdruck kommen muss, dass eine Sachentscheidung auch in Ansehung der Erledigung der Hauptsache begehrt wird, wofür es auf das wohlverstandene Interesse des Beschwerdeführers ankommt (BGH, Beschluss vom 7. August 2019 - XII ZB 29/19, NJW 2019, 3384 Rn. 13).
  • KG, 05.05.2022 - 22 W 6/22

    Kostenentscheidung in einem Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Prüfers

    Diese Aufhebung ist ein das Verfahren nach § 183a Ab. 3 AktG erledigendes Ereignis, da der Verfahrensgegenstand weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. zu dieser Frage aus jüngerer Zeit BGH, Beschluss vom 07. August 2019 - XII ZB 29/19 -, Rn. 8, juris).
  • LG Berlin, 30.06.2021 - 87 T 131/21

    Antrag auf Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses durch Rechtspfleger;

    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (BGH, Beschluss vom 07.08.2019 - XII ZB 29/19, BeckRS 2019, 20985).
  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - 13 UF 143/22
    Denn in einem familienrechtlichen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen oder keine Wirkung mehr entfalten kann (vgl. BGH FamRZ 2019, 1816 und OLG Rostock FamRZ 2017, 619 ).
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