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   BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19   

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https://dejure.org/2020,5717
BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19 (https://dejure.org/2020,5717)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2020 - XII ZB 291/19 (https://dejure.org/2020,5717)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19 (https://dejure.org/2020,5717)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 64 Abs. 2 Satz 4 FamFG, § ... 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 559 ZPO, § 26 FamFG, § 71 Abs. 3 Nr. 2 lit. b FamFG, § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 15 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 63 Abs. 1 FamFG, § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 189 ZPO, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Der Formmangel der fehlenden Unterzeichnung der Beschwerdeschrift kann bis zum Ablauf der Beschwerdefrist behoben werden; Die Heilung der fehlerhaften Zustellung einer Entscheidung kommt nur dann in Betracht, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeverfahre, Formmangel, Fehlende Unterschrift, Zustellungsmangel, Heilung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Behebung des Formmangels der fehlenden Unterzeichnung einer Beschwerdeschrift; Voraussetzung für die Heilung der fehlerhaften Zustellung einer Entscheidung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 64 Abs. 2 S. 4; FamFG § 41 Abs. 1 S. 2
    Der Formmangel der fehlenden Unterzeichnung der Beschwerdeschrift kann bis zum Ablauf der Beschwerdefrist behoben werden; Die Heilung der fehlerhaften Zustellung einer Entscheidung kommt nur dann in Betracht, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Unterschrift kann bis zum Beschwerdefristablauf nachgeholt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Behebung der fehlenden Unterzeichnung einer Beschwerdeschrift - Heilung fehlerhafter Zustellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht unterzeichnete Beschwerdeschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heilung einer fehlerhaften Zustellung - und der fehlende Zustellungswille

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eingescante Unterschrift auf der gefaxten Beschwerdeschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schweigen im Betreuungsverfahren - und die Bekanntgabe der Entscheidung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Behebung der fehlenden Unterzeichnung - Heilung fehlerhafter Zustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2297
  • NJW-RR 2020, 648
  • MDR 2020, 1046
  • MDR 2020, 566
  • FGPrax 2020, 196
  • FamRZ 2020, 770
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19
    Demgegenüber wird dem Formerfordernis nicht genügt, wenn die Unterschrift in den Schriftsatz eingescannt, der Schriftsatz danach jedoch ausgedruckt und mittels eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 - FamRZ 2015, 919 Rn. 13; BGH Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 40/05 - NJW 2006, 3784 Rn. 9).

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen unautorisierten Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 - FamRZ 2015, 919 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 07.05.2009 - VII ZB 85/08

    Anforderungen an eine form- und fristgerechte Berufung; Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19
    So kann auf die eigenhändige Unterschrift unter dem Original der Rechtsmittelschrift verzichtet werden, wenn vom Verfahrensbevollmächtigten des Rechtsmittelführers der Beglaubigungsvermerk unter den rechtzeitig eingereichten beglaubigten Abschriften handschriftlich vollzogen worden ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 26. März 2012 - II ZB 23/11 - NJW 2012, 1738 Rn. 9 und vom 7. Mai 2009 - VII ZB 85/08 - NJW 2009, 2311 Rn. 12; BGHZ 24, 179, 180 = NJW 1957, 990 mwN).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19
    Der Mangel der Unterschrift auf der Rechtsmittelschrift kann auch dann als geheilt gelten, wenn ein rechtzeitig eingereichter Begleitschriftsatz, der mit der Rechtsmittelschrift fest verbunden ist (vgl. BGHZ 97, 251, 254 = NJW 1986, 1760, 1761) oder ausdrücklich auf sie Bezug nimmt (vgl. BGH Beschluss vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06 - NJW-RR 2009, 933 Rn. 9), eine eigenhändige Unterschrift des Verfahrensbevollmächtigten trägt.
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19
    Denn die Heilung einer fehlerhaften Zustellung (§ 189 ZPO) kommt nach allgemeiner Ansicht nur beim Vorliegen eines Zustellungswillens in Betracht, mithin dann, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens angestrebt worden ist (vgl. BGHZ 214, 294 = NJW 2017, 2472 Rn. 35 und BGH Urteil vom 19. Mai 2010 - IV ZR 14/08 - FamRZ 2010, 1328 Rn. 17; Prütting/Helms/Ahn-Roth FamFG 4. Aufl. § 15 Rn. 53).
  • BGH, 19.05.2010 - IV ZR 14/08

    Heilung eines Zustellungsmangels bei Zustellung eines im Amtsbetrieb

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19
    Denn die Heilung einer fehlerhaften Zustellung (§ 189 ZPO) kommt nach allgemeiner Ansicht nur beim Vorliegen eines Zustellungswillens in Betracht, mithin dann, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens angestrebt worden ist (vgl. BGHZ 214, 294 = NJW 2017, 2472 Rn. 35 und BGH Urteil vom 19. Mai 2010 - IV ZR 14/08 - FamRZ 2010, 1328 Rn. 17; Prütting/Helms/Ahn-Roth FamFG 4. Aufl. § 15 Rn. 53).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 40/05

    Wirksamkeit einer eingescannten Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19
    Demgegenüber wird dem Formerfordernis nicht genügt, wenn die Unterschrift in den Schriftsatz eingescannt, der Schriftsatz danach jedoch ausgedruckt und mittels eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 - FamRZ 2015, 919 Rn. 13; BGH Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 40/05 - NJW 2006, 3784 Rn. 9).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 40/03

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der gegen den Verwerfungsbeschluß gerichteten

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19
    Aus diesem Grunde sind die vom Beschwerdegericht festgestellten Tatsachen, auf denen die Verwerfungsentscheidung beruht, gemäß § 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG iVm § 559 ZPO für das Rechtsbeschwerdegericht bindend, sofern diese Tatsachenfeststellungen nicht Gegenstand einer formgerechten und begründeten Verfahrensrüge sind (vgl. BGHZ 156, 165, 168 = FamRZ 2004, 180, 181; Keidel/Meyer-Holz FamFG 20. Aufl. § 74 Rn. 20).
  • BGH, 26.03.2012 - II ZB 23/11

    Beglaubigte Abschrift einer Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift als

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19
    So kann auf die eigenhändige Unterschrift unter dem Original der Rechtsmittelschrift verzichtet werden, wenn vom Verfahrensbevollmächtigten des Rechtsmittelführers der Beglaubigungsvermerk unter den rechtzeitig eingereichten beglaubigten Abschriften handschriftlich vollzogen worden ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 26. März 2012 - II ZB 23/11 - NJW 2012, 1738 Rn. 9 und vom 7. Mai 2009 - VII ZB 85/08 - NJW 2009, 2311 Rn. 12; BGHZ 24, 179, 180 = NJW 1957, 990 mwN).
  • BGH, 24.10.2018 - XII ZB 188/18

    Ablehnung der Aufhebung der Betreuung: Beginn der Beschwerdefrist für den die

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19
    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen förmlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb die einmonatige Beschwerdefrist (§ 63 Abs. 1 FamFG) nicht nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG in Lauf gesetzt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18 - FamRZ 2019, 477 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06

    Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19
    Der Mangel der Unterschrift auf der Rechtsmittelschrift kann auch dann als geheilt gelten, wenn ein rechtzeitig eingereichter Begleitschriftsatz, der mit der Rechtsmittelschrift fest verbunden ist (vgl. BGHZ 97, 251, 254 = NJW 1986, 1760, 1761) oder ausdrücklich auf sie Bezug nimmt (vgl. BGH Beschluss vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06 - NJW-RR 2009, 933 Rn. 9), eine eigenhändige Unterschrift des Verfahrensbevollmächtigten trägt.
  • BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20

    Dauer und Verlängerung einer Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen

    Entspricht dieser Beschluss - wie hier - nicht dem Willen desjenigen, dem er bekanntzugeben ist, dann ist er ihm gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG zuzustellen, wobei sich die Zustellung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 FamFG nach den §§ 166 bis 195 ZPO richtet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19 - FamRZ 2020, 770 Rn. 16 ff. mwN).

    Zudem kommt die Heilung einer fehlerhaften Zustellung nur beim Vorliegen eines Zustellungswillens in Betracht, mithin dann, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens angestrebt worden ist (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19 - FamRZ 2020, 770 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 16.06.2021 - XII ZB 358/20

    Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen

    Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19, FamRZ 2020, 770 und vom 24. Oktober 2018 - XII ZB 188/18, FamRZ 2019, 477).

    Am erforderlichen Zustellungswillen fehlt es indessen, wenn das Gericht von vornherein bewusst von einer förmlichen Zustellung der Entscheidung absieht und eine schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post anordnet (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19 - FamRZ 2020, 770 Rn. 19).

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20

    Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht

    Auch bei weiter Auslegung des von § 15 Abs. 2 Satz 1 FamFG in Bezug genommenen § 189 ZPO kann es für eine Heilung aber nicht ausreichen, dass das zuzustellende Schriftstück dem Adressaten irgendwie zugeht (BGH vom 19.02.2020 - XII ZB 291/19, MDR 2020, 566, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Am danach erforderlichen Zustellungswillen fehlt es etwa, wenn sich das Gericht von vornherein bewusst dafür entscheidet, von einer förmlichen Zustellung der Entscheidung abzusehen und eine schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post anordnet (vgl. BGH vom 19.02.2020 - XII ZB 291/19, MDR 2020, 566, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat sich zu dieser Frage bislang - soweit ersichtlich - nicht geäußert; insbesondere soweit er in dem bereits zitierten Beschluss vom 19.02.2020 (XII ZB 291/19, MDR 2020, 566, juris Rn. 19) die Auffassung vertritt, dass die Heilung ausgeschlossen ist, wenn es schon an einem (dokumentierten) Zustellungswillen fehlt, betraf diese Entscheidung eine Situation, in der die Zustellung erforderlich und die förmliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post nicht eröffnet war.

  • BGH, 15.07.2020 - XII ZB 78/20

    Formerfordernisse für die Beschwerde des Betroffenen in einem

    Nur auf diese Weise kann die Unterschrift dem Gericht als dem Adressaten des Schriftsatzes die erforderliche Gewähr für die Urheberschaft und den Willen des Erstellers des Schriftsatzes bieten, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19 - FamRZ 2020, 770 Rn. 6 ff. mwN).

    Es ist auch keiner der sonstigen Ausnahmefälle gegeben, in denen sich aus - sich während der Beschwerdefrist ergebenden - anderen Umständen als der eigenhändigen Unterschrift unter dem Original der Rechtsmittelschrift eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19 - FamRZ 2020, 770 Rn. 12 f. mwN).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2021 - 20 WLw 1/21

    Unzulässigkeit einer nicht unterzeichneten Beschwerde

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen unautorisierten Entwurf handelt, sondern dass es mit dem Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (so BGH NJW-RR 2019, 1025; NJW-RR 2020, 648, je zitiert nach juris; vgl. auch Prütting/Helms/Abramenko, a.a.O., § 64 Rz. 11).

    Demgemäß ist das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift nur ausnahmsweise beim Vorliegen besonderer Umstände unschädlich, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (so BGH NJW-RR 2020, 648).

    Der Mangel der Unterschrift auf der Rechtsmittelschrift kann auch dann als geheilt gelten, wenn ein rechtzeitig eingereichter Begleitschriftsatz, der mit der Rechtsmittelschrift fest verbunden ist oder ausdrücklich auf sie Bezug nimmt, eine eigenhändige Unterschrift des Verfahrensbevollmächtigten trägt (so BGH NJW-RR 2020, 648).

  • OLG Dresden, 26.04.2021 - 4 W 272/21

    1. Bei einem anwaltlich vertretenen Schuldner beginnt die Rechtsmittelfrist noch

    Zudem kommt die Heilung einer fehlerhaften Zustellung nur beim Vorliegen eines Zustellungswillens in Betracht, mithin dann, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens angestrebt worden ist (BGH, FamRZ 2021, 55 (56); Beschluss vom 19.02.2020 - XII ZB 291/19 -, FamRZ 2020, 770 Rz. 19, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.03.2023 - 2 W 3/23

    Lkw-Kartell, Nebenintervention - Nebenintervention im

    Eine Heilung des Zustellungsmangels gem. § 189 ZPO scheitert schon daran, dass eine formgerechte Zustellung durch das Gericht nicht veranlasst wurde (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19, juris Rn. 19).
  • BGH, 16.08.2023 - XII ZB 499/22

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von

    Dies gilt nicht nur dann, wenn die Erstbeschwerde des anderen Verfahrensbeteiligten zurückgewiesen, sondern auch dann, wenn sie - wie hier - als unzulässig verworfen worden ist, zumal Verfahrensgegenstand der Rechtsbeschwerde gegen eine Verwerfungsentscheidung (nur) die Zulässigkeit der Erstbeschwerde des anderen Verfahrensbeteiligten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 291/19 - FamRZ 2020, 770 Rn. 9 und BGHZ 156, 165, 168 = FamRZ 2004, 180, 181).
  • OLG Hamm, 21.10.2022 - 11 EK 5/21

    Familiengerichtliches Verfahren; Kindschaftssache; unangemessene Dauer

    Für die Wahrung der Schriftform im Sinne von § 64 Abs. 2 S. 4 FamFG ist es bereits ausreichend, wenn in einem fristwahrend eingereichten und eigenhändig unterzeichneten Schreiben eindeutig auf einen beigefügten und nicht unterzeichneten bestimmenden Schriftsatz Bezug genommen wird (BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - XII ZB 291/19, juris Rn. 13).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 54/20

    Zustellungswille des Gerichts bei Zustellung eines Schriftsatzes mit mehreren

    Eine derartige Heilung kommt nur beim Vorliegen eines Zustellungswillens in Betracht, mithin dann, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens angestrebt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020, XII ZB 291/19, FamRZ 2020, 770 Rn. 19 m. w. N.), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2022 - 21 Ta 392/22

    Einseitige Erledigungserklärung - Zwangsvollstreckungsverfahren - Unterlassene

  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 1 WF 12/23

    Offensichtliche Unrichtigkeit gem. § 42 Abs. 1 FamFG

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