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   BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11   

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https://dejure.org/2012,24893
BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11 (https://dejure.org/2012,24893)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2012 - XII ZB 291/11 (https://dejure.org/2012,24893)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2012 - XII ZB 291/11 (https://dejure.org/2012,24893)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 1 S 3 Nr 4 ZPO, § 82 SGB 12, § 3 Abs 6 Nr 2 Buchst a BSHG§76DV
    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit berufsbedingter Fahrtkosten und sonstiger Kraftfahrzeugkosten des Antragstellers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berücksichtigungsfähigkeit berufsbedingter Fahrtkosten und sonstiger Kraftfahrzeugkosten des Antragstellers im PKH-Verfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Begrenzung des Fahrtkostenabzugs auf Fahrtstrecken von bis zu 40 Entfernungskilometern bei Ermittlung der berufsbedingten Fahrtkosten i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit berufsbedingter Fahrtkosten und sonstiger Kraftfahrzeugkosten des Antragstellers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Begrenzung des Fahrtkostenabzugs auf Fahrtstrecken von bis zu 40 Entfernungskilometern bei Ermittlung der berufsbedingten Fahrtkosten i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ermittlung von Fahrtkosten für Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umzug wegen Verfahrenskostenhilfe nicht erforderlich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsbedingten Fahrtkosten und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung des Fahrtkostenabzugs im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1282
  • MDR 2012, 1182
  • FamRZ 2012, 1629
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 658/11

    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfeverfahren in Familiensachen:

    Auszug aus BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11
    Zusätzlich sind konkret nachgewiesene Anschaffungskosten eines für den Weg zur Arbeit erforderlichen Fahrzeugs als besondere Belastung im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012, XII ZB 658/11, juris Rn. 21 mwN).

    b) Wie der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 - juris Rn. 19 ff.), können die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum Ausdruck kommenden familienrechtlichen Grundsätze nicht unbesehen auf den sozialrechtlichen Einkommensbegriff übertragen werden, da das Unterhaltsrecht auf den Einkommensbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuchs abstellt.

    Hiernach können - sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind - pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich 5, 20 EUR abgesetzt werden (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 - juris Rn. 19 ff.).

    Zusätzlich sind konkret nachgewiesene Anschaffungskosten als besondere Belastung im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 - juris Rn. 21 mwN).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11
    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 451/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 5), da sie zugelassen ist und es um Fragen der persönlichen Voraussetzungen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634; BGH Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - FamRZ 2003, 671).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11
    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 451/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 5), da sie zugelassen ist und es um Fragen der persönlichen Voraussetzungen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634; BGH Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - FamRZ 2003, 671).
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11
    Dies erklärt sich daraus, dass Prozesskostenhilfe eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege darstellt (vgl. BVerfGE 35, 348 = NJW 1974, 229, 230; Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - FamRZ 2005, 605).
  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 451/11

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung über die

    Auszug aus BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11
    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 451/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 5), da sie zugelassen ist und es um Fragen der persönlichen Voraussetzungen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634; BGH Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - FamRZ 2003, 671).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11
    Dies erklärt sich daraus, dass Prozesskostenhilfe eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege darstellt (vgl. BVerfGE 35, 348 = NJW 1974, 229, 230; Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - FamRZ 2005, 605).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 4 Ta 7/09

    Antragsbindung im PKH-Verfahren - Berücksichtigung der Fahrtkosten im

    Auszug aus BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11
    Ein Verlangen, anlässlich der anstehenden Prozess- oder Verfahrensführung eine näher zur Arbeitsstätte gelegene Wohnung zu nehmen, um für die Verfahrenskosten selbst aufkommen zu können, wäre im Hinblick auf den Zweck der Verfahrenskostenhilfe, den Zugang zu den Gerichten jedermann in gleicher Weise zu eröffnen, nicht angemessen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 2. September 2009 - 4 Ta 7/09 - juris Rn. 23; LAG Köln Beschluss vom 3. November 2010 - 3 Ta 257/10 - juris Rn. 6; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1424).
  • LAG Köln, 03.11.2010 - 3 Ta 257/10

    Kostenanrechnung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der

    Auszug aus BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11
    Ein Verlangen, anlässlich der anstehenden Prozess- oder Verfahrensführung eine näher zur Arbeitsstätte gelegene Wohnung zu nehmen, um für die Verfahrenskosten selbst aufkommen zu können, wäre im Hinblick auf den Zweck der Verfahrenskostenhilfe, den Zugang zu den Gerichten jedermann in gleicher Weise zu eröffnen, nicht angemessen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 2. September 2009 - 4 Ta 7/09 - juris Rn. 23; LAG Köln Beschluss vom 3. November 2010 - 3 Ta 257/10 - juris Rn. 6; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1424).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 10 WF 267/06

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Einkommensmindernde Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11
    c) Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2008, 158; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 799; OLGR Stuttgart 2008, 36; MünchKommZPO/Motzer 3. Aufl. § 115 Rn. 28) ist allerdings die in § 3 Abs. 6 Nr. 2 a DVO weiter enthaltene Begrenzung des Fahrtkostenabzugs auf Fahrtstrecken von bis zu 40 Entfernungskilometern bei der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe nicht anzuwenden.
  • OLG Celle, 09.07.2009 - 12 WF 132/09

    Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens i.R.d. Prozesskostenhilfe sind

    Auszug aus BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11
    Das Oberlandesgericht hat unter Bezugnahme auf eine in FamRZ 2010, 54 veröffentlichte Entscheidung des OLG Celle ausgeführt: Die Kosten für die Fahrten zur Arbeit im Rahmen der Bestimmung des einzusetzenden Einkommens unterschieden sich nicht von denjenigen Fahrtkosten, die gemäß Ziff. 10.2.2 der jeweils geltenden Leitlinien der Unterhaltsberechnung zugrunde lägen.
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 5 WF 192/07

    Berücksichtigung von Fahrtkosten bei der Prüfung der Bedürftigkeit

  • OLG Stuttgart, 30.11.2005 - 18 WF 176/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine beabsichtige Klage minderjähriger

  • OLG Zweibrücken, 30.01.2006 - 6 WF 12/06

    Prozesskostenhilfe: Höhe der Fahrtkosten als abzusetzende Werbungskosten bei der

  • OLG Dresden, 25.10.2010 - 24 WF 914/10

    Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Entscheidung über die

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Der Begriff wird aber je nach Rechtsgebiet unterschiedlich verstanden; ein für alle Rechtsgebiete gleichermaßen geltender Einkommensbegriff oder eine einheitliche Regelung über die maßgeblichen Abzüge zur Ermittlung eines Nettobetrages hat sich nicht herausgebildet (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - XII ZB 291/11, NJW-RR 2012, 1282 Rn. 9 f.; Urteil vom 4. November 2003 - VI ZR 346/02, VersR 2004, 75 unter II 3 c dd; OLG Brandenburg VersR 2005, 820, 822).
  • BAG, 28.04.2016 - 8 AZB 65/15

    Prozesskostenhilfe - Begriff des Einkommens iSv. § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO -

    Dies erklärt sich daraus, dass Prozesskostenhilfe eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege darstellt (vgl. etwa BGH 8. August 2012 - XII ZB 291/11 - Rn. 9; 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - zu II 2 c der Gründe) .
  • SG Dessau-Roßlau, 13.12.2017 - S 29 SO 24/15

    Sozialhilferecht: Anrechnung von Einkommen auf den Hilfebedarf; Berücksichtigung

    Hier folgt die Kammer in ihrer Bewertung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Bundesgerichtshof vom 8. August 2012 - XII ZB 291/11 - zitiert nach juris und macht sich diese nach Prüfung zu eigen.

    Die Kammer folgt insoweit zunächst der Auffassung, dass aufgrund der Besonderheiten bei der Bewilligung der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, dass eine Begrenzung der Entfernungskilometer insbesondere aufgrund der gestiegenen Flexibilität sowie der angespannten Arbeitsmarktlage bedenklich ist (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen Bundesgerichtshof vom 8. August 2012 - XII ZB 291/11 - zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 8. August 2012 (a.a.O) ausgeführt: "Die im Sozialhilferecht verankerte Beschränkung auf maximal 40 Entfernungskilometer Wegstrecke zur Arbeit findet ihre Rechtfertigung darin, dass einem Beschäftigten, der mehr als 40 km von der Arbeitsstätte entfernt wohnt, grundsätzlich angesonnen werden kann, eine näher zur Arbeitsstätte gelegene Wohnung zu nehmen und dadurch unnötige Fahrtaufwendungen zu ersparen.

  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

    Die berufliche Nutzung eines KFZ berechnet sich daher gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 a ZPO mit den nach § 3 Abs. 6 Nr. 2 a DVO zu § 82 SGB XII pro Monat und Entfernungskilometer für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorgesehenen 5, 20 EUR (ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammern siehe nur LAG Hamm, Beschluss vom 17.08.2017, 5 Ta 129/17, n.v.; LAG Hamm, Beschluss vom 08. September 2014, 14 Ta 352/14, juris m.w.N.), wobei die in § 3 Abs. 6 Nr. 2 DVO zu § 82 SGB XII vorgesehene Höchstgrenze von 40 Kilometer im Rahmen der Prozesskostenhilfe keine Anwendung findet (so schon BGH, 8. August 2012, XII ZB 291/11, NJW-RR 2012, 1281).
  • LAG Hamm, 08.09.2014 - 14 Ta 352/14

    Aufwandsentschädigung, Einkommen; pauschale Versteuerung; Prozesskostenhilfe;

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm, wonach die gemäß § 3 Abs. 6 Nr. 2 a) DVO zu § 82 SGB XII pro Monat und Entfernungskilometer für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorgesehenen 5, 20 Euro gemäß § 115 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 a) ZPO i. V. m. § 82 Abs. 2 SGB XII als Fahrtkosten vom Einkommen des Antragstellers abzusetzen sind (vgl. LAG Hamm, 21. Juli 2008, 4 Ta 41/08, n. v.; 22. Dezember 2009, 5 Ta 655/09, n v.; 7. Februar 2011, 14 Ta 28/11, n. v.; 6. März 2012, 14 Ta 48/12, juris), wobei die in § 3 Abs. 6 Nr. 2 DVO zu § 82 SGB XII vorgesehene Höchstgrenze von 40 Kilometer im Rahmen der Prozesskostenhilfe keine Anwendung findet (vgl. BGH, 8. August 2012, XII ZB 291/11, NJW-RR 2012, 1281).
  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 13 WF 171/22

    Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2012 (Beschluss vom 8.8.2012 - XII ZB 291/11, FamRZ 2012, 1629; Beschluss vom 13.6.2012 - XII ZB 658/11, FamRZ 2012, 1374) ausgeführt, es sei nicht zu beanstanden, die Fahrkosten entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2a der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit der Pauschale von 5, 20 EUR pro Entfernungskilometer pro Monat zu berechnen.
  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 4 WF 74/13

    Kosten für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden vom Grundfreibetrag

    Des Weiteren sind die mit dem Erwerb eines Kraftfahrzeugs im September 2012 verbundenen Kreditverbindlichkeiten von 141, 69 Euro monatlich als angemessene besondere Belastung im Sinne der §§ 113 Abs. 1 FamFG, 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO vom Einkommen abzusetzen, nachdem die Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren dargelegt hat, für die Erzielung ihres Erwerbseinkommens auf Grund ihrer Arbeitszeiten und ihrer Einsatzorte zwingend auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen zu sein und ihr bis dahin genutztes 17 Jahre altes Fahrzeug im September 2012 als "Bastlerfahrzeug" verkauft zu haben (vgl. zur grundsätzlichen Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten eines Fahrzeugs den Beschluss des BGH vom 8.8.2012, XII ZB 291/11, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 09.01.2018 - 5 Ta 641/17

    Anrechnung doppelter Haushaltsführung bei der Prozesskostenhilfe

    Zwar hat der Bundesgerichtshof bei der Frage der Anwendbarkeit der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII auf geltend gemachte beruflich bedingte Fahrtkosten zu Recht ausgeführt, dass die Definition des Einkommensbegriffs in § 115 ZPO mit dem des § 82 Abs. 1 SGB XII weitgehend übereinstimmt und insbesondere hinsichtlich der vom Einkommen vorzunehmenden Abzüge in § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf § 82 Abs. 2 SGB XII verwiesen wird, weshalb der Einkommensbegriff des § 115 Abs. 1 ZPO an denjenigen des Sozialhilferechts anknüpft, was sich darauf erklärt, dass Prozesskostenhilfe eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege darstellt (BGH, Beschluss vom 08. August 2012 - XII ZB 291/11 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Naumburg, 23.05.2013 - 8 WF 95/13

    Verfahrenskostenhilfe: Zumutbarkeit des Einsatzes des Bausparvermögens des

    Das lässt sich aufgrund der Verweisungen in § 115 ZPO in die Vorschriften des SGB XII herleiten, vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 08.08.2012, Az.: XII ZB 291/11.
  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 10 WF 30/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Verfahrenskostenhilfebeschluss

    Entsprechend kann für diese Fahrtkosten auch die Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII herangezogen werden (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZB 658/11, NJW-RR 2012, 1089, beck-online; BGH, Beschluss vom 08.08.2012 - XII ZB 291/11, NJW-RR 2012, 1282, beck-online; zur Anwendbarkeit der Verordnung bei Fahrtkosten als besondere Belastungen auch BeckOK ZPO/Reichling, 46. Edition 01.09.2022, ZPO § 115 Rn. 43.1).
  • LAG Hamm, 07.11.2018 - 5 Ta 367/18

    Berücksichtigung des Unterhalts an im Ausland lebende Kinder im Rahmen der

  • OLG Hamm, 26.06.2014 - 4 WF 115/14

    Berücksichtigung der Betriebskosten eines für den Weg zwischen Wohnung und

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2019 - L 8 SO 7/18

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Absetzung notwendiger Ausgaben - Fahrten

  • OLG Celle, 26.06.2018 - 19 WF 76/18

    Beschwerde gegen die Ratenzahlungsanordnung in dem Verfahrenskostenhilfe

  • OLG Brandenburg, 07.06.2013 - 3 WF 125/12

    Voraussetzungen der Verweisung auf einen Verfahrenskostenvorschussanspruch

  • OLG Schleswig, 24.06.2013 - 15 WF 186/13

    Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren: Anzuerkennende Unterkunfts- und

  • OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 3 WF 115/12

    Verfahrenskostenhilfeverfahren: Mitwirkungspflicht des Antragstellers;

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