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   BGH, 19.12.2012 - XII ZB 299/10   

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https://dejure.org/2012,43040
BGH, 19.12.2012 - XII ZB 299/10 (https://dejure.org/2012,43040)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2012 - XII ZB 299/10 (https://dejure.org/2012,43040)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 299/10 (https://dejure.org/2012,43040)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 VersAusglG, § 44 Abs 1 VersAusglG, § 45 Abs 2 SG, § 96 SG, DNeuG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Berechnung der dem Versorgungsausgleich zugrunde zu legenden Gesamtzeit bei Soldaten in Ansehung der besonderen Altersgrenze

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer Soldatenversorgung im Versorgungsausgleich hinsichtlich der besonderen Altersgrenze des § 45 Abs. 2 SG

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berechnung der dem Versorgungsausgleich zugrunde zu legenden Gesamtzeit bei Soldaten in Ansehung der besonderen Altersgrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 45 Abs. 2
    Bewertung einer Soldatenversorgung im Versorgungsausgleich hinsichtlich der besonderen Altersgrenze des § 45 Abs. 2 SG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Zeitdauer für Versorgungsausgleich bei Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich bei Soldaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 258
  • MDR 2013, 283
  • FamRZ 2013, 435
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 371/11

    Versorgungsausgleich: Bemessung der Gesamtzeit bei Soldaten nach der besonderen

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - XII ZB 299/10
    Bei Soldaten ist die dem Versorgungsausgleich zugrunde zu legende Zeitdauer, die bis zu der für das Anrecht maßgeblichen Altersgrenze höchstens erreicht werden kann, nach der besonderen Altersgrenze des § 45 Abs. 2 SG zu bemessen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012, XII ZB 371/11, FamRZ 2012, 944).

    Dabei sind nach allgemeiner Auffassung auch die von der Regelaltersgrenze abweichenden besonderen Altersgrenzen für bestimmte Gruppen des öffentlichen Dienstes zu beachten (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944 und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 - FamRZ 1982, 999, 1000; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 249; Schwab/Hahne/Holzwarth Handbuch des Scheidungsrechts 6. Aufl. Teil VI Rn. 140; Ruland Versorgungsausgleich 2. Aufl. Rn. 130; MünchKommBGB/Gräper 6. Aufl. § 44 VersAusglG Rn. 28).

    d) Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die besondere Altersgrenze nach § 45 Abs. 2 SG grundsätzlich im Versorgungsausgleich zu beachten, solange davon auszugehen ist, dass der Dienstherr von der Möglichkeit der Versetzung in den Ruhestand nach dem Überschreiten der besonderen Altersgrenze regelmäßig Gebrauch macht (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944 und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 - FamRZ 1982, 999, 1001).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass diese bloße Absichtserklärung einer langjährigen Übung, die zu einer Selbstbindung des Verwaltungsermessens führt, nicht gleichsteht (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944 Rn. 18).

  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 741/81

    Berechnung der Gesamtzeit; Berücksichtigung einer vorgezogenen Altersgrenze

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - XII ZB 299/10
    Dabei sind nach allgemeiner Auffassung auch die von der Regelaltersgrenze abweichenden besonderen Altersgrenzen für bestimmte Gruppen des öffentlichen Dienstes zu beachten (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944 und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 - FamRZ 1982, 999, 1000; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 249; Schwab/Hahne/Holzwarth Handbuch des Scheidungsrechts 6. Aufl. Teil VI Rn. 140; Ruland Versorgungsausgleich 2. Aufl. Rn. 130; MünchKommBGB/Gräper 6. Aufl. § 44 VersAusglG Rn. 28).

    d) Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die besondere Altersgrenze nach § 45 Abs. 2 SG grundsätzlich im Versorgungsausgleich zu beachten, solange davon auszugehen ist, dass der Dienstherr von der Möglichkeit der Versetzung in den Ruhestand nach dem Überschreiten der besonderen Altersgrenze regelmäßig Gebrauch macht (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944 und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 - FamRZ 1982, 999, 1001).

  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 303/18

    Versorgungsausgleich: Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen

    Dabei sind nach allgemeiner Auffassung auch die von der Regelaltersgrenze abweichenden besonderen Altersgrenzen für bestimmte Gruppen des öffentlichen Dienstes zu beachten (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 299/10 - FamRZ 2013, 435 Rn. 10 mwN).

    c) Tritt nach der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ein anderer als der angenommene Sachverhalt ein, kann dieser in einem Abänderungsverfahren nach §§ 225 ff. FamFG erfasst werden (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 299/10 - FamRZ 2013, 435 Rn. 15 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 102/17 - FamRZ 2018, 1500 Rn. 15 ff.).

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